Rosa Rezept in Apotheke selber zahlen müssen

Hallo,
neulich war ich bei meiner Ärztin und erhielt von ihr ein rosafarbenes Rezept. Als ich dieses im Anschluss bei der Apotheke einlösen wollte, sagte mir die Apothekerin, dass ich das Verschriebene vollständig selber zahlen müsse, weil es eigentlich nicht verschreibungspflichtig sei. Dabei druckste sie aber so komisch herum, so dass ich hinterher das Gefühl hatte, dass sie mich irgendwie abgezogen hat. Nach meiner Kenntnis sind grüne Rezepte Empfehlungen, die man immer selbst zahlen muss, und rosa Rezepte eben für verschreibungspflichtige Dinge oder für welche, von denen der Arzt meint, dass man sie unbedingt braucht, und sind dann kostenlos bzw. erfordern höchstens eine Zuzahlung. Stimmt das?

Danke und Grüße.

Hallo,

das nennt sich Zuzahlung:

https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/leistungen/weitere-leistungen/arzneimittel/arzneimittel-auf-rezept/rezepte-rezept-unterschiede-2002740

Gruß,
Steve

Es war aber keine Zuzahlung. Sie hat gesagt „das müssen Sie aber selber zahlen“ und sich im Allgemeinen nicht so verhalten, als wäre es ein normaler Vorgang.

Wenn man nun wüsste, worum es konkret ginge … aber so wird da wohl nix kommen.

Wenn Medikamente, die offensichtlich nicht von der gesetzlichen Kasse übernommen werden auf ein rosa Rezept schreibt, dann glaube ich gerne, dass die Apotheke sie nicht für lau raus gibt …

Im Zweifelsfall mal den Arzt ansprechen.

Wie heisst denn das Medikament?

Solutio Hydroxychinolini 0,1%

Das ist nicht rezeptpflichtig und der Arzt hat einen Fehler gemacht, das auf ein Kassenrezept zu schreiben.

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das ist richtig - und hätte eigentlich auch nicht verschrieben werden dürfen.
Aber: so behält die Ärztin eine Übersicht über alle Medikamente und kann Neben- und Wechselwirkungen besser einschätzen.
Und wenn du einen Mediplan anforderst, steht das mit drauf.

Ok.
Das ist allerdings schon ziemlicher Nonsense. Wenn eine Ärztin ein Medikament für notwendig erachtet, sollte man das auch über die Kasse abrechnen können, egal, ob es verschreibungspflichtig ist, und nicht.
Sonst hätte sie’s ja auch auf n grünes Rezept schreiben können.

Nur dass die Frage dort nicht beantwortet wird…

Tatsächlich werden nicht rezeptpflichtige Medikamente von der GKV nicht übernommen, ein grünes Rezept wäre richtig gewesen.

Nonsense? - Beschwer dich beim Gesetzgeber.

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Hallo,
Verordnungen von nicht rezeptpflichtigen Mitteln auf den sog. „Kassenrezepten“ sind nicht zulässig, es sei denn, es liegt dafür eine explizit ausgestellte Kostenübernahmeerklärung der Kasse vor.
So, wie geschildert sehe ich den Fehler beim Arzt/Ärztin.
Gruss
Czauderna

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