Rosen des Nachbarn schneiden?

Hallo,

die Rosen des Nachbarn wachsen bei uns auf einer Länge von 25 Metern in den Garten.
Eigentlich kein Problem, aber beim Rasenmähen verletzen sie mich regelmäßig an den Händen.
Ich habe keine Lust mehr jedesmal darauf aufmerksam zu machen…

Darf ich die überstehenden Äste auf meiner Seite in Rasenmäherhöhe abschneiden, oder
ist das verboten.

Ich habe in der Gemeindeverordnung nachgelesen, dass Gewächse über 1,50 Meter Höhe eigentlich sowieso 50 oder 100 cm von der Grenze weg stehen sollten.
Aber natürlich kümmert das hier keinen Menschen…außer man selbst hält Abstände nicht ein, was ich aber nicht tue…

Danke für Rat!

Hallo!

Es gibt 3 Möglichkeiten:

  1. Nachbarn auffordern den Überhang abzuschneiden( denn das muss er grundsätzlich selbst machen und man muss ihm dazu auch gestatten aufs Nachbargrundstück zu gehen)
  2. wenn Frist dazu erfolglos verstrichen, dann Eigenvornahme
  3. ggf. Gärtner bestellen und dessen Rechnung an Nachbarn weiterreichen

Den angesprochenen Abstand von Pflanzen zur Grenze kann man jetzt sicherlich nicht mehr heranziehen. Das hätte man als Nachbar früher beanstanden müssen. Jetzt ist es geduldet.
Störender Überhang bleibt davon unbenommen, der muss nicht geduldet werden.

MfG
duck313

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Hallo,
eine Frage, die ich (mir) immer wieder stelle, wenn ich so was lese:
Was sagt denn der Nachbar zu der Frage?
Oder redet ihr nicht miteinander?

Gruß
HaweThie

Hallo Duck,

sorry, wenn ich widerspreche.

  1. Sie will nicht jedesmal mit dem Nachbarn reden, dass er seine Rosen schert. Das schreibt sie.

  2. Ich denke, wenn sie ihren Rasen mähen will, möchte sie nicht 1 oder 2 Wochen (Frist) warten, bis er sich bequemt, seine Rosen selbst zu schneiden. Verlangen, dass er sie am selben Tag noch schneidet, kann sie nicht.

  3. Einen Gärtner beauftragen, der die Rosen des Nachbarn schneidet und die Rechnung weiterreichen, kann sie erst recht nicht. Wer beauftragt, zahlt Punkt. Wiederholen ist eine andere Geschichte.

Für die Fragestellerin wäre das Psychologie-Brett erfolgversprechender, da sie eh schon Differenzen hat.

Ich hätte einen filigranen, hübschen Zaun gezogen und mit dem Nachbarn bis auf Weiteres vereinbart, dass ich alles abschneide, was sich über und durch den Zaun zwängt. Und wenn mein Nachbar ein netter wäre, würde ich ihm die abrasierten blühenden Teile als Strauß übergeben.

MfG
Maralena

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Lasse das Zeug einfach wachsen …ein „Naturgarten“ ist viel schöner, wie so ein scheusslicher „Rasen“. und höre auf wie eine Xantippe den Rasen zu mähen … das kann auch ein Rasenmäh-Roboter.

Hallo,

in welchem Bundesland liegt dieses Grundstück?

http://dejure.org/gesetze/BGB/910.html ->angemessene Frist setzen. Zwei Wochen sind ausreichend. Die Aufforderung ist an den Eigentümer des Nachbargrundstücks zu richten. Die von Dir genannten Abstände sind wahrscheinlich Anpflanzabstände.

Gruß
vdmaster

Hallo,

ich sehe durchaus eine erhebliche Beeinträchtigung, wenn bereits Verletzungsgefahren bei Routinetätigkeiten drohen. Natürlich sollte ein mündlicher Hinweis ausreichend sein. Aber lt. UP scheint der Nachbar die Problematik bereits seit längerem zu kennen und könnte auch regelmäßig selbst tätig werden.

Gruß
vdmaster

Danke Euch!
Es ist in Hessen.
Es ist tatsächlich so, dass der Nachbar nicht mehr mit mir redet.
Das hat einen anderen Grund.
Fakt ist, dass er schon 30-40 Jahre hier lebt und unser Haus erst seit 5 Jahren hier steht.
Er ist ein Mensch, de nur Rechte hat und keine Pflichten, das ergibt sich daraus…
Nachdem die Frau im Ort erzählt, dass ich ihre Rosen abschneide, dachte ich, ich frage mal hier, ob ich das überhaupt darf.

Viele Grüße

Fragt sich aber, ob der Absatz zwei nicht dagegen steht, denn etwas Überwuchs ist noch keine Beeinträchtigung. Daher lieber erst mal nett mit den Nachbarn quatschen als gleich mit Kanonen zu donnern, die außer Schall und Rauch verpuffen können.

Hallo Antwortende,

irgendwie scheint Ihr diesen Satz nicht zu lesen.

Grüße

na dann Schneide immer selber, ist in der Regel das Einfachste. So mache ich es bei uns auch, einmal mit den Nachbarn gesprochen um ne Dauererlaubnis und das wars, klappt seit Jahren. Erspart ärger und viel Arbeit ist es nicht, im Gegensatz zum Ärger den man sich spart.

Danke Euch!

Der König Nachbar hatte früher seine Rosen geschnitten, aber nachdem ich darum gebeten habe,
dass man es kurz ankündigt, wenn das Nachbargrundstück betreten wird, ist seine Hoheit wohl etwas gekränkt…

Wenn wir früher nur einen Ball über Nachbars Zaun geschossen haben, hielten unsere Eltern uns an,
beim Nachbarn zu klingeln und zu fragen und nicht einfach ein Grundstück zu betreten.
Ist das heute nicht mehr zeitgemäß?

Komme gerade aus dem Urlaub und das Zeug hängt bis zu 30 Zentimeter zu uns rüber…

Danke und Grüße