Hallo
Meine Frage wäre : welche Rechte hat mein in Kürze geschiedener EX Mann , der seit unserer Trennung keinen Unterhalt zahlt, sich auch nur sehr selten nach seinen Kindern erkundigt ihre Geburtstage vergisst , sich nie um sie kümmert , ja sogar von März bis Juni komplett verschwand ihn sich je zu melden . Zudem ist er seit Verlassens der Bundeswehr vor 5 Jahren arbeitslos und findet immer neue Ausreden warum er keinen Job findet…nun droht er mir erfundene Dinge die meine Mutterqualitäten in Frage stellen in Form von bisherigem whats App Nachrichten zu verwenden um mir vor Gericht zu schaden…ist sowas überhaupt rechtens ? Bisher verpufften sämtliche Anzeigen die ich gegen ihn stellte wegen seiner Unterhaltsverweigerung sowie Umgangsverweigerung in der Luft…Danke im Vorraus
Hi,
dein Ex darf seiner Wege gehen. Er muss sich nicht bei dir abmelden oder um Erlaubnis fragen, wenn er in Urlaub fahren will.
Dafür kann es legitime Gründe geben (zum Beispiel Krankheit oder tatsächliche Unvermittelbarkeit). Das wissen wir hier nicht.
Da wir das Alter der Kinder nicht kennen, wissen wir auch nicht, ob er per-se für dich nach der Scheidung überhaupt noch Unterhalt zahlen müsste. Trennungsunterhalt wäre er ggf. schuldig, aber mangels Masse wäre der für dich wahrscheinlich marginal oder Null (Es könnte auch sein, dass du Trennungsunterhalt schuldig wärst! Hast du ein Einkommen?).
Anders sieht es bei den Kindern aus. Hier wäre er im erweiterten Maße verpflichtet, sich eine Arbeitsstelle zu suchen, um zu mindestens den Mindestunterhalt für die Kinder zu zahlen (es sei denn, er würde den Unterhalt aus seinem Vermögen ableisten, dann muss er natürlich nicht arbeiten gehen).
Anzeigen wo? Mit oder ohne Anwalt?
Gruß
VB
Die Kinder sind 11 und 15 und es geht um den Kindesunterhalt ! Ich habe bei Scheidungsantrag auf Ehegattenunterhalt verzichtet. Ich versorge beide Kinder alleine und gehe Vollzeit arbeiten
Anzeigen laufen beim Jugendamt sowie polizeilich
Krank ist er ebenfalls nicht nur wenn man sich nicht bemüht ist es schwierig einen Job zu finden . Zwei Stellen trat er an verliess diese aber noch in der Probezeit. Vermögen besitzt er keins
er auch?
Vielleicht kannst du ja in nächster Zeit von dem gerade in Berlin diskutierten Vorschlag profitieren und ihm den Führerschein abnehmen lassen. Und vielleicht werden dadurch dann seine Bemühungen, eine Stelle zu finden, von Erfolg gekrönt.
Was sagt denn das JA überhaupt dazu?
Gruß
VB
Das in unserem " besonders schwierigen Fall" nichts mehr zu machen sei. Auf Schriftverkehr bzw Aufforderungen der Unterhaltspflicht nachzukommen ( inzwischen knapp 13000 Euro) reagiert er nicht! Und auf meine Frage hin was nun zu machen sei hiess es nur : Man könne Ihn ja nicht zum Arbeiten tragen. Bin mittlerweile am Ende meiner Weisheit denn es wird immer für ihn und gegen mich gearbeitet . Und Führerscheinentzug wäre keine Hilfe denn er besitzt sowieso kein Auto
Hallo!
Der Wunsch nach Unterhaltszahlungen ist so legitim wie nachvollziehbar. Wenn der Kindsvater aber weder eine Anstellung noch Vermögen hat, wird er selbst nur über das Existenzminimum verfügen, also schlicht nicht zahlen können. So unerfreulich die Situation auch ist, führen Anzeigen nicht zur Zahlungsfähigkeit. Das gilt in solchem Fall auch für den Führerscheinentzug, über den derzeit diskutiert wird. Solche Maßnahme wäre sogar kontraproduktiv, wenn Zahlungsfähigkeit das Ziel sein soll. Ist jemand zahlungsfähig, aber zahlungsunwillig, läge ein anderer Sachverhalt mit anderen Möglichkeiten (z. B. Pfändung) vor.
Chancen und Willen Deines Noch-Ehemannes, zu einer Anstellung zu kommen, kann ich nicht beurteilen. Jedenfalls werden die Chancen nach bereits mehrjähriger Arbeitslosigkeit nicht besser und wirksame Sanktionen gibt es nicht. So bitter es ist, heißt das unter dem Strich, dass Du Dich im Moment, möglicherweise auf Dauer mit der finanziellen Situation abfinden musst.
Die Finanzen sind aber nur ein Punkt bei der Scheidung eines Paares mit gemeinsamen Kindern. Ein weiterer Punkt ist die elterliche Sorge, die i. d. R. beide Elternteile gemeinsam ausüben. Wenn ein Elternteil kein Geld hat, seinen Verpflichtungen nachzukommen, hat dieser Umstand allein noch keinen Einfluss auf das Sorgerecht. Ich ahne, wie emotional schwierig die Trennung der verschiedenen Sachverhalte für Dich sein kann, aber von fehlendem Einvernehmen hätte niemand einen Nutzen.
Du hast Dein Posting mit Rosenkrieg überschrieben. Worüber und mit welchem irgend vernünftigen Ziel sollte Krieg geführt werden? Außer Anwälten gäbe es dabei nur Verlierer.
Gruß
Wolfgang
Danke Dir und du hast völlig recht . Mir liegt ein Rosenkrieg mehr als fern und den Umgang habe ich immer gefördert. Jetzt behauptet er das Gegenteil und setzt noch Einen obendrauf indem er mir droht Handynachrichten in denen wir etwas naja unschön geschrieben hatten als Waffe gegen mich benutzen zu wollen . Emotionale Nachrichten , so hoffe ich , sind vor Gericht nicht zulässig oder? Gruss
Du bist verständlicherweise sehr ärgerlich.
- Welches Ziel verfolgt er mit seinen Drohungen? Wenn er bislang keinen Draht zu den Kindern hatte, wird es
schwerunmöglich sein, sie Dir wegzunehmen. Und sie in Obhut des Jugendamtes geben … dazu müsste es regelrechte Verbrechen von Dir an den Kindern geben. - Vor Gericht anbringen kann er so ziemlich alles, was Du geschrieben oder unter Zeugen gesagt hast. Aber was könnte ihm da helfen? Wenn Du keine direkten Drohungen gegen die Kinder ausgesprochen hast (sprich: erweiterter Selbstmord oder sie dauerhaft einsperren etc.), dann sollten auch emotionale Entgleisungen nicht schlimm sein.
Das erleichtert mich ungemein , denn er ist ein Charakter der sich daran labt anderen Menschen Angst einzujagen…und leider schaffte er es bei mir 17 Jahre lang . Die Kids und Ich sind eine Einheit alle arbeiten zusammen und keiner schadet dem Anderen . Wir setzen auf Stärke und Vertrauen nur so klappt dieses Familienmodell. Irgendwann wird er hoffentlich erkennen , das er einfach Vater ist und bleibt aber etwas dafür tun muss um diesen „Titel“ bei den Kindern nicht zu verlieren …
Hallo!
Sofern es sich nicht um Äußerungen handelte, die eine Gefährdung des Kindeswohls nahe legen, werden emotionale Entgleisungen im Rauschen untergehen, sprich: keine Rolle spielen. Ab sofort verzichte aber auf Vermutungen und Beschuldigungen, beschränke Dich statt dessen schriftlich und mündlich auf furztrocken-sachliche Äußerungen ohne Spitzen, ohne Kommentare und ohne bissige Anmerkungen.
Gruß
Wolfgang