Ich hab das Thema wie gesagt selbst schon durch.
„Reparatur“ des Rostbefalls, kam wieder durch. Werkstatt hat „nachgebessert“. Kam wieder durch (es hätte neues Blech reingemusst, die haben nur geschliffen, gespachtelt, lackiert). Ich habe dann bei der Kfz Innung hier in der Stadt nachgefragt, was man in so einem Fall machen kann/muss. Es muss die Möglichkeit gegeben werden nachzubessern, ob 2 oder 3x weiss ich leider nicht mehr *grübel* Sollten sie es dann immer noch nicht hinbekommen besteht sogar die Möglichkeit den Wagen auf Kosten der Werkstatt woanders reparieren zu lassen.
Vorgestern in meiner Stammwerkstatt mitbekommen: Die Leute waren mit nem Wagen der, der vor 1,5 Jahren in einer anderen Werkstatt den letzten Service komplett mit Zahnriemen, Spannrollen, Wapu etc. bekommen hat. Nun war aber der Zahnriemen gerissen. Das wird auch über die Gewährleistung abgewickelt.
Das wäre ja sonst der Freibrief nachlässig zu arbeiten und den Kunden mehrfach zahlen zu lassen.
Quellenangaben:
§ 634 Rechte des Bestellers bei Mängeln
Ist das Werk mangelhaft, kann der Besteller, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
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nach § 635 Nacherfüllung verlangen,
2.
nach § 637 den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen,
3.
nach den §§ 636, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 638 die Vergütung mindern und
4.
nach den §§ 636, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
§ 634a Verjährung der Mängelansprüche
(1) Die in § 634 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Ansprüche verjähren
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vorbehaltlich der Nummer 2 in zwei Jahren bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht,
Hier nochmal in der light-Version:
http://www.autobild.de/artikel/gewaehrleistung-bei-r…