Hallo WWWler,
ein Mieter wohnt in ein einer alten Wohnung ( Bj 72 ) zur Miete.
Das Wasser in der Küche ist des öfteren trübe und rostig. Der Vermieter kommt mit einer Fachfirma zur Besichtigung.
An dem Küchenwasserstrang hängt noch das GästeWC und das Waschbecken vom GWC mit dran.
Die Fachfirma ( im Einklang mit dem Vermieter ) meint das man einfach die Zapfstellen öfters nutzen sollte und das Wasser länger laufen lassen ( also spülen ). Dadurch würde sich das Problem von selbst erledigen
Da der Mieter das GWC eigentlich nie nutzt, würde die Schuld bei ihm liegen.
Der Vermieter nimmt also den Mieter in die Pflicht regelmässig die Zapfstellen zu benutzen um dadurch die Leitungen frei zu spülen.
Wie ist das rechtlich ? Sind das Pflichten des Mieters ? MUSS er alle Zapfstellen regelmässig nutzen oder nicht ?
Wer weiss was ?
MfG