Rostiges Wasser. Was muss wer tun ?

Hallo WWWler,

ein Mieter wohnt in ein einer alten Wohnung ( Bj 72 ) zur Miete.

Das Wasser in der Küche ist des öfteren trübe und rostig. Der Vermieter kommt mit einer Fachfirma zur Besichtigung.
An dem Küchenwasserstrang hängt noch das GästeWC und das Waschbecken vom GWC mit dran.

Die Fachfirma ( im Einklang mit dem Vermieter ) meint das man einfach die Zapfstellen öfters nutzen sollte und das Wasser länger laufen lassen ( also spülen ). Dadurch würde sich das Problem von selbst erledigen
Da der Mieter das GWC eigentlich nie nutzt, würde die Schuld bei ihm liegen.

Der Vermieter nimmt also den Mieter in die Pflicht regelmässig die Zapfstellen zu benutzen um dadurch die Leitungen frei zu spülen.

Wie ist das rechtlich ? Sind das Pflichten des Mieters ? MUSS er alle Zapfstellen regelmässig nutzen oder nicht ?

Wer weiss was ?

MfG

Hallo!

In Küche nutzt man doch sicherlich täglich, dort wird das Wasser öfters gewechselt und Ablagerungen aus den alten Stahlrohren fallen wenig bis gar nicht durch Trübung auf.
Wenn es aber dort bereits stark auffällt, dann sollte man die Leitung reinigen oder ersetzen lassen. Übrigens, Trübung könnte auch vom WW-Speicher(verrostet) her kommen, müsste sich dann aber überall an Zapfstellen zeigen.
Und ob die Trübung nicht auch gesundheitsschädlich wäre kann nur eine Untersuchung einer Wasserprobe ergeben. Die könnte man auch selbst bei Wasserwerken in Auftrag geben, rechtlich wäre aber der Vermieter zuständig, Er schuldet hygienisch einwandfreies Wasser, so wird es angeliefert und so muss es auch aus Wohnungshahn austreten. Was dazwischen passiert ist Vermietersache.

Im Gäste-WC kann das anders sein. Das ist eine Stichleitung vom Strang der zur Küche führt. Da steht das Wasser still, wenn nichts abgezapft wird und Spülkasten nicht betätigt wird.

In neuen Installationen versucht man so etwas zu vermeiden indem man Ringleitungen und keine Stichleitungen verwendet. Das hat auch Vorteile bei der Legionellenproblematik !

Es gibt keine Pflicht des Mieters Zapfstellen zu nutzen um etwaige Schäden zu vermeiden.

MfG
duck313

Der Vermieter gibt in dem o.g. Fall dem Mieter den Auftag regelmässig alle betroffenen Zapfstellen zu nutzen um das Wasser dadurch I.O. zu bringen. Als Gegenleistung erhält der Mieter pro Tag eine NK Gutschrift von 3 Liter Wasser die er gegenrechnen darf.

Der Mieter ist damit eher unzufrieden. Welche Möglichkeiten hat er noch ?

Hallo!

Das wäre doch schon ein Zugeständnis.
Aber 3 Liter pro Tag wäre ca. 1 Kubikmeter im Jahr, was mit Abwasserkosten selbst in teuren Gegenden kaum 10 € ausmacht.

Und ist das Kaltwasser oder Warmwasser was betroffen ist ?

Ist denn die Trübung mit einem Vorlauf von ca. 3 Litern beendet ?

Mit 3 Litern kann man ca. ein 15 m langes Rohr von üblichen 15 mm Durchmesser einmal komplett im Wasserinhalt tauschen.

Das kann ausreichen, aber genaues müsste man vor Ort prüfen lassen.

Andere Möglichkeit wäre, prüfen zu lassen, ob hier eine Mietminderung angebracht ist. Man darf sich da aber nicht viel versprechen. Da mögen etwa 1- max. 3 % Mietminderung herauskommen.

Gesundheitsgefahr sprach ich an. Die müsste man immer abklären lassen. Die wäre natürlich deutlich schärfer zu bewerten !

MfG
duck313