Familie S hat bei einem kleinen Händler einen Gebrauchtwagen gekauft. Im Kaufvertrag hat der Verkäufer eingetragen „Türunterkanten lackiert und eingewachst“. Auf Nachfrage von Familie S - Das haben wir halt neu lackiert… 6 Monate später war das Auto zum Kundendienst beim Vertragshändler und der hat festgestellt, daß die besagten Türunterkanten ziemlich rosten und das nur laienhaft überlackiert wurde. Der freundliche Vertragshändler hat der Familie gleich einen Kostenvoranschlag dafür gemacht. Damit sind sie zum Verkäufer, der ihnen das Auto verkauft hatte. Der wollte davon nix wissen. Familie S hat ihm dann alles schriftlich zugeschickt mit Termin bis wann er sich melden soll. Hat er nicht gemacht. Also Anwalt, ein paar Briefe und Mahnungen jetzt war die Familie bei Gericht. Dort sagt man dann, Familie S hätte dem netten Verkäufer einen richtigen Termin zur Nachbesserung setzten müssen. Außerdem stand ja im Vertrag, daß die Türen lackiert waren. Die Klage wird abgewiesen.
Ist das so wirklich richtig???
Hätte der Anwalt die Familie nicht darauf aufmerksam machen müssen?
Zählen die Aufforderungen des Anwalts nicht??
ja, denn wo liegt die „arglistige Täuschung“? Das für „lackiert und gewachst“ nur „Rost“ ursächlich sein konnte, dürfte dem wachen, kritischen Käufer doch klar gewesen sein! Da ist es auch nichts mit Rückgabe und Geld zurück…
Denn über die Qualität seiner Arbeiten gab es keine Zusage. Das er dennoch wg. der sog. Sachmängelhaftung diesen ihm bekannten Mangel so lange nachbeseert, bis der Rost dauerhaft weg ist, ist auch richtig. Wenn er sich nach angem. Frist weigert, oder der Versuch zweimal erneut fehlschlägt, erst dann (!) lasst einen Lackier-Profi ran und schickt ihm die Rg. Den Rechtsstreit gewinnt ihr dann auch
Natürlich klärt euch kaum ein Anwalt über das Prozesskostenrisiko auf. Er will Geld verdienen, da ist es ihm egal, wer ihn bezahlt - sein Geld bekommt er so oder so…
da sonst keine Roststellen am Auto zu finden sind kommt man als Laie nur schwer drauf. Das Auto hat viele Macken, Kratzer und Dellen da ist Familie S von Schönheitsbeseitigung ausgegangen. Es steht ja auch nicht drin oder war die Rede davon, dass es um alle 4 Türen geht, sonst wäre es sicher aufgefallen.
Familie S hat sich auf den Rechtsanwalt verlassen und jetzt steht sie da und kuckt in die Röhre!