Hallo,
an einer Ampelkreuzung fährt A bei Grün gerade über die Haltelinie an. Ein Fahrer der Querverkehrs beachtet sein eigenes Rot nicht und rauscht über die Kreuzung. A macht Notbremse, Motor abgewürgt. Das Teil springt nicht gleich an, dann doch und A steht so halb auf der Kreuzung bei nun Rot. Hinten ist frei, also Rückwärts wieder an die Haltlinie um dem Querverkehr die Durchfahrt zu ermöglichen. In dem Moment kommt A nochmals (rückwärts) über die Schleife in der Straße - Blitz.
Wie soll A sowas beweisen? Weiterfahrt wäre unmöglich gewesen (Querverkehr), Stehenbleiben auch nicht, weil Behinderung. Und eine Rotfahrt war es auch nicht…
Gruß
Selorius
Dies wird doch wohl auf den 2 Bildern die ein Rotlichblitzer macht aufgrund der Fahrzeugpositionen entsprechend dokumentiert sein?
Hallo,
bei einem Rotlichtverstoß werden immer zwei Bilder gemacht. Man kann die Fahrtrichtung also erkennen. Wenn es nur einmal geblitzt hat, wird vermutlich gar nichts kommen.
Cu Rene
Wie soll A sowas beweisen?
A muss nichts beweisen, sondern der Staat muss ihm das Gegenteil beweisen.
Gruß
Paul
Wenn es nur einmal geblitzt hat, wird garnichts kommen.
Rotblitzer schießen immer zwei Bilder, das erste, wenn du die Haltelinie überfährst um die Zeit des Rotlichtsverstoßes zu dokumentieren, und das zweite, wenn du am Blitzer bist. Da wird erst aufgenommen, dass du wirklich über rot gefahren bist und nicht nur über die Haltelinie gekommen bist.