Rotblitzer- Achtung sehr lang!

Hallo, nochmal ich
zu 1. man kann so eine Begründung durchaus ohne Anwlat an die Behörde schreiben. Wenn die Behörde sich drauf einlässt: gut; wenn nicht kann man für das Einspruchsverfahren immer noch den Anwalt bemühen. Ich kenne Behörden, die haben bei einer ordentlichen Darlegung der „wichtigen“ Gründe (gegen Erhöhung der Geldbuße) auf das Fahrverbot verzichtet (war nach meiner Ausbildung lange in dem Bereich tätig)
zu 2. du hast doch damit angefangen :wink:

Gruß
HaWeThie

Ich würde als Empfänger dieses Briefes kalt bleiben, weil dieser Brief, egal wieviel Wahrheitsgehalt darin steckt, auf eine ganz üble Mitleidstour abzielt- würde ich dem Verfasser so unterstellen!

Ich würde dich drauf hinweisen, dass Krankenwagen auch zum Bahnhof kommen, dass schwerkranke Diabetiker WISSEN, dass sie sich in Lebensgefahr begeben, wenn sie ihre Utensilien/Medikamente vergessen (hinkender Vergleich, aber ein Sehbehinderter käme nie auf die Idee, ohne Sehhilfe das Haus zu verlassen!!). A.G. deiner Größe würde ich dir nahe legen, die Sitzposition des Fahrersitzes anzupassen und zu deiner Oma würde ich dir die GKV empfehlen, was u.a. das Thema Haushaltshilfe beinhaltet. Die Fortbildung ist kein regulärer Beruf und freiwillig, also nicht existenzgefährdend, wenn du sie nicht/erst später besuchst!

Ich hoffe für dich, dass du wirklich einen Job hast, der dich ernsthaft (!) in Schwierigkeiten bringt ohne Fahrerlaubnis! Dann gibt es eine reelle Chance und sogar Urteile, die dafür „Ausnahmen“ vorsehen! Viel Erfolg!

Unter den Suchbegriffen „Punkte Flensburg Fahrverbot Probezeit“ und ähnlichem findet man interessante Dinge.

Moin!

Hallo, nochmal ich
zu 1. man kann so eine Begründung durchaus ohne Anwlat an die
Behörde schreiben.

Man kann es auch in einen Baum an der Loreley ritzen.

Wenn die Behörde sich drauf einlässt: gut;
wenn nicht kann man für das Einspruchsverfahren immer noch den
Anwalt bemühen. Ich kenne Behörden, die haben bei einer
ordentlichen Darlegung der „wichtigen“ Gründe (gegen Erhöhung
der Geldbuße) auf das Fahrverbot verzichtet (war nach meiner
Ausbildung lange in dem Bereich tätig)

Ich kenne keine. Wo soll die sein? In Bayern sicherlich nicht…

zu 2. du hast doch damit angefangen :wink:

Nein, das war der TE. Ich habe lediglich einen zielführenden Tip gegeben.

Gruß,
M.

Hättest ja auch sagen können, dass es Bayern ist - da ticken die Uhren nun mal was anders :wink:

Ich selbst habe in der hiesigen Bußgeldbehörde gearbeitet, daher kenn ich die hiesige Verfahrensweise und auch die anderer Behörden - und wenn die Gründe i.O. waren, wurde hier schon mal auf ein FV verzichtet.
Aber die Gründe mussten schon schwerwiegend sein.

Am 01.08.2011 befuhr ich mit meinem Mitbewohner (Name
Mitbewohner) die (Name Straße) in (Stadt). (Name Mitbewohner)
leidet seit vielen Jahren an Diabetes mellitus Typ I, weswegen
er auf mich als Mitbewohner –und Hilfeleister- angewiesen
ist.

Da es in der Region keinen Rettungsdienst gibt?

Da ich mich schon lange gut mit (Name Mitbewohner)
verstehe, komme ich dieser Aufgabe gern nach. Zur Zeit des
Rotlichtverstoßes litt (Name Mitbewohner)an einer akuten
Unterzuckerung. Das heißt, er brauchte zu diesem Zeitpunkt
dringend Traubenzucker, um nicht in Ohnmacht zu verfallen.

Da bei einem
solchen- „hypoglykämischen Schock“ eine rasche
Traubenzuckeraufnahme erfolgen muss, versuchte ich die
„Gelbphase“ der Ampelkreuzung noch abzupassen.

Aha. Hier gibt man zu, dass man absichtlich bei Gelb in die Kreuzung einfahren wollte.

Im Nachhinein
betrachtet verstehe ich, dass ich andere Verkehrsteilnehmer
mit diesem Verhalten in Gefahr gebracht habe.

Und hier gibt man die Gefährdung zu.

Ich war jedoch
in diesem Moment nur darauf bedacht, schnellstens zur
Tankstelle (Bezeichnung Tankstelle) zu gelangen, um dort
„Dextro Energie“- Traubenzucker zu kaufen, damit (Name
Mitbewohner) seinen „Zuckerschock“ überwinden kann.

Damit redet man sich ganz übel selber in den Schlamassel!
Und das ist der Grund, warum bei sowas gilt:
Entweder Schweigen und Zahlen, oder einen Anwalt fragen.

Wäre man selber mit seinem Auto die einzige Möglichkeit, einen Menschen zu retten, dann würde auch eine Autofahrt ohne Führerschein straffrei bleiben. Aber man beweise mal, dass es wirklich keinen Rettungsdienst, kein Taxi und keinen anderen Menschen mit nem Auto gegeben hat.

Die Grenzen des entschuldigenden Notstands sind streng umrissen.
Ich sehe keine Chance, dass man sich hier irgendwie heraus reden kann im Sinne von „ich durfte das, das war ein Notfall“.
Somit redet man sich nicht raus, sonder REIN, denn man gibt hintenrum zu, dass man absichtlich die Ampel missachten wollte.
Bleibt einzig nur die Abwendung des Fahverbotes.
Die geht über den Beweis, dass es eine unzumutbare Härte darstellen würde. Aber jedes Fahrverbot ist eine große Härte für einen Autofahrer. Man muss beweisen, dass hier, in diesem ganz speziellen Fall, eine ganz besonders große Härte vorliegen würde. Und das in Kombination mit einem nur leidlichen Fehler.

Also:
Zeige, dass es einen selber und seine Verwandten/Freunde hier ganz besonders hart treffen würde.
Zeige, dass man selber gar nicht der wissentliche Missachter des Rotlichts (oder auch des Gelblichts) war, sondern dass man im Augenblick des Verstoßes abgelenkt und aufgeregt war. So, dass man auf die nahe liegende Idee mit den großen roten Autos mit Blaulichtern nicht gekommen ist und realtiv panisch auf der Suche nach einer Bezugsmöglichkeit für Traubenzucker die Ampel dieses eine mal leider einfach übersehen hat.

Rechnet ihr dem Verursacher Chancen auf „Gnädigkeit“ aus?

Ja, aber man sollte das WIRKLICH einem Anwalt überlassen und es nicht selber ggf. noch schlimmer machen!

Mal ein wenig zur Aufmunterung:

http://www.benkelberg.com/urteil.html?u=4001

Und zur Ernüchterung:

http://www.stern.de/auto/service/fahrverbot-schlupfl…

„Wer ein Fahrverbot abwenden will, muss sich auf einen schweren Gang einstellen. Ohne fachliche Beratung sind die Chancen gering.“

Nein, kurz und präzise darstellen, dass eine
Notstandssituation nach § 16 OwiG vorlag. Deshalb schnörkellos
und klar begründen (ohne „Blahblah“), warum es nicht anders
ging, das Rotlicht bewusst - natürlich unter gebührender
Berücksichtigung des anderen Straßenverkehrs - zu missachten.

Richtig. Aber mal im Ernst: Eine „nicht anders abwendbare Gefahr“???

Nirgends die Möglichkeit, Cola, Fanta, Traubenzucker oder Saft zu bekommen?
Kein Rettungsdienst verfügbar?

Ich finde das ganz schön riskant, was du da vorschlägst, denn wenn am Ende der Richter feststellt, dass eben diese Gefahr doch auch anders abzuwenden gewesen wäre, dann hat man automatisch zugegeben, dass man absichtlich das Rotlicht missachtet hat. Würde es dann nicht noch unangenehmer? Oder könnte man dann zumindest darauf plädieren, dass man irrtümlich von einem Notstand ausgegangen ist?

Keine Ahnung.

Ich rate auf jeden Fall zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Und bloß nicht den selbst verfassten Brief so abschicken!