Am 01.08.2011 befuhr ich mit meinem Mitbewohner (Name
Mitbewohner) die (Name Straße) in (Stadt). (Name Mitbewohner)
leidet seit vielen Jahren an Diabetes mellitus Typ I, weswegen
er auf mich als Mitbewohner –und Hilfeleister- angewiesen
ist.
Da es in der Region keinen Rettungsdienst gibt?
Da ich mich schon lange gut mit (Name Mitbewohner)
verstehe, komme ich dieser Aufgabe gern nach. Zur Zeit des
Rotlichtverstoßes litt (Name Mitbewohner)an einer akuten
Unterzuckerung. Das heißt, er brauchte zu diesem Zeitpunkt
dringend Traubenzucker, um nicht in Ohnmacht zu verfallen.
Da bei einem
solchen- „hypoglykämischen Schock“ eine rasche
Traubenzuckeraufnahme erfolgen muss, versuchte ich die
„Gelbphase“ der Ampelkreuzung noch abzupassen.
Aha. Hier gibt man zu, dass man absichtlich bei Gelb in die Kreuzung einfahren wollte.
Im Nachhinein
betrachtet verstehe ich, dass ich andere Verkehrsteilnehmer
mit diesem Verhalten in Gefahr gebracht habe.
Und hier gibt man die Gefährdung zu.
Ich war jedoch
in diesem Moment nur darauf bedacht, schnellstens zur
Tankstelle (Bezeichnung Tankstelle) zu gelangen, um dort
„Dextro Energie“- Traubenzucker zu kaufen, damit (Name
Mitbewohner) seinen „Zuckerschock“ überwinden kann.
Damit redet man sich ganz übel selber in den Schlamassel!
Und das ist der Grund, warum bei sowas gilt:
Entweder Schweigen und Zahlen, oder einen Anwalt fragen.
Wäre man selber mit seinem Auto die einzige Möglichkeit, einen Menschen zu retten, dann würde auch eine Autofahrt ohne Führerschein straffrei bleiben. Aber man beweise mal, dass es wirklich keinen Rettungsdienst, kein Taxi und keinen anderen Menschen mit nem Auto gegeben hat.
Die Grenzen des entschuldigenden Notstands sind streng umrissen.
Ich sehe keine Chance, dass man sich hier irgendwie heraus reden kann im Sinne von „ich durfte das, das war ein Notfall“.
Somit redet man sich nicht raus, sonder REIN, denn man gibt hintenrum zu, dass man absichtlich die Ampel missachten wollte.
Bleibt einzig nur die Abwendung des Fahverbotes.
Die geht über den Beweis, dass es eine unzumutbare Härte darstellen würde. Aber jedes Fahrverbot ist eine große Härte für einen Autofahrer. Man muss beweisen, dass hier, in diesem ganz speziellen Fall, eine ganz besonders große Härte vorliegen würde. Und das in Kombination mit einem nur leidlichen Fehler.
Also:
Zeige, dass es einen selber und seine Verwandten/Freunde hier ganz besonders hart treffen würde.
Zeige, dass man selber gar nicht der wissentliche Missachter des Rotlichts (oder auch des Gelblichts) war, sondern dass man im Augenblick des Verstoßes abgelenkt und aufgeregt war. So, dass man auf die nahe liegende Idee mit den großen roten Autos mit Blaulichtern nicht gekommen ist und realtiv panisch auf der Suche nach einer Bezugsmöglichkeit für Traubenzucker die Ampel dieses eine mal leider einfach übersehen hat.
Rechnet ihr dem Verursacher Chancen auf „Gnädigkeit“ aus?
Ja, aber man sollte das WIRKLICH einem Anwalt überlassen und es nicht selber ggf. noch schlimmer machen!
Mal ein wenig zur Aufmunterung:
http://www.benkelberg.com/urteil.html?u=4001
Und zur Ernüchterung:
http://www.stern.de/auto/service/fahrverbot-schlupfl…
„Wer ein Fahrverbot abwenden will, muss sich auf einen schweren Gang einstellen. Ohne fachliche Beratung sind die Chancen gering.“