Rotblitzer- Achtung sehr lang!

Hallo liebe Gemeinde,

angenommen ein Autofahrer (außerhalb Probezeit) fährt über eine rote Ampel und wird geblitzt. Dank google weiß er, dass er vermutlich mit einem Fahrverbot zu rechnen hat, wenn er länger als eine Sekunde rot war als der Fahrer den Kreuzungsschutzbereich passiert. Nun hatte der Fahrer jedoch einen triftigen Grund die Kreuzung zu passieren. Außerdem ist der Entzug des Führerscheins eine mittelschwere Katastrophe für den Fahrer. Er verfasst also (obwohl Anhörungsbogen noch nicht da ist) folgenden Anhörungstext:

" Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr Schreiben vom (zukünftiges Datum) habe ich erhalten und möchte die Möglichkeit nutzen, mich dazu einzulassen.

Da die Blitzvorrichtung an dem maßgebenden Überwachungsgerät ausgelöst wurde und ich einen technischen Fehler im Zeitalter der Technik ausschließe, werde ich die Buße, weithin bekannt als mit Fahrverbot verbunden, hinnehmen müssen. Ich möchte jedoch nicht Versäumen, Ihnen die Gründe meines Fehlverhaltens darzulegen und das Ausmaß eines Fahrverbotes für mich zu beschreiben.

Am 01.08.2011 befuhr ich mit meinem Mitbewohner (Name Mitbewohner) die (Name Straße) in (Stadt). (Name Mitbewohner) leidet seit vielen Jahren an Diabetes mellitus Typ I, weswegen er auf mich als Mitbewohner –und Hilfeleister- angewiesen ist. Da ich mich schon lange gut mit (Name Mitbewohner) verstehe, komme ich dieser Aufgabe gern nach. Zur Zeit des Rotlichtverstoßes litt (Name Mitbewohner)an einer akuten Unterzuckerung. Das heißt, er brauchte zu diesem Zeitpunkt dringend Traubenzucker, um nicht in Ohnmacht zu verfallen. Da wir eigentlich nur kurz am Bahnhof eine Zugfahrkarte besorgen wollten, hatten wir es nicht für notwendig erachtet, seine Traubenzucker- Notfalltasche mitzunehmen. Da bei einem solchen- „hypoglykämischen Schock“ eine rasche Traubenzuckeraufnahme erfolgen muss, versuchte ich die „Gelbphase“ der Ampelkreuzung noch abzupassen. Im Nachhinein betrachtet verstehe ich, dass ich andere Verkehrsteilnehmer mit diesem Verhalten in Gefahr gebracht habe. Ich war jedoch in diesem Moment nur darauf bedacht, schnellstens zur Tankstelle (Bezeichnung Tankstelle) zu gelangen, um dort „Dextro Energie“- Traubenzucker zu kaufen, damit (Name Mitbewohner) seinen „Zuckerschock“ überwinden kann. Hätte ich jedoch eindeutig erkannt, dass die Ampel beim Überfahren bereits auf Rot steht, so hätte ich selbstverständlich noch angehalten. Da ich aufgrund meiner Körpergröße (knapp zwei Meter) über meinem Auto hängende Ampeln nur aus einer gewissen Distanz sehe bevor sie hinter meinem Autodach verschwinden, habe ich das Umschalten auf Rot leider nicht mehr wahrnehmen können. Ich lege Ihnen als Bestätigung eine Kopie der Schwerbehindertenfeststellung von (Name Mitbewohner) bei.

Ein eventuell zu verhängendes Fahrverbot gegen mich kann ich aufgrund des begangenen Verstoßes nicht abwenden. Allerdings wäre dies für mich nicht nur mit „Entbehrungen“ verbunden, sondern beeinträchtigt meine Lebensführung und die von unbeteiligten Dritten im erheblichen Maße. Hierzu möchte ich Ihnen folgendes anführen:

Meine pflegebedürftige Großmutter (90 Jahre alt) lebt allein in (Stadt 50 km weiter weg). Ich als einzig in (Bundesland) verbliebener Angehöriger betreue sie regelmäßig. Unter anderem erledige ich die Einkäufe, kümmere ich um finanzielle Geschäfte und halte ihr die Wohnung sauber. Um die Gesundheitssorge kümmern sich professionelle Pflegekräfte. Aufgrund meiner Vollzeit- Berufstätigkeit erledige ich diese Geschäfte in den späten Nachmittagsstunden. Bei Entzug des Führerscheines ist dies nicht mehr im benötigten Maße möglich. Um sich für die Zeit eine Haushälterin zuzulegen, fehlt leider das Geld, wobei ich dieser Haushaltshilfe auch nicht die Vermögenssorge meiner Oma anvertrauen würde. Im Falle eines unvorhergesehenen Notfalls (Krankenhausaufenthalt oder schlimmer), der meine Großmutter betrifft, müsste ich zudem schnellstens in (Stadt 50 km weiter) vorstellig werden.
Auch würde es die alte Dame zutiefst verunsichern, wenn ihr die Gewissheit fehlt, dass ich im Notfall umgehend erreichbar für sie bin und helfen kann., da sie psychisch nicht mehr die stabilste ist.

Zur Nachvollziehbarkeit dieser Aussage teile ich Ihnen die Adresse der Pflegestation mit, von der meine Oma betreut wird. Dort könnten Sie sich im Bedarfsfall von der Richtigkeit meiner Aussage überzeugen:

(Adresse Pflegestation)
(Daten Oma)

Als weitere schwerwiegende Konsequenz eines eventuellen Fahrverbotes möchte ich ebenfalls die selbstbestimmte Fürsorge für meinen Mitbewohner (Name Mitbewohner) anführen. Wie bereits oben erwähnt, leidet dieser an schweren Diabetes. Es macht sich also notwendig, im Falle eines „hypoglykämischen Schocks“, welche leider trotz ausgereifter medizinischer Versorgung noch viel zu oft auftreten, notfalls auch mit Auto bereit zu stehen um im Notfall seinen Facharzt für Diabetologie konsultieren zu können.

Weiterhin teile ich Ihnen mit, dass ich ab September 2011 ein berufsbegleitendes Studium beginnen werde, welches bei einem Institut durchgeführt wird, was am Rande von (Name Stadt) liegt (Straße Institut) und mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr schlecht zu erreichen ist. Dieses Studium soll unter anderem Freitags nach dem Arbeitsdienst stattfinden. Da zwischen Arbeitsende und Studienbeginn nur ein Zeitfenster von 30 Minuten liegt, ist mir zum Zeitpunkt noch unklar, wie ich dies ohne Fahrzeug und angewiesen auf den öffentlichen Nahverkehr bewältigen soll. Die ersten Vorlesungen gleich zu verpassen, sehe ich als sehr nachteilig für den Fortgang des Studiums. Sollte hierzu ein Nachweis erforderlich sein, so bitte ich um kurze Mitteilung über die Art des Nachweises.

Zuletzt teile ich Ihnen mit, dass ich einen gewissen Anteil Außendiensttätigkeiten während meiner Arbeitsausübung wahrnehmen muss. Ich kann momentan noch nicht absehen, wie mein Arbeitgeber auf den befristeten Wegfall dieser Arbeitsleistung reagieren wird. Bevor ich diesen jedoch über das Strafausmaß in Kenntnis setze, warte ich erst Ihre Entscheidung ab.

Ich bitte Sie, Ihre Entscheidung bezüglich eines Fahrverbotes unter Beachtung der o. g. Gesichtspunkten noch einmal zu überdenken. Ich sehe mein Fehlverhalten ein und bereue zutiefst den begangenen Fehler. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne unter
(Telefonnummer) zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen …"

Rechnet ihr dem Verursacher Chancen auf „Gnädigkeit“ aus? Er kann alles was er geschrieben hat belegen.

Danke für eure Antworten…

Hallo,

da gab es schon andere Fälle wo der Führerscheinentzug „katastrophale“ Folgen für den betroffenen hatte.
Geändert hat es wahrscheinlich nix.
Ich selber musste meinen Lappen einen Monat wegen Rotlichtsverstoß abgeben.
Nach einem Telefonat mit dem zuständigen vom Strassenverkehrsamt wurden mir aber Optionen aufgezeigt, mit denen ich die Abgabe insgesamt 8 Monate verzögern konnte. So konnte ich den für mich günstigsten Termin aussuchen.

Gruß
Roland

Hallo!

Grundsätzlich kann meines Wissens nach die Bussgeldstelle nicht über ein Absehen vom Fahrverbot entscheiden, daher ist die ganze Mühe erstmal für die Katz…

Der Weg führte ganz amtlich über einen Widerspruch gegen den Bescheid und eine richterliche Entscheidung.

Grundsätzlich wäre dann ein Absehen vom Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße möglich, wie wahrscheinlich kann ich aber nicht beurteilen.

Ich denke, deine Argumente werden alle einer Prüfung nicht standhalten.
Das Fahrverbot kann im Urlaub absolviert werden, für Notfälle gibts grundsätzlich Rettungsdienste, etc. etc.

Natürlich verstehe ich die Sorgen, aber Du hast ja deinen Fehler auch schon selbst erkannt.

Kritisch finde ich die Argumentation, die Ampel noch schnell bei gelb schaffen zu wollen, das könnte auch gerne nach hinten los gehen (Vorsatz).

Grüße!

Ja klar, aber gerade dieses Argument mit Oma liegt dem Sünder wirklich sehr an weil sich das zum Problem entwickeln könnte… naja dann muss der Sünder wohl irgendwie durch … Sch*** ! :smile: Danke aber!

Kritisch finde ich die Argumentation, die Ampel noch schnell
bei gelb schaffen zu wollen, das könnte auch gerne nach hinten
los gehen (Vorsatz).

Hallo,
ja genau, vielleicht noch mit ueberhoehter Geschwindigkeit als Vorsatz. Manche Geraete messen auch die Geschwindigkeit.
Gruss Helmut

Kritisch finde ich die Argumentation, die Ampel noch schnell
bei gelb schaffen zu wollen, das könnte auch gerne nach hinten
los gehen (Vorsatz).

Hallo,
ja genau, vielleicht noch mit ueberhoehter Geschwindigkeit als
Vorsatz. Manche Geraete messen auch die Geschwindigkeit.

Kumulieren sich dann die Vorwürfe?

Rotlicht
zu schnell
kein Gurt
Handy
Nebelscheinwerfer bei klarer Sicht
usw…

Moin,

was meinst du, wie oft die Leute solche Entschuldigungen hören? Egal, wie wahr die ganze Sache ist; sie werden sich nichts davon annehmen. Und welche Konsequenzen das alles für dich hat, ist denen auch egal.

Die Sache ist, wie sie ist. Wenn du pokern willst, lass es auf eine Verhandlung ankommen.

Haelge

Hallo,

als mit Fahrverbot verbunden, hinnehmen müssen. Ich möchte
jedoch nicht Versäumen, Ihnen die Gründe meines Fehlverhaltens
darzulegen und das Ausmaß eines Fahrverbotes für mich zu
beschreiben.

völlig überflüßig. Nach dem Absatz wird die Aufmerksamkeit rapide abnehmen. Derartige Briefe dürften bei der Bußgeldstelle wöchentlich zu hunderten eingehen.

angehalten. Da ich aufgrund meiner Körpergröße (knapp zwei
Meter) über meinem Auto hängende Ampeln nur aus einer gewissen
Distanz sehe bevor sie hinter meinem Autodach verschwinden,
habe ich das Umschalten auf Rot leider nicht mehr wahrnehmen
können.

Das ist in mehrfacher Hinsicht unglücklich. Erstens muß man nicht erst vor einem Rotlicht anhalten, sondern schon „gelb“ bedeutet „vor der Ampel auf das nächste Signal warten“.

Zweitens hat der Autor aufgrund seiner körperlichen Gegebenheiten offensichtlich kein freies Sichtfeld. Nicht gut.

Ein eventuell zu verhängendes Fahrverbot gegen mich kann ich
aufgrund des begangenen Verstoßes nicht abwenden. Allerdings
wäre dies für mich nicht nur mit „Entbehrungen“ verbunden,
sondern beeinträchtigt meine Lebensführung und die von
unbeteiligten Dritten im erheblichen Maße. Hierzu möchte ich
Ihnen folgendes anführen:

Das interessiert niemanden. Taxi, öffentliche Verkehrsmittel, Umzug, Haushaltshilfe, Urlaub nehmen. Alles Möglichkeiten, die den Sachbearbeiter nicht eine Sekunde darüber nachdenken lassen werden, den Führerscheinentzug zu überdenken.

Nicht vergessen: der Entzug der Fahrerlaubnis ist eine Strafe - und die soll wehtun, damit beim Betroffenen eine Verhaltensänderung herbeigeführt wird. Kleinere Unanehmlichkeiten sind somit sicherlich kein Grund dafür, die Strafe zu erlassen oder in etwas praktikableres umzuwandeln.

Rechnet ihr dem Verursacher Chancen auf „Gnädigkeit“ aus?

Damit ganz sicher nicht.

Gruß
C.

Nicht vergessen: der Entzug der Fahrerlaubnis ist eine Strafe

  • und die soll wehtun, damit beim Betroffenen eine
    Verhaltensänderung herbeigeführt wird. Kleinere
    Unanehmlichkeiten sind somit sicherlich kein Grund dafür, die
    Strafe zu erlassen oder in etwas praktikableres umzuwandeln.

Ein Entzug der Fahrerlaubnis steht hier wohl nicht im Raum.

Gruß
C.

Gruß,
BB

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Hallo!

Glaubst Du ernstahft, dass

a) sich der zuständige Sachbearbeiter diesen Sermon durchliest?

b) es einen Beamten oder ÖDler mit kugelsicherem Job auch nur ansatzweise interessiert, welche Folgen ein Führerscheinentzug / Fahrverbot für den nichtverbeamteten Bürger hat?

Spare Dir den Brief und konsultiere einen Fachanwalt.

Gruß,
M.

Hallo,

sehr viel Blahblah in dem Schreiben, wenn man das alles wegstreicht und wertet, was an tatsächlicher Aussage übrigbleibt, stellt es sich als ein gefundenes Fressen für jeden Bußgeldsachbearbeiter dar. Würde ich niemals so abfassen und noch weniger absenden.

Nein, kurz und präzise darstellen, dass eine Notstandssituation nach § 16 OwiG vorlag. Deshalb schnörkellos und klar begründen (ohne „Blahblah“), warum es nicht anders ging, das Rotlicht bewusst - natürlich unter gebührender Berücksichtigung des anderen Straßenverkehrs - zu missachten. Es lag eine akute Gefahr für Leben und Gesundheit der mitfahrenden Person vor, die nur durch dieses Handeln abgewehrt werden konnte. Gleichzeitig den Beweisantrag stellen, dass der Mitfahrer als Zeuge gehört wird.

Auf „Gnädigkeit“ zu bauen wäre falsch. das einzige was zählt, ist die Rechtslage (die hier, meiner unmaßgeblichen Meinung nach, nicht gerade schlecht für den Rotlichtsünder ist).

Gruss

Iru

Hallo,

  1. muss der SB das Schreiben durchlesen - dafür wird er bezahlt
  2. wo liegt der Unterschied zwischen verbeamtet und neichtverbeamtet, wenn es um die Ahndung einer OWi geht? Bevor du jetzt das uralte „Eine Krähe…“ rausholst: in vielen Behörden sind die Mitarbeiter Angestellte - auch bei der Bußgeldbehörde.

Gruß
HaWeThie

Ugh.

Ich würde dazu tendieren, mich auf einen übergedingsbumsten1 Notstand zu berufen und Oma sowie die behandelnden Ärzte als Zeugen zu benennen. Den Rest kann man sich sparen - das interessiert keine Socke und ist für die Würdigung des Falles auch uninteressant. Gnade braucht es hier nicht, sondern die Würdigung des Notfalls als solcher/m/n2.

Aga,
CBB

1keine Lust, jetzt nachzugugeln, wie das auf Beamtenchinesisch heißt - is zu warm.
2dito Grammatik, einen aussuchen, kosten alle dasselbe. Is zu warm.

in vielen
Behörden sind die Mitarbeiter Angestellte - auch bei der
Bußgeldbehörde.

deshalb wurde auch von „beamten oder ödlern“ geschrieben :wink:

Hi CBB

netter Beitrag, gefällt mir… sagt das gleiche wie ich nur in anderen Worten.

Gruss

Iru

Hallo,

ich hatte im sehr engen Verwandtenkreis mal den Fall (nein, ich wars nicht), dass jemand bei Rot (länger als 1 sec) über die Ampel gefahren ist. Auf den dann zugegangenen Bescheid ist geantwortet worden mit der Bitte, vom Verhängen eines Fahrverbots abzusehen, da der Führerschein für die Berufsausübung benötigt wurde. Dem wurde dann sofort und ohne weiteren bürokratischen Aufwand entsprochen. Natürlich wurde dann das Bußgeld entsprechend deutlich erhöht.

Daher würde ich als JURISTISCHER LAIE deine Chancen auf behalten des Führerscheins als gar nicht so schlecht einschätzen, wenn du dafür im Gegenzug bereit wärst, etwas tiefer in die Tasche zu greifen.

Anders sieht die Sache natürlich aus, wenn du der Meinung bist, dass dir gegenüber weder ein Fahrverbot noch ein Bußgeld zu verhängen ist, weil du nicht anders handeln KONNTEST. Meiner Meinung nach kommst du in diesem Fall um einen Anwalt nicht herum, aber wie gesagt ich bin juristischer Laie.

Gruß
Daniel

Moin!

  1. muss der SB das Schreiben durchlesen - dafür wird er
    bezahlt

Es ist vollkommen uninteressant, ob er/sie das Schreiben durchliest, oder die Linde rauscht.
Um es noch einmal klar auszudrücken: wenn ein Fahrverbot droht, würd eich mich nicht auf die Gnade eines Beamten / ÖDlers verlassen, sondern einen geeigneten Rechtsanwalt konsultieren.

  1. wo liegt der Unterschied zwischen verbeamtet und
    neichtverbeamtet, wenn es um die Ahndung einer OWi geht?

Das weiß ich nicht und es interessiert mich auch nicht.

Bevor
du jetzt das uralte „Eine Krähe…“ rausholst: in vielen
Behörden sind die Mitarbeiter Angestellte - auch bei der
Bußgeldbehörde.

s. mein Posting.

Gruß,
M.

Hallo,

angenommen der Fahrer wäre Verwaltungsbeamter, so würde das Schreiben nahtlos zu dem passen was ein Bekannter von mir in der selben Branche schreiben würde.

Allerdings bekommt man schon nach den ersten Sätzen die ersten Gähner… wie wäre es sich auf das wesentliche zu beschränken?

Immerhin war es mindestens 3 Sekunden lang gelb, was auch schon anhalten bedeutet. Allein die Umstände die eine Rotlichtüberschreitung irgendwie rechtfertigen würde ich aufführen.

Gruss HighQ

da könnte ja jeder kommen.
da könnte ja jeder kommen. Entweder Vorsorge treffen oder die „Leute mit Blaulicht“ holen. Die dürfen dann auch rote Ampeln überfahren.

Vielen Dank für alle qualifizierten Antworten. Natürlich auch für die, die nicht unbedingt dienlich sind, denn die erheitern wenigstens das Thema! Ich denke, eine Lösung wird sich nun für den fiktiven Autofahrer nicht finden lassen, weswegen nun einfach mal beobachtet wird, wie es weitergeht!

Danke Danke Danke an alle!

Grüße