Rote Ampel

Hallo Rechtskundige,
Person A - im Besitz des Führerscheins seit 30 Jahren - unfallfrei und ohne „Punkte“ - wird als Halter eines PKW verdächtigt, eine Ampel bei Rot überfahren zu haben.
Als Beweis führt die Behörde ein Foto an, das jedoch nicht mit dem Fragebogen übersandt wurde. Da sich der Fahrer absolut keiner Schuld bewußt ist, fordert er dieses Foto auf dem Postwege an. Die Behörde lehnt die Bereitstellung einer Kopie des Fotos ab. Person A könne ja während der Sprechzeiten im Bürgeramt das Foto begutachten (Sprechzeiten des BA mehr als Bürgerunfreundlich - Urlaub ist derzeit für A beruflich nicht drin).
Kann die Behörde die Bitte um Bereitstellung so ohne weiteres ablehnen?
MfG BM

Kann die Behörde die Bitte um Bereitstellung so ohne weiteres
ablehnen?

Ist zwar sehr bürgerunfreundlich, aber manche Behörden machen es so.
Das ist schon häufig Zankapfel zwischen Bürger und Behörde gewesen und wird es offensichtlich weiterhin bleiben.
Ich würde einfach nicht zahlen und es dann auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen (Wenn man sich der Sache sicher bist).

Gruss

Iru

Hallo Irubis,
A ist sich eben nicht vollkommen sicher, kann sich aber nicht mal ansatzweise an einen derartigen Verstoß bzw. die optische Wahrnehmung der Blitzampel erinnern (gleichfalls der zweite evtl. in Frage kommende Fahrzeugführer - ebenfalls 30 Jahre Führerschein unfallfrei/„punktelos“. A ist auch kein Prozesshansel, wenn es denn wirklich so gewesen sein sollte, dann akzeptiert er auch die entsprechende Ahndung. Und gerade aus diesem Grunde ist A ja auch so verärgert, dass er ein übliches Fotos abholen bzw. nur einsehen soll (hätte die Behörde das Foto dem nichtsnutzigen Brief beigelegt, hätte sie weiteres Porto und weitere Steuergelder ganz einfach gespart). Zumal die Bürgerämter derzeit wegen Streikmaßnahmen nur sehr eingeschränkt arbeiten und es deshalb nicht mal sicher ist, dass A während der sog. Öffnungszeiten überhaupt irgend etwas bekommt.
Kopfschüttelde Grüsse und Danke BM

Hi Bommelmops,

einerseits kann ich das

„Kopfschüttelde Grüsse und Danke BM“

in Deinem/Euren Fall gut verstehen. Wenn Du aber mal weiter unten schaust (mehrere Postings): in 99 % der Fälle ist die Sache klar und der „Verantwortliche“ weiß Bescheid (ich sage bewusst nicht „Täter“, denn sowas kann ja jedem mal passieren). Trotzdem werden alle möglichen Kniffe gesucht + gefunden, um halt nicht zur Verantwortung gezogen zu werden.

Da wir in einem Rechtsstaat leben mit entsprechenden Regeln, ist das ja auch alles okay, aber es ist inzwischen ein Volkssport. Und nicht nur bei Geschwindigkeit und roten Ampeln, die Verhaltensmuster sind bei überfahrenen Kindern ja dieselben.

Zurück zu Deinem Fall: wenn die Behörde irgendwann die Schnauze voll hat und entscheidet, nicht mehr rumzueiern um Aufwand und Kosten zu sparen, kann ich das letztlich verstehen. 99% der Fälle werden im Sinne der Anklage ausgehen, siehe oben…

Fazit: endlich mal ein Amt, das die Steuergelder nicht verpulvert.

Grüße, M

Ich würde einfach nicht zahlen und es dann auf eine
Gerichtsverhandlung ankommen lassen (Wenn man sich der Sache
sicher bist).

Das würde ich nicht machen. Ich würde

  1. mitteilen, daß man derzeit davon ausgeht, daß man selbst nicht der „Täter“ ist
  2. mitteilen, daß man selbstverständlich kooperiert und bei der Ermittlung des Fahrers behilflich ist - nach den eigenen Regeln.

Bis dato ist noch kein Bußgeldverfahren gegen den Halter eingeleitet, sondern es muss erst der Fahrer ermittelt werden, und daran hat die Behörde ein Interesse, nicht der Halter. Sollen die ihren Arsch bewegen.

Vor Gericht geht sowas jedenfalls so einfach nicht.

Gruß,

Malte