Hallo!
Ich habe einige Fragen:
- Was bekommt man nach dem deutschen Verkehrsrecht für eine Strafe, wenn man an einer roten Ampel anhält, aber dann vor der Grünphase wieder weiterfährt? (also Ampel ist rot, man stoppt, fährt anschließend jedoch trotzdem über die rote Ampel)
- Was ist wenn die Ampel auf Orange/Grün umschaltet, wenn man gerade auf der Kreuzung ist. (Frühstart
)
- Gibt es bei den ersten Fragen einen Unterschied zwischen Radfahrer und Autofahrer?
- Wenn man mit dem Auto/Fahrrad mit der Begründung einer „Allgmeinen Verkehrskontrolle“ angehalten wird, darf man dann in dieser Verkehrskontrolle des Überfahrens einer roten Ampel beschuldigt werden. (Hintergrund: Ich habe einmal gehört, dass man immer nur einer Sache beschuldigt werden darf…)
Ich freue mich auf Eure Antworten
GOgannes