Rote Ampel

Hallo!
Ich habe einige Fragen:

  1. Was bekommt man nach dem deutschen Verkehrsrecht für eine Strafe, wenn man an einer roten Ampel anhält, aber dann vor der Grünphase wieder weiterfährt? (also Ampel ist rot, man stoppt, fährt anschließend jedoch trotzdem über die rote Ampel)
  2. Was ist wenn die Ampel auf Orange/Grün umschaltet, wenn man gerade auf der Kreuzung ist. (Frühstart :wink: )
  3. Gibt es bei den ersten Fragen einen Unterschied zwischen Radfahrer und Autofahrer?
  4. Wenn man mit dem Auto/Fahrrad mit der Begründung einer „Allgmeinen Verkehrskontrolle“ angehalten wird, darf man dann in dieser Verkehrskontrolle des Überfahrens einer roten Ampel beschuldigt werden. (Hintergrund: Ich habe einmal gehört, dass man immer nur einer Sache beschuldigt werden darf…)

Ich freue mich auf Eure Antworten
GOgannes

  1. Was bekommt man nach dem deutschen Verkehrsrecht für eine
    Strafe, wenn man an einer roten Ampel anhält, aber dann vor
    der Grünphase wieder weiterfährt? (also Ampel ist rot, man
    stoppt, fährt anschließend jedoch trotzdem über die rote
    Ampel)

Hi

137618 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde
A - 4Punkte 200,00 1 Monat Fahrverbot

  1. Was ist wenn die Ampel auf Orange/Grün umschaltet, wenn man
    gerade auf der Kreuzung ist. (Frühstart :wink: )

137000 Sie missachteten das Rotlicht in Verbindung mit dem Gelblicht. ( A - 1 ) 15,00€

  1. Gibt es bei den ersten Fragen einen Unterschied zwischen
    Radfahrer und Autofahrer?

Ja, Radfahrer ist billiger
137624 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
A - 1 Punkt 100,00€

Rot/Gelb kostet gleich.

  1. Wenn man mit dem Auto/Fahrrad mit der Begründung einer
    „Allgmeinen Verkehrskontrolle“ angehalten wird, darf man dann
    in dieser Verkehrskontrolle des Überfahrens einer roten Ampel
    beschuldigt werden. (Hintergrund: Ich habe einmal gehört, dass
    man immer nur einer Sache beschuldigt werden darf…)

Ach ne, man kann schon sammeln. Verschiedene unterschiedliche Verstöße werden zusammengezählt, soll sich auch lohnen.

Q-Gruß

Hallo,

  1. Wenn man mit dem Auto/Fahrrad mit der Begründung einer
    „Allgmeinen Verkehrskontrolle“ angehalten wird, darf man dann
    in dieser Verkehrskontrolle des Überfahrens einer roten Ampel
    beschuldigt werden. (Hintergrund: Ich habe einmal gehört, dass
    man immer nur einer Sache beschuldigt werden darf…)

Seit wann ist eine „allgemeine Verkehrskontrolle“ ein „Beschuldigung“?

Grüße von
Tinchen

Hallo tinchen,

na das schreibt er doch auch nicht.

…„des Überfahrens einer roten Ampel beschuldigt“… und das halt während einer allgemeinen Kontrolle.

Grüße
Didi

Hallo,

4…(Hintergrund: Ich habe einmal gehört, dass
man immer nur einer Sache beschuldigt werden darf…)

Man darf wegen einer Tat nur einmal bestraft werden.

Ach ne, man kann schon sammeln. Verschiedene unterschiedliche
Verstöße werden zusammengezählt, soll sich auch lohnen.

Sind es zwei Verstöße, wenn man jemanden die Vorfahrt nimmt (1.) wenn man bei Rotlicht über die Ampel gefahren (2.) ist?

Cu Rene

Nein, aber ein Rotlichtverstoß mit Gefährdung = 200 Euro, 4 Punkte, 1 Monat per pedes

Vielen Dank erstmal allen die schon geantwortet haben!

@treibaer:

137624 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der
Lichtzeichenanlage.
Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
A - 1 Punkt 100,00€

Rot/Gelb kostet gleich.

Rot/Gelb kostet also auch die 15 Euro wie beim Autofahrer?

Sind es zwei Verstöße, wenn man jemanden die Vorfahrt nimmt
(1.) wenn man bei Rotlicht über die Ampel gefahren (2.) ist?

Hi,

drei Sufen unter einer Sekunde

nein, der Bußgeldkatalog sieht da drei Stufen vor
Ohne Gefährdung 137600 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. A - 3 90,00

mit Gefährdung 137601 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefähr- deten +) dadurch Andere A - 4 200,00 1 M

mit Unfall 137602 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Es kam zum Unfall. A - 4 240,00 1 M

3 Stufen über einer Sekunde

137618 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphasedauerte bereits länger als 1 Sekunde an. A - 4 200,00 1 M

137619 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und
gefährdeten +) dadurch Andere. Die Rotphase dauerte bereits länger als
1 Sekunde an. A - 4 320,00 1 M

137620 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Es kam zum
Unfall. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. A - 4 360,00 1 M

Q-Gruß

Rot/Gelb kostet also auch die 15 Euro wie beim Autofahrer?

Hi,

es gibt nur zwei Tatbestände mit Gelblicht, folglich ja, es sei denn, ein Radfahrer hat mal geklagt und die Richter haben ihm bescheinigt, Gelblicht gilt nicht für Radfahrer. :wink:

Den Juristen traue ich alles zu. :wink:

Q-Gruß

…1 Monat per pedes

Pedibus (Abl. intrumentalis), gefällt mir besser, da sind öffentliche Verkehrsmittel dann auch erlaubt :wink: