Rote Ampel-Bußgeld ins Ausland übertragen

Hallo zusammen,

wie gehen die deutschen Behörden vor, wenn ein Fahrzeug, welches in Deutschland angemeldet ist beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt worden ist und der Verursacher ein Familienangehöriger aus dem Ausland ist?

Der Zeugenbefragungsbogen wurde an den deutschen Halter gesendt, in dem eine Äußerung verlangt wird.

Wenn in dem Befragungsbogen angegeben wird, dass zu diesem Zeitpunkt ein Familienangehöriger aus dem Ausland den Wagen geführt hat, wird das Verfahren dann ins Ausland übertragen, oder haftet der deutsche Halter dafür und es werden evtl. lokale Ermittlungen (Überprüfung des Beweisfotos im näheren Umfeld) eingeleitet?

Vielen Dank

Hallo,

wie gehen die deutschen Behörden vor, wenn ein Fahrzeug,
welches in Deutschland angemeldet ist beim Überfahren einer
roten Ampel geblitzt worden ist und der Verursacher ein
Familienangehöriger aus dem Ausland ist?

Dann wird höchstwahrscheinlich der Bußgeldbescheid an diesen Angehörigen geschickt. Ob dieser dann jedoch auch dort vollstreckt werden kann, vermag ich nicht zu beantworten, würde es aber stark bezweifeln. Allerdings könnte vielleicht bei einer erneuten Einreise irgendwer auf die Idee kommen, den Bescheid zu vollstrecken.

Der Zeugenbefragungsbogen wurde an den deutschen Halter
gesendt, in dem eine Äußerung verlangt wird.

So läuft das in der Regel.

Wenn in dem Befragungsbogen angegeben wird, dass zu diesem
Zeitpunkt ein Familienangehöriger aus dem Ausland den Wagen
geführt hat, wird das Verfahren dann ins Ausland übertragen,
oder haftet der deutsche Halter dafür und es werden evtl.
lokale Ermittlungen (Überprüfung des Beweisfotos im näheren
Umfeld) eingeleitet?

Wieso sollten im lokalen Umfeld des Halters Ermittlungen angestellt werden, wenn der verantwortliche Fahrzeugführer im Ausland ist?
Oder will man hier nur versuchen einen Familienangehörigen im Ausland anzugeben, obwohl man selber gefahren ist?

Grüße

Verkehrsowi im Ausland ahnden
Hallo,

der Halter wird nur als Zeuge befragt und kann sich auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen. Der Betroffene bliebe unbekannt und könnte folglich nicht belangt werden (unabhängig vom Wohnort), aber die Folge wäre vermutlich, dass zukünftig ein Fahrtenbuch geführt werden muss.
Eine Alternative wäre, sich nicht auf das Aussageverweigerungsrecht zu berufen und wahrheitsgemäß auszusagen. Den meisten Bußgeldbehörden ist es zu kompliziert und zu teuer, im Ausland nachvollziehbar zustellen zu lassen (so es denn überhaupt möglich ist), so dass meist nichts mehr passiert.
Ich würde einfach mal empfehlen, dass sich der „Ausländer“ selbst mit der Ordnungsbehörde in Verbindung setzt und die Sache klärt.

Gruss

Iru

wie gehen die deutschen Behörden vor, wenn ein Fahrzeug,
welches in Deutschland angemeldet ist beim Überfahren einer
roten Ampel geblitzt worden ist und der Verursacher ein
Familienangehöriger aus dem Ausland ist?

Hi,

wie sollen sie vorgehen?
Der Fahrer bekommt eine Anhörung, bekommt einen Bußgeldbescheid den er zahlen kann oder auch nicht, es sei denn er ist aus Österreich, da kann vollstreckt werden. Zahlt er nicht kann bei wiedereinreise vollstreckt werden.

Kritisch ist es nur wenn ein Fahrverbot ansteht, auch wenn er im Ausland ist muss er es antreten, bzw. in seine Fahrerlaubnis eintragen lassen. Sonst wird er hier, sollte er später mit dem Auto einreisen wegen fahren ohne Fahrerlaubnis belangt.

oder haftet der deutsche Halter dafür und es werden evtl.
lokale Ermittlungen (Überprüfung des Beweisfotos im näheren
Umfeld) eingeleitet?

Der Halter haftet nicht, aber es werden sicher Ermittlungen im Umfeld eingeleitet um zu sehen ob nicht doch schon der Richtige den Bogen bekommen hat.

Q-Gruß

Super, das hat mir sehr geholfen. Ich danke euch soweit!