Rote Ampel in den USA

Hallo,

in der DDR gab es den Grünpfeil, der erlaubte, bei rotem Ampellicht nach rechts abzubiegen, wenn die Verkehrslage dies erlaubt. Nach der Wiedervereinigung wurde er, allerdings nur in sehr gerigem Maße, auch in den alten Bundeslländern installiert.

In den USA, habe ich gehört, sei es generell erlaubt, bei rotem Ampellicht auf eigenes Risiko rechts abzubiegen. Ist das richtig?

Grüße
Carsten

Hallo Carsten,

In den USA, habe ich gehört, sei es generell erlaubt, bei
rotem Ampellicht auf eigenes Risiko rechts abzubiegen. Ist das
richtig?

Jein. Es gibt Bundesstaaten, in denen ist das nicht so. Ich meine zB Michigan.

Gruß
Karl

Hallo.

In den USA, habe ich gehört, sei es generell erlaubt, bei
rotem Ampellicht auf eigenes Risiko rechts abzubiegen. Ist das
richtig?

In zahlreichen Staaten der USA (ich habe keine Liste; in Kalifornien ist es jedenfalls definitiv erlaubt) und in allen Provinzen Kanadas (Ausnahme Québec) ist das Rechtsabbiegen bei Rotlicht erlaubt, wenn es kein „No Turn On Red“-Schild verbietet.

Gruß,
Zeh_14

Hallo Carsten,

hier hast Du eine detaillierte Aufstellung für die Länder über dem Teich.

http://en.wikipedia.org/wiki/Free_right_turn

Falls Du Probleme mit Englisch hast melde Dich, dann fasse ich das für Dich noch mal zusammen.

Gruß
Martin

hier hast Du eine detaillierte Aufstellung für die Länder über dem Teich.

Danke, Martin,

Super-Hinweis! Dank aber auch an die anderen beiden Antworter.

Grüße
Carsten

Hallo Carsten,

das ist vom jeweiligen Bundesstaat in den USA abhängig…

Außerdem ist auch das „Linksabbiegen“ bei Rot (in Einbahnstrassen)
gestattet.

Generell ist beim Abbiegen bei Rot erst anzuhalten und es darf sich kein
anderes Fahrzeug nähern…

Hallo,

in der DDR gab es den Grünpfeil, der erlaubte, bei rotem
Ampellicht nach rechts abzubiegen, wenn die Verkehrslage dies
erlaubt. Nach der Wiedervereinigung wurde er, allerdings nur
in sehr gerigem Maße, auch in den alten Bundeslländern
installiert.

der Grünpfeil wurde nicht abgeschafft. Im Gegenteil, er wurde in gesamtdeutsches Recht übernommen. An Kreuzungen in Deutschland darf nur dann auf den Grünpfeil verzichtet werden, wenn dies im Einzelfall besonders begründet wird. Vor allem in den alten Bundesländern (inzwischen aber auch in den neuen) wird diese Gesetzeslage aber erfolgreich ignoriert.

Mit freundlichen Grüßen
schubtil

Hallo, wer hat denn gesagt, er sei abgeschafft?

Wo steht, dass der Pfeil installiert werden muß?

Grüße Jeleno

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nonsens…
Hallo,

was für ein Nonsens…

Seit der Wiedervereinigung gilt Bundesweit nur der
„Grüne Pfeil“ an den Ampeln zur Genehmigung,diese bei Rot als Rechtsabbieger (NACH dem Halt an der Haltelinie) ungestraft zu befahren…

KEIN PFEIL = STOP

so einfach ist das und sonst nix…

Hallo,

Wo steht, dass der Pfeil installiert werden muß?

was dafür in Frage käme, wäre wohl die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) - die liest sich aber für mich wesentlich restriktiver, als von schubtil dargestellt (zu §37, Randnummer 27):
Der Einsatz des Schildes mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) kommt nur in Betracht, wenn der Rechtsabbieger Fußgänger- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen ausreichend einsehen kann, um die ihm auferlegten Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Es darf nicht verwendet werden, wenn […]

Es folgen Gründe a) bis g) sowie ein „soll nicht“ bei „Kreuzungen und Einmündungen, die häufig von seh- oder gehbehinderten Personen überquert werden.“

Im Folgenden wird nochmals extra betont:
Im Falle einer Häufung von Unfällen, bei denen der Grünpfeil ein unfallbegünstigender Faktor war, ist der Grünpfeil zu entfernen, soweit nicht verkehrstechnische Verbesserungen möglich sind.


PHvL