in der DDR gab es den Grünpfeil, der erlaubte, bei rotem Ampellicht nach rechts abzubiegen, wenn die Verkehrslage dies erlaubt. Nach der Wiedervereinigung wurde er, allerdings nur in sehr gerigem Maße, auch in den alten Bundeslländern installiert.
In den USA, habe ich gehört, sei es generell erlaubt, bei rotem Ampellicht auf eigenes Risiko rechts abzubiegen. Ist das richtig?
In den USA, habe ich gehört, sei es generell erlaubt, bei
rotem Ampellicht auf eigenes Risiko rechts abzubiegen. Ist das
richtig?
In zahlreichen Staaten der USA (ich habe keine Liste; in Kalifornien ist es jedenfalls definitiv erlaubt) und in allen Provinzen Kanadas (Ausnahme Québec) ist das Rechtsabbiegen bei Rotlicht erlaubt, wenn es kein „No Turn On Red“-Schild verbietet.
in der DDR gab es den Grünpfeil, der erlaubte, bei rotem
Ampellicht nach rechts abzubiegen, wenn die Verkehrslage dies
erlaubt. Nach der Wiedervereinigung wurde er, allerdings nur
in sehr gerigem Maße, auch in den alten Bundeslländern
installiert.
der Grünpfeil wurde nicht abgeschafft. Im Gegenteil, er wurde in gesamtdeutsches Recht übernommen. An Kreuzungen in Deutschland darf nur dann auf den Grünpfeil verzichtet werden, wenn dies im Einzelfall besonders begründet wird. Vor allem in den alten Bundesländern (inzwischen aber auch in den neuen) wird diese Gesetzeslage aber erfolgreich ignoriert.
Seit der Wiedervereinigung gilt Bundesweit nur der
„Grüne Pfeil“ an den Ampeln zur Genehmigung,diese bei Rot als Rechtsabbieger (NACH dem Halt an der Haltelinie) ungestraft zu befahren…
was dafür in Frage käme, wäre wohl die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) - die liest sich aber für mich wesentlich restriktiver, als von schubtil dargestellt (zu §37, Randnummer 27): Der Einsatz des Schildes mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) kommt nur in Betracht, wenn der Rechtsabbieger Fußgänger- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen ausreichend einsehen kann, um die ihm auferlegten Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Es darf nicht verwendet werden, wenn […]
Es folgen Gründe a) bis g) sowie ein „soll nicht“ bei „Kreuzungen und Einmündungen, die häufig von seh- oder gehbehinderten Personen überquert werden.“
Im Folgenden wird nochmals extra betont: Im Falle einer Häufung von Unfällen, bei denen der Grünpfeil ein unfallbegünstigender Faktor war, ist der Grünpfeil zu entfernen, soweit nicht verkehrstechnische Verbesserungen möglich sind.