Rote Ampel Kein Foto Anzeige durch den Hintermann

Was passiert, wenn der Hintermann/Privatperson (zwei Personen im Auto) einen anzeigt, dass man über eine rote Ampel gefahren sei. Kein Foto liegt vor.
Der Angezeigte kann sich daran nicht erinnern.

Hallo imjuli.mail,

Was passiert, wenn der Hintermann/Privatperson (zwei Personen im Auto) einen anzeigt, dass man über eine rote Ampel gefahren sei.

Dann wird der angezeigte Halter (ob er der Fahrer ist, ist bisher ungewiss) des Fahrzeugs wahrscheinlich einen Anhörungsbogen bekommen und die Möglichkeit haben sich zur Sache zu äußern.

Der Angezeigte kann sich daran nicht erinnern

Sollte es möglich sein das nicht der Halter, sondern eine (von mehreren?) andere Person das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt gefahren ist, könnte der Halter dies auf den Anhörungsbogen beschreiben, mitteilen dass er gerne bei der Aufklärung behilflich wäre, aber dazu ein Foto des Fahrers benötige.

Kein Foto liegt vor

Dann könnte es eventuell passieren dass die Zeugen den Halter als Fahrer identifizieren müssen. Wie erfolgreich (oder erfolglos) diese Identifizierung abläuft hängt dann von den Umständen ab wie gut oder schlecht die Zeugen den Fahrer während der Fahrt erkennen konnten. Auch die Zeitspanne von der Fahrt über die rote Ampel bis zur Identifizierung kann da eine Rolle spielen.

Eine falsche Identifizierung des Fahrers könnte unter Umständen sehr unangenehm für die Zeugen werden, wenn sich später herrausstellt dass der Halter doch nicht der Fahrer gewesen sein kann.

Sollte eine Identifizierung (persönlich oder per Foto) angeordnet werden, könnte es ratsam sein sich umgehend vorher an einen Rechtsanwalt zu wenden. Dies hängt unter anderem auch davon ab, ob der Halter rechtschutzversichert ist und ob eventuell ein Fahrverbot droht.

Gruß
N.N

Was passiert, wenn der Hintermann/Privatperson (zwei Personen
im Auto) einen anzeigt, dass man über eine rote Ampel gefahren
sei. Kein Foto liegt vor.

Wenn zwei Personen unabhängig voneinander bezeugen können, dass ein Fahrzeug eine rote Ampel überquert hat, dann wird ein Richter das wohl durchaus glauben. Er wird sich aber fragen,

  • ob der Rotlichtverstoß aus der Perspektive der Zeugen wirklich eindeutig identifizierbar war (insbesondere muss da der Abstand zum beschuldigten PKW und zur Haltelinie UND auch der Betrachtungswinkel zur Haltelinie beachtet werden, ebenso muss die Ampel eingesehen worden sein. „Der hatte Rot, denn wir hatten ja GRÜN“ wäre schon ein wenig mager.)

  • ob es ein qualifizierter Rotlichtverstoß war, wenn ja, wie die 1s Rotlicht gemessen/eingeschätzt worden ist

  • wer der Fahrer war

  • ob der Fahrer überhaupt eindeutig durch Zufallszeugen, z.B. in einem hinterher fahrenden Fahrzeug, identifzierbar war

Wäre ICH der Betroffene, würde ich erstmal den Anhörungsbogen abwarten.
Darauf würde ich nur die geforderten Angaben zur Person machen, ansonsten NIX aussagen. KEINE Angaben zur Sache! Die Ankreuzfelder
„waren Sie der Fahrer“ und „geben Sie den Verstoß zu“ bleiben frei.

Der Angezeigte kann sich daran nicht erinnern.

Ein RA bekäme Akteneinsicht. Er sähe dann, unter welchen Umständen der Verstoß GENAU beobachtet worden wäre. Ggf. käme er dann zu dem Schluss, dass man im Verfahren keine reelle Chance hätte und besser zahlen sollte - oder eben nicht.

Hallo,

Was passiert, wenn der Hintermann/Privatperson (zwei Personen im Auto) einen anzeigt, dass man über eine rote Ampel gefahren sei.

Wenn dadurch ein Verkehrsunfall entstanden ist,kann es für den Rotlichtsünder eng werden,da durch polizeiliche Ermittlungen nach dem Verursacher geforscht wird.

Kein Foto liegt vor.

Ist erst einmal irrelevant.

Der Angezeigte kann sich daran nicht erinnern.

Da ist durchaus möglich,da man bekanntlich am Hinterkopf keine Augen hat.

In einem bekannten Fall ist eine Radfahrerin bei einem Abbiegevorgang
gestürzt.Der Fahrer des PKW hat davon nichts mtbekommen und ist weiter gefahren.Durch Zeugen wurde das Kennzeichen notiert und vom Staatsanwalt wurden Ermittlungen zum Unfallhergang aufgenommen.
Der Fahrer ist aus allen Wolken gefallen,als er eine Vorladung von der
Polizei zu Begutachtung des PKW und von der Staatsanwaltschaft zur Unfallermittlung bekam.

Nur dur die reuige Aussage,das man sofort am Unfallort angehalten hätte,wenn man von dem Geschehen etwas mitbekommen hätte,wurde durch die Zahlung von 150,00€ an das Unfallopfer auf ein Verfahren verzichtet.

LG Bollfried

Moin!

Was passiert, wenn der Hintermann/Privatperson (zwei Personen
im Auto) einen anzeigt, dass man über eine rote Ampel gefahren
sei. Kein Foto liegt vor.
Der Angezeigte kann sich daran nicht erinnern.

Man könnte einen Rechtsanwalt aufsuchen und mit dem Thema beauftragen.

Wenn es keine Personenbeschreibung des Fahrers durch die „Zeugen“ gibt, wäre mir persönlich die Sache reichlich egal. Man war halt beim Kartenspielen…

Gruß,
M.