Liebe Wissende,
folgendes Problem einer Freundin (ich bins wirklich nicht selbst:wink:)
Frau ueberfaehrt mit Ehemann auf dem Beifahrersitz rote Ampel ganz knapp, wird geblitzt (uebrigens nur einmal bemerkt, entgegen den sonst oft zitierten zwei Fotos). Natuerlich bekommt der Ehemann als Fahrzeughalter ein entsprechendes Schreiben. Die Frage ist, wie er sich verhalten soll.
Zugeben kann der den Verstoss ja nicht. Schreiben, dass es seine Liebste war (die Polizei sollte eigentlich auf dem Foto erkennen, dass das kein Mann ist:wink:) muss er laut dem Schreiben nicht (bei nahen Verwandten hat man wohl ein Aussageverweigerunsrecht).
Aber was soll der Mann nun tun? Bzw. was passiert, wenn er einfach schreibt, dass er es nicht war, aber auch nicht angibt wer in Frage kommt.
Wenn die Polizei eventuell nachfragt, koennte er natuerlich sagen, dass er sich wegen Verwandtschaft weigert, etwas zur in Frage kommenden Person zu sagen. Dann kann die Polizei natuerlich selbst drauf kommen, wer es gewesen sein wird… Und im Nachhinein waere das so gut wie zu sagen, dass es die Ehefrau war:wink:
Dann ist mir aber auch nicht klar, wozu es den Hinweis ueberhaupt gibt, dass man bei Verwandten nichts sagen muss.
Gibt es einen guten Rat, wie zu verfahren ist?
Liebe Gruesse
Anabel