Rote Ampel nicht selbst ueberfahren

Liebe Wissende,

folgendes Problem einer Freundin (ich bins wirklich nicht selbst:wink:)

Frau ueberfaehrt mit Ehemann auf dem Beifahrersitz rote Ampel ganz knapp, wird geblitzt (uebrigens nur einmal bemerkt, entgegen den sonst oft zitierten zwei Fotos). Natuerlich bekommt der Ehemann als Fahrzeughalter ein entsprechendes Schreiben. Die Frage ist, wie er sich verhalten soll.
Zugeben kann der den Verstoss ja nicht. Schreiben, dass es seine Liebste war (die Polizei sollte eigentlich auf dem Foto erkennen, dass das kein Mann ist:wink:) muss er laut dem Schreiben nicht (bei nahen Verwandten hat man wohl ein Aussageverweigerunsrecht).

Aber was soll der Mann nun tun? Bzw. was passiert, wenn er einfach schreibt, dass er es nicht war, aber auch nicht angibt wer in Frage kommt.

Wenn die Polizei eventuell nachfragt, koennte er natuerlich sagen, dass er sich wegen Verwandtschaft weigert, etwas zur in Frage kommenden Person zu sagen. Dann kann die Polizei natuerlich selbst drauf kommen, wer es gewesen sein wird… Und im Nachhinein waere das so gut wie zu sagen, dass es die Ehefrau war:wink:
Dann ist mir aber auch nicht klar, wozu es den Hinweis ueberhaupt gibt, dass man bei Verwandten nichts sagen muss.

Gibt es einen guten Rat, wie zu verfahren ist?

Liebe Gruesse
Anabel

Hallo Anabel,

gegenüber der Polizei ist man generell zu keiner Aussage verpflichtet.

Ein Zeugnisverweigerungsrecht wird nur vor Gericht relevant.

Gruß Ivo

Fahrtenbuch droht

Aber was soll der Mann nun tun? Bzw. was passiert, wenn er
einfach schreibt, dass er es nicht war, aber auch nicht angibt
wer in Frage kommt.

Es besteht die Möglichkeit, dass er ein Fahrtenbuch aufgebrummt bekommt.

http://www.ra-kotz.de/fahrtenbuchauflage.htm

Wenn die Polizei eventuell nachfragt, koennte er natuerlich
sagen, dass er sich wegen Verwandtschaft weigert, etwas zur in
Frage kommenden Person zu sagen. Dann kann die Polizei
natuerlich selbst drauf kommen, wer es gewesen sein wird…
Und im Nachhinein waere das so gut wie zu sagen, dass es die
Ehefrau war:wink:.

Hier mal ein Text zum Thema von dieser wirklich interessanten Seite:
http://www.lkwrecht.de/vorsicht_falle_frame.htm

"Existiert ein Foto des Verstoßes/des Fahrers, wird das Lichtbild mit den Ausweisunterlagen verglichen. Ggf. erscheint eine Polizeistreife zu Hause und vergleicht das Bild, es kann auch eine Befragung der Nachbarn durchgeführt werden.

Ist der Fahrer gleichwohl nicht zu ermitteln, wird das Verfahren eingestellt, dann droht aber möglicherweise eine Fahrtenbuchauflage. Eine solche ist schon bei einem erstmaligen - nicht aufzuklärenden - Verstoß von „einigem Gewicht“ (= Geldbuße mind. DM 80,-) möglich.

Vorsicht: Ist z.B. der Ehepartner, ein Freund o.ä. gefahren und der Anhörungsbogen wird mit „Ich verleihe mein Auto manchmal, weiß aber nicht mehr, an wen ich es verliehen habe“ zurückgeschickt, so droht allein schon aufgrund dieser ungeschickten Angabe das Fahrtenbuch! In einem solchen Fall ist es also sinnvoll, den Bogen nicht abzuschicken, sich nicht zu äußern."

Dann ist mir aber auch nicht klar, wozu es den Hinweis
ueberhaupt gibt, dass man bei Verwandten nichts sagen muss.

Sinn der Sache ist natürlich, dass der Ehemann z.B. nicht gegen seine Frau aussagen muss und somit -in schlimmeren Verfahren - die Ehe gefährdet. Bei unserem Fall beißt sich natürlich die Katze in den Schwanz. Entweder die Behörde kann nicht ermitteln wer gefahren ist, dann gibts ein Fahrtenbuch für den Mann, oder sie ermittelt, dann gibts eben Strafe für die Frau oder der Mann bezahlt. Somit wird in diesem Fall auf jeden Fall jemand bestraft :wink:

Aber es bleibt selbst in hier immernoch die Wahl zwischen bezahlen und drohender Fahrtenbuchgauflage.

Gibt es einen guten Rat, wie zu verfahren ist?

Ich würde zahlen, langsamer fahren (oder wars auf die Ampeln achten) und fertig.

M.

Moin,

Wenn die Polizei eventuell nachfragt, koennte er natuerlich
sagen, dass er sich wegen Verwandtschaft weigert, etwas zur in
Frage kommenden Person zu sagen. Dann kann die Polizei
natuerlich selbst drauf kommen, wer es gewesen sein wird…

Klar kommen sie drauf, wenn er im Anhörungsbogen angibt, nicht gefahren zu sein.
Spätestens 14 Tage nach Rücksendung des Bogens bekommt seine Frau auch einen.
Wenn ein Bild existiert, wäre es dann spätestens dann an iherer Stelle sinnvoll, die Sache zuzugeben, denn sonst wird mit dem Bild schon einmal beim Nachbarn nachgefragt, ob die Person am Steuer bekannt sei.

CU

Axel

P.S. Lustig wärs allerdings, wenn die Frau am Steuer nicht die Gattin wäre:wink:

Hallo,

einfach erst mal NEIN ankreuzen, nix reinschreiben und dann zurück.

Die wollen ja was von den Bekannten, also sollen sie sich abstrampeln :smile:)

gruß

dennis

Hi,
er braucht nichts zu machen.
Die Polizei (bzw. die zuständige Behörde) wird evtl. merken, dass das Geschlecht des Fahrers nicht mit dem des Halters übereinstimmt und weitere Ermittlungen anstellen.
Dazu gehört:

  • Besuch des Außendienstes
  • Nachfrage in der Nachbarschaft
  • Feststellen des Arbeitgebers und Nachfrage dort
  • und wenn alles nichts hilft: Fotovergleich beim Einwohnermeldeamt

Gruß
HaWeThie

Hallo Zusammen,

was ich nicht verstehe ist, warum gibt er/sie es nicht einfach zu? Ist es denn heutzutage zuviel verlangt zu seinen Fehlern zu stehen? Die Beamten die sich einen abstrampeln dürfen sind dann von anderen vielleicht wichtigeren Dingen abgezogen.

Großes Kopfschütteln

Achim

Hallo Achim,

ganz einfach: er hat nichts getan, kann also nichts zugeben. Sie wurde bisher nicht gefragt, und ausserdem steht in dem Brief an ihn, dass er in dem Fall nichts dazu sagen muss.

LG
Anabel

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Abend:wink:

P.S. Lustig wärs allerdings, wenn die Frau am Steuer nicht die
Gattin wäre:wink:

das war hier nicht das Problem, dann haette er bestimmt nicht gefragt:wink:

LG
Anabel

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Hi,
er braucht nichts zu machen.
Die Polizei (bzw. die zuständige Behörde) wird evtl. merken,
dass das Geschlecht des Fahrers nicht mit dem des Halters
übereinstimmt und weitere Ermittlungen anstellen.
Dazu gehört:

  • Besuch des Außendienstes

****** kostet Personal, das von meinen Steuern mitfinanziert wird !

  • Nachfrage in der Nachbarschaft

****** ist Dir doch bestimmt unangenehm?

  • Feststellen des Arbeitgebers und Nachfrage dort

******* ist Dir hoffentlich noch vieieiel unangenehmer!

  • und wenn alles nichts hilft: Fotovergleich beim
    Einwohnermeldeamt

******* kostet wieder Personal, das wir alle von unseren Steuern bezahlen!

Gruß
HaWeThie

Frage: Warum nicht einfach zugeben, daß das ein Fehler war und die Geldstrafe bezahlen - ohne weiteren und unnötigen Aufwand zu verursachen.

unverständliche Grüße
J.Doe

****** kostet Personal, das von meinen Steuern mitfinanziert
wird !

wir zahlen alle steuern und abgaben, damit unsere gemeinschaft finanziert wird. ich kann diesen spruch nicht mehr hören noch lesen! häufig gebrauchen ihn diejenigen, die am ehsten die steuer bescheissen.
(was aber jetzt kein vorwurf/anschuldigung an dich persönlich sein soll. ist aber häufig so)

Frage: Warum nicht einfach zugeben, daß das ein Fehler war und
die Geldstrafe bezahlen - ohne weiteren und unnötigen Aufwand
zu verursachen.

es geht da vermutlich um mehr, wie z.B. ein fahrverbot, dass man umgehen möchte. was man prinzipiell natürlich auch in kauf nehmen müsste, ich teile deine ansicht, das man zu nem fehler und den folgen stehen sollte.
allerdings ging die frage auch dahin, warum das so formuliert ist, dass man bei verwandten nix sagen muss.