Wie genau bzgl. Toleranzen etc. sind
Rotlichtüberwachungsanlagen?
Hi,
da gibt es verschiedene. Kommt auf die Anlage an, wie weit die Kontaktschleife hinter der Haltlinie ist.
Beim versehentlichen Überfahren von roten Ampeln können bei
einer vorwerfbaren Rotzeit von 1,02 Sekunden und laut
http://www.bmvbs.de/-,302.1494/Bussgeldkatalog.htm#15 bereits
20 Millisekunden
Da sind diese Toleranzen schon berücksichtigt. Sie braucht auch nicht auf 20 Millisekunden genau messen, es darf nur nicht eine längere Zeit dabei rauskommen. Es kann also sein, real sind es 1,32 Sekunden, und o,3 wurden als Toleranz abgezogen.
Es geht hier nicht um 20 Millisekunden, es geht mit um die 1Sekunde.
- 110 Euro,
- 1 Punkt und
- 1 Monat Fahrverbot
ausmachen.
Da liegst Du falsch, kostet etwas mehr
137618 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase
dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
A - 4 Punkte
200,00€
1 M Fahrverbot
Dazu kommen noch 20€ Verwaltungsgebühr +3,50€ Porto
[http://www.kba.de/nn_190298/DE/ZentraleRegister/VZR/…](http://www.kba.de/nn_190298/DE/ZentraleRegister/VZR/BT KAT OWI/bkat owi 01092009__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/bkat_owi_01092009_pdf.pdf)
Wenn es um Bußgelder geht sollte man immer direkt in der aktuellen Quelle suchen. Nicht auf überalterte Seiten zurückgreifen.
Ich wage es zu bezweifeln, dass eine solch genaue Messung
möglich ist.
Muss sie auch nicht, es reicht wenn kein höherer Verstoß nach der Auswertung raus kommt, siehe Toleranz die zu Gunsten des Betroffenen abgezogen wird.
Q-Gruß