wie oft passiert es, dass man vom anderen Autofahrer angezeigt wird, dass man an einer roten Ampel zu früh losfärt? was passiert dann, wenn man angezeigt wird?
rechtlich ist es ein qualifizierter rotlichtverstoß mit allen konsiquenzen. praktisch gesehen muss es bewiesen werden, und wer hat lust, sich in seiner freizeit mit solchen sachen zu beschäftigen.
hauptmann
reicht es nicht das kennzeichen und autotyp, farbe zu benennen und den vorfall zu beschreiben? wird man noch persönnlich befragt? was muß noch bewiesen werden?
reicht es nicht das kennzeichen und autotyp, farbe zu
benennen
Ja und? A sagt, B ist bei rot losgefahren.
persönnlich befragt? was muß noch bewiesen werden?
B sagt: stimmt nicht.
A muss beweisen dass es so war.
Wer will da richten?
rechtlich ist es ein qualifizierter rotlichtverstoß mit allen
konsiquenzen.
Hi,
nicht unbedingt.
137000 Sie missachteten das Rotlicht in Verbindung mit dem Gelblicht. ( A - 1 ) 15,00
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; – BKat
Wenn also Rot/Gelb war sind es nur 15€
praktisch gesehen muss es bewiesen werden,
Vor allem muss der Fahrer erkannt worden sein. Kennzeichen reicht nicht aus.
und
wer hat lust, sich in seiner freizeit mit solchen sachen zu
beschäftigen.
Frage ich mich auch wenn ich mich freiwillig mit solchen Themen beschäftige.
Q-Gruß
wenn aber 2 zeugen es behaupten, die gemeisam in einem wagen fuhren?
Nochmal zum mitschreiben:
A muss BEWEISEN , dass B bei rot fuhr.
Ob und inwieweit die Zeugen glaubhaft sind/waren, wird der Richter entscheiden, wenn es zu einer Verfolgung einer solchen Anzeige kommt.
Es ist eher wahrscheinlich, dass eine solche Anzeige wegen Mangel an öffentlichem Interesse nicht verfolgt wird.
rechtlich ist es ein qualifizierter rotlichtverstoß mit allen
konsiquenzen.Hi,
137000 Sie missachteten das Rotlicht in Verbindung mit dem
Gelblicht. ( A - 1 ) 15,00
das war nicht gegeben
Frage ich mich auch wenn ich mich freiwillig mit solchen
Themen beschäftige.
irgendwie beschäftigen wir uns alle in der feizeit damit … du auch !
Q-Gruß
wovon hängt die glaubhaftigkeit ab, wenn es sich um durchnittsbürger handelt?
PS. BRAINSTORMING GEBEN IST OK ; ANDERE IM VERKEHR MIT SOLCHEN KLEINLICHKEITEN ANZUZEIGEN ZEUGT VON WENIG GEIST; VIELEICHT SOLLTEN SOLCHE LEUTE MAL PROFESSIONELLE HILFE IN ANSPRUCH NEHMEN:
DAS FREIZEITARGUMENT HIER IM FORUM HINKT:
HAUPTMANN
das auto kann so viel punkte bekommen wie es will. der fahrer sollte auch schon bekannt sein… oder???
ich wurde von einer bekannten mit solchen fragen konfrontiert. sie ist nicht angezeigt bisher, hat aber angst wegen zu früh losgefahren zu sein angezeigt zu werden. ob nur eine oder zwei personen im auto hinter ihr waren, weisst sie nicht, macht sich aber sorgen
abwarten und tee trinken heist es so schön. alle behauptungen müssen auch bewiesen werden.
locker bleiben, es wird nicht so heiss gegessen wie es gekocht wird.
hauptmann
das war nicht gegeben
Hi,
verbinde ich eigenlich mit zu früh losgefahren.
Ansonsten könnte man dann auch noch Augenblickversagen anführen, um um das Fahrverbot herum zu kommen.
irgendwie beschäftigen wir uns alle in der feizeit damit …
du auch !
Ich könnte in der Zeit ja auch mal was Sinnvolles machen.
Q-Gruß
ich glaube das augenblickversagen gilt nicht mehr. oder sehe ich es falsch? außerdem müsste sich der verkehrssünder stellen, wenn er vorerst nicht bekannt ist.
ich glaube das augenblickversagen gilt nicht mehr. oder sehe
ich es falsch?
Hi,
Augenblickversagen könnte geltend gemacht werden wenn jemand z.B. auf die falsche Ampel geschaut hat, jemand hinter ihm gehupt hat, und er fuhr irrtümlich los.
außerdem müsste sich der verkehrssünder
stellen, wenn er vorerst nicht bekannt ist.
Das gelten machen käme auch nur in Frage wenn der Fahrer feststehen würde, und durch diese Einlassung von einem qualifizierten Rotlichtverstoß mit Fahrverbot, zu einen Rotlichtverstoß ohne Fahrverbot kommen will.
Solange kein Fahrer feststeht, besteht auch kein Grund sich irgendwie zu dem Verstoß zu äußern.
Q-Gruß
Hallo,
hier sollte man mal ganz genau hinschauen.
Noch bei Rot losfahren ist nicht verboten.
Entscheidend ist, ob bei Noch-Rot die Haltelinie ueberfahren wird. Bei Noch-Rot-Gelb ist das Ueberfahren uebrigens auch nicht zulaessig.
Wer weit genug vor der Haltelinie steht, und die Ampelschaltung kennt, kann und darf losfahren wann er mag und die Haltelinie mit jeder zulaessigen Geschwindigkeit anschliessend bei Gruen ueberfahren.
Dass sowas Andere irritiert, mag sein, es kommt eben zu selten vor.
Gruss Helmut
wie oft passiert es, dass man vom anderen Autofahrer
angezeigt wird, dass man an einer roten Ampel zu früh losfärt?
Das hängt ganz davon ab, wie oft man sowas macht und wer es beobachtet. Mir zum Beispiel ist es noch nie passiert.
was passiert dann, wenn man angezeigt wird?
Vermutlich nichts, wovon man etwas merkt.
wovon hängt die glaubhaftigkeit ab, wenn es sich um
durchnittsbürger handelt?
Der Richter wird in seinem Amt in den dafür notwendigen Fragetechniken geschult. Er ist sehrwohl in der Lage, einen Zeugen so zu befragen, dass er den Wahrheitsgehalt der Aussagen prüfen kann.
R: Wer saß denn am Steuer des beschuldigten Fahrzeuges?
Z: Der Herr A.
R: Und da sind sie ganz sicher?
Z: Ja, ich hab mir den Mann genau angesehen, weil der ja bei Rot direkt neben uns stand.
R: Und da wussten sie schon, dass er bei rot fahren wird? Oder warum haben sie den Mann so genau angesehen?
So ungefähr läuft das ab. Der Zeuge denkt, er macht Aussagen zum Fall und der Richter überprüft wie ehrlich die Aussagen sein können.
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