Rote Plakette verstößt gegen das Nutzungsrecht

Hallo,
Also mal theoretisch betrachtet:
Wir bezahlen unsere KFz-Steuer ->
deshalb dürfen wir alle Straßen Deutschlands benutzen.
Die Straßen werden auch auf (technischem ) Stand gehalten ( repariert ).

Aber die Plakette ( rot ) verbietet aber selbigem Bestitzer das Befahren so einiger Zonen.

Das ist doch Rechtlich gesehen nicht richtig, oder.

Man darf doch nicht eine Nutzung einschränken, für die man auf der einen Seite bezahlen muss. Und dann noch als Zusatz mehr wie die Kollegen, mit der grünen Plakette.

Die Gleichbehandlung ist hier nicht mehr vorhanden.

Freue mich jetzt schon auf eine rege Disskusion

Gruß
fritz

Hallo,
Also mal theoretisch betrachtet:
Wir bezahlen unsere KFz-Steuer ->
deshalb dürfen wir alle Straßen Deutschlands benutzen.

steuern sind abgaben, die ein gemeinwesen zur einnahmeerzielung (jedenfalls als nebenzweck) erhebt. sie geben keinen anspruch auf eine entsprechende einrichtung und dienen auch nicht einem besonderen verwendungszweck. wie die steuern verwendet werden, entscheidet also das gemeinwesen.

die „gleichung“

Wir bezahlen unsere KFz-Steuer ->
deshalb dürfen wir alle Straßen Deutschlands benutzen.

stimmt also nicht.

Die Gleichbehandlung ist hier nicht mehr vorhanden.

nicht jede ungleichbehandlung ist rechtswidrig. die ungleichbehandlung ist gerechtfertigt, da ein sachlicher grund (schutz der volksgesundheit vor feinstaub) gegeben ist.

geben keinen anspruch auf eine entsprechende einrichtung und

Und ich dachte da genau liegt der Unterschied zwischen Abgaben / Steuern / Beiträgen…?!

Moin,

Die Gleichbehandlung ist hier nicht mehr vorhanden.

und ich fand es schon immer diskreminierend, daß Betrunkene nicht Auto fahren dürfen (Achtung Ironie!)

Nene, in Innenstädten haben Autos mit unangemessen großen Emissionen nichts verloren, da ist die Luft schon dick genug.

Gandalf

geben keinen anspruch auf eine entsprechende einrichtung und

Und ich dachte da genau liegt der Unterschied zwischen Abgaben
/ Steuern / Beiträgen…?!

abgaben ist der überbegriff.
unter abgaben fallen steuern, beiträge und gebühren (und abgaben besonderer art).

beiträge und gebühren sind zweckgebunden, steuern nicht. deshalb geben beiträge und gebühren einen anspruch auf die leistung, steuern nicht.

der unterschied zwischen beiträgen und gebühren ist, dass bei beitragen die leistung tatsächlich in anspruch genommen wird, während bei gebühren bereits die abstrakte nutzungsmöglichkeit für die erhebung genügt.

art.3 ff. baykag geben einen schönen überblick (gilt natürlich für alle bundesländer)

Hallo!

Die Gleichbehandlung ist hier nicht mehr vorhanden.

Natürlich nicht. Bei keinem Gesetz ist Gleichbehandlung vorhanden, weil es gilt: Tatbestand erfüllt -> Rechtsfolge - versus - Tatbestand nicht erfüllt -> keine Rechtsfolge, das ist eine Unterscheidung und das lateinische Wort dafür ist „discrimen“

Verboten wäre nur eine Diskriminierung entgegen der verfassungsrechtlichen Vorgaben, das ist was anderes. Ist hier aber nicht zu erkennen.

Gruß
Tom

naja,wo der Sinn darin liegt,das man mit einem alten Pkw,der 6 Liter verbraucht,nicht hinein darf,weil der 190 Gramm emmissiert,während ein „Neuwagen“ mit nur 110 Gramm Emmissionen hineindarf,dieser aber mit 10 Litern im Endeffekt auhc nicht besser ist…

Moin,

naja,wo der Sinn darin liegt,das man mit einem alten Pkw,der 6
Liter verbraucht,nicht hinein darf,weil der 190 Gramm
emmissiert,während ein „Neuwagen“ mit nur 110 Gramm
Emmissionen hineindarf,dieser aber mit 10 Litern im Endeffekt
auhc nicht besser ist…

Was bedeutet 190 Gramm bzw. 110 Gramm. So ganz ohne Einheiten machen diese Angaben wenig Sinn.
Wenn das die Menge CO2 sein soll, dann kann ich es nicht so recht nachvollziehen, wie ein Auto, daß mehr verbraucht, weniger davon ausstoßen soll.

Zudem ist in dieser Bewertung nicht nur die CO2-Emission bewertet, sondern auch Ruß, NOx und andere Parameter.

Gandalf

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Wir bezahlen unsere KFz-Steuer ->
deshalb dürfen wir alle Straßen Deutschlands benutzen.

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/b/bc/Z…

Hallo,

Wir bezahlen unsere KFz-Steuer ->
deshalb dürfen wir alle Straßen Deutschlands benutzen.

es gibt Straßen, auf denen LKW nicht fahren dürfen, dafür dürfen aber Radfahrer auf manchen Straßen fahren, auf denen Autos nicht oder nur in eine Richtung fahren dürfen, manche Spuren sind für LKW und/oder Fahrzeuge mit Anhänger gesperrt, auf manchen Straßen dürfen nur Anlieger, Forst- oder Einsatzfahrzeuge verkehren und auf manchen gar keine.

Alles klar?

C.

Hallo fritzle,

Also mal theoretisch betrachtet:
Wir bezahlen unsere KFz-Steuer -> deshalb dürfen wir alle Straßen Deutschlands benutzen.

praktisch geantwortet:
§3 AO: „(1) Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von
einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann
Nebenzweck sein.“

Steuern werden zur Erzielung von Einnahmen erhoben und gewähren keinerlei Recht irgendwas zu nutzen.

Die Straßen werden auch auf (technischem ) Stand gehalten (
repariert ).

Bei der KFZ-Steuer handelt es sich um eine Bundessteuer. Sie wird vom Bund erhoben und die Erlöse werden im allgemeinen Haushalt verwendet.

Die Instandhaltung der öffentlichen Straßen unterliegen dem Straßenbaullastträger. In Deutschland sind dies in der Regel:

  • der Bund (BAB, B)

  • das Land (L)

  • der Kreis (K)

  • die Gemeinde

Diese bestreiten die Instandhaltung ebenfalls aus dem allgemeinen Haushalt und bekommen hierfür keinen Anteil an der vom Bund erhobenen KFZ-Steuer ausbezahlt.

Aber die Plakette ( rot ) verbietet aber selbigem Bestitzer
das Befahren so einiger Zonen.

Das ist doch Rechtlich gesehen nicht richtig, oder.

Man darf doch nicht eine Nutzung einschränken, für die man auf
der einen Seite bezahlen muss. Und dann noch als Zusatz mehr
wie die Kollegen, mit der grünen Plakette.

Wie oben beschrieben ist Deine Grundthese falsch. Wenn der Staat das möchte, könnte er sogar eine Steuer auf dem Bauchumfang einer Person erheben. Deshalb würde man aber noch lange nichts umsonst bei McD… bekommen.

Die Gleichbehandlung ist hier nicht mehr vorhanden.

Also mit Art 3 GG liegst Du endgültig daneben.

Freue mich jetzt schon auf eine rege Disskusion

Hoffe Du kommst mit meiner Antwort weiter!

Dein
Ebenezer

Hallo!

Ob etwas sinnvoll ist oder nicht, ist keine juristische, sondern eine politische Frage und insbesondere keine Frage des Gleichheitssatzes.

Das verwechseln manche immer wieder und erklären dann alles, was ihnen nicht passt, für verfassungswidrig. So ist es aber nun nicht.

Gruß
Tom

Hallo,

Also mal theoretisch betrachtet:
Wir bezahlen unsere KFz-Steuer -> deshalb dürfen wir alle Straßen Deutschlands benutzen.

Nö. Das kennst Du vielleicht aus anderen Ländern, wo Du für das Benutzen dürfen einer Straße etwas bezahlst. Die Kfz-Steuer in Deutschland wird eben nur fürs Halten eines Kfz bezahlt. Das ist wie bei der Einkommensteuer. Dadurch habe ich auch kein Recht auf Benutzung, ja was eigentlich?

Die Straßen werden auch auf (technischem) Stand gehalten (repariert ).

Also wenn das der Maßstab sein sollte, dann ist sie eindeutig zu niedrig.

Aber die Plakette (rot) verbietet aber selbigem Bestitzer das Befahren so einiger Zonen.

Ja, das ist die typische deutsche Sicht/Herangehensweise. Sieh es doch einfach so: Die grüne erlaubt das Befahren solcher Zonen.

Das ist doch Rechtlich gesehen nicht richtig, oder.

Wenn nur Leute mit Kindern Kindergeld bekommen, ist das dann falsch? Sollten das nicht alle bekommen?

Man darf doch nicht eine Nutzung einschränken, für die man auf der einen Seite bezahlen muss. Und dann noch als Zusatz mehr wie die Kollegen, mit der grünen Plakette.

Ja, und wer einen Diesel fährt, bezahlt an der Tankstelle weniger als jemand mit einem Benziner.

Die Gleichbehandlung ist hier nicht mehr vorhanden.

Ja, und wer nicht rechnen kann, bekommt (jedenfalls bisher in den meisten Bundesländern) keine 1 in Mathe. Ungleiche Dinge müssen nunmal nicht gleich behandelt werden.

Eigentlich schade, dass das inzwischen eine Bundessteuer ist. Das hätte ja ansonsten den Politikern die Gelegenheit eröffnet allen Benutzern aus anderen Bundesländern einen kleinen Obolus für die Nutzung des Landesstaßen abzuverlangen, na und den Gemeinden erst.

Grüße