Rote Wand bei Auszug überstreichen?

Folgendes Szenario:
Mieterin A zieht in eine Wohnung von Vermieter B ein. Die Wohnung wird unrenoviert (Tapeten des Vormieters sind an den Wänden) übernommen. Im Mietvertrag steht, dass die Mieterin A die Wohnung nach der Kündigung sauber übergeben muss. Des Weiteren muss sie selbst für Schönheitsreparaturen aufkommen. Es sind keine starren Fristen vorgegeben.

Die Mieterin tapeziert den Großteil der Wohnung neu, die dunkelrote Wand im Wohnzimmer (noch vom Vormieter) gefällt der Mieterin und wird nicht überstrichen.

Nun will die Mieterin nach 2,5 Jahren aus der besagten Wohnung ausziehen. Der Vermieter verlangt allerdings von ihr die rote Wand in einem gedeckten Farbton zu streichen, sowie das Bad und die Küche neu zu tapezieren und zu streichen. Sollte dies bis zum Auszugstermin nicht geschehen, werde er eine Firma damit beauftragen und die Kosten von der einbehaltenen Kaution abziehen.

Ich habe nun zwei Fragen:

  1. Ist es nicht so, dass Schönheitsreparaturen nach dem gesetzlichen Fristenplan erst nach 3 Jahren beginnen? Kann der Vermieter das Tapezieren und Streichen in Küche und Bad also verlangen?

  2. Die Wohnung wurde unrenoviert übernommen. Kann der Vermieter daher auf das Streichen der roten Wand , die ja noch vom Vormieter ist, überhaupt bestehen?

Hallo,

Folgendes Szenario:
Mieterin A zieht in eine Wohnung von Vermieter B ein. Die
Wohnung wird unrenoviert (Tapeten des Vormieters sind an den
Wänden) übernommen. Im Mietvertrag steht, dass die Mieterin A
die Wohnung nach der Kündigung sauber übergeben muss. Des
Weiteren muss sie selbst für Schönheitsreparaturen aufkommen.
Es sind keine starren Fristen vorgegeben.

Die Mieterin tapeziert den Großteil der Wohnung neu, die
dunkelrote Wand im Wohnzimmer (noch vom Vormieter) gefällt der
Mieterin und wird nicht überstrichen.

Nun will die Mieterin nach 2,5 Jahren aus der besagten Wohnung
ausziehen. Der Vermieter verlangt allerdings von ihr die rote
Wand in einem gedeckten Farbton zu streichen, sowie das Bad
und die Küche neu zu tapezieren und zu streichen. Sollte dies
bis zum Auszugstermin nicht geschehen, werde er eine Firma
damit beauftragen und die Kosten von der einbehaltenen Kaution
abziehen.

Ich habe nun zwei Fragen:

  1. Ist es nicht so, dass Schönheitsreparaturen nach dem
    gesetzlichen Fristenplan erst nach 3 Jahren beginnen? Kann der
    Vermieter das Tapezieren und Streichen in Küche und Bad also
    verlangen?

Nein im gegenteil. Starre Fristen schmettern die Gerichte ab.

  1. Die Wohnung wurde unrenoviert übernommen. Kann der
    Vermieter daher auf das Streichen der roten Wand , die ja noch
    vom Vormieter ist, überhaupt bestehen?

Wenn es im Mietvertrag so vereinbart wurde kann M jetzt beim Auszug nicht was anderes verlangen. Es wurde damals vereinbart das M renoviert übergibt, also wird er sich wohl dran halten müssen. Die rote Farbe sehen die Gerichte nicht als neutrale Farbe an, und VM kann eine Wohnung mit neutralen Farben verlangen.

Grüße

Sie haben da glaube ich etwas falsch verstanden. Im Mietvertrag der besagten Mieterin sind keine starren Fristen vorgegeben. Es ist lediglich davon die Rede, dass Schönheitsreparaturen (Tapezieren, Streichen der Wände, Streichen der Decke, Streichen der Türen und Rahmen) vom Mieter selbst durchgeführt werden müssen.
Da der Vermieter nun aber Schönheitsreparaturen in Bad und Küche (Tapezieren und Streichen) von der Mieterin verlangt, dies aber nach dem gesetzlichen Fristenplan erst ab dem 3. Jahr vorgesehen ist, ist meine Frage, ob der Vermieter diese Arbeiten von Mieterin A verlangen bzw. ihr in Rechnung stellen kann.

Des Weiteren wurde die Wohnung „unrenoviert“ übernommen und muss lt. Mietvertrag nur „sauber“ übergeben werden. Von einer Renovierung ist hier nicht die Rede. Daher dachte ich, dass die Mieterin die Wohnung lediglich besenrein übergeben muss.

Sie haben da glaube ich etwas falsch verstanden. Im
Mietvertrag der besagten Mieterin sind keine starren Fristen
vorgegeben. Es ist lediglich davon die Rede, dass
Schönheitsreparaturen (Tapezieren, Streichen der Wände,
Streichen der Decke, Streichen der Türen und Rahmen) vom
Mieter selbst durchgeführt werden müssen.
Da der Vermieter nun aber Schönheitsreparaturen in Bad und
Küche (Tapezieren und Streichen) von der Mieterin verlangt,
dies aber nach dem gesetzlichen Fristenplan erst ab dem 3.
Jahr vorgesehen ist

was für ein gesetlicher Fristenplan???
Noch mal starre Fristen schmettern Gerichte ab. Foglich sind starre fristen ungültig und erst recht gibt es keine gesetzlichen Fristenpläne.

ist meine Frage, ob der Vermieter diese
Arbeiten von Mieterin A verlangen bzw. ihr in Rechnung stellen
kann.

Des Weiteren wurde die Wohnung „unrenoviert“ übernommen und
muss lt. Mietvertrag nur „sauber“ übergeben werden. Von einer
Renovierung ist hier nicht die Rede. Daher dachte ich, dass
die Mieterin die Wohnung lediglich besenrein übergeben muss.

Wie die Wohnung übernommen wurde ist irrelevant. Von interesse ist wie sie übergeben werden muss. Wenn dort nur sauber oder besenrein steht bin ich auch der Meinung das die rote Wand ein Problem darstellt. Der Gesetgeber sieht neutrale Farben vor damit eine bessere Vermietbarkeit gegeben ist.

Abgesehen davon sollte aber die Einigung im Vordergrund stehen, sonst kann M lange dem Geld hinrerher laufen.

Ja, rot ist eine Signal-Farbe und der Vermieter kann es verlangen. Sonst muss eine Whg. nur noch besenrein übergeben werden. Neues Mietgesetz 2008 !

Hallo

Das stimmt so pauschal aber nicht, oder ich habe Dich mißverstanden.
Schönheitsreparaturen können nachwievor im Mietvertrag vereinbart werden, aber es kommt darauf an, dass die Klauseln auch Gültigkeit haben.
Ob die verwendeten Klauseln wirksam sind muß man prüfen.
Tatsache ist, dass wenn stare Regelungen angegeben sind, die keine Wirksamkeit haben, oder die Endrenovierung unabhängig von der Wohnzeit vorgeschrieben wird.

http://www.rechtsanwalt-news.de/mietrecht/schoenheit…
http://www.jurablogs.com/de/mietrecht-aktuell-zuschl…
http://www.daserste.de/moma/servicebeitrag_dyn~uid,c…

Wenn Du da was anderes weißt, würde mich da schon eine Quelle interessieren.

Gruß
Maja