Hallo Weinexperten
ich habe vorige Woche beim Winzer (Rheingau) einige Flaschen
„Gewürztraminer“ mitgenommen.
Auf dem Etikett steht aber „Roter Traminer“.
Auf Nachfrage wurde mir erklärt, daß die Bezeichnung
„Gewürztraminer“ veraltet sei, und dieser Wein aufgrund der
rötlichen Farbung der Beeren nun so genannt wird.
Weiß jemand dazu genaueres? (Weinrecht, EG, etc.)
Hallo Peter
das stimmt, schau Dir mal das Foto an
http://www.stmelf.bayern.de/lwg/weinbau/rebsorten/ge…
Laut „Saatgutrecht“ der EG ist die offizielle Bezeichnung Roter Traminer, Traminer oder Gewürztraminer sind zugelassene Synonyme.
§ 10
Rebsortenverzeichnisse
(Zu § 17 Abs. 4 Weingesetz)
Folgende Keltertraubensorten dürfen für die Erzeugung von Tafelwein, Landwein, Qualitätswein b. A. und Qualitätswein mit Prädikat verwendet werden:
- Weißweinsorten
Albalonga B, Auxerrois B, Bacchus B, Weißer Burgunder B, Chardonnay B, Ehrenfelser B, Roter Elbling R, Weißer Elbling B, Faberrebe B, Findling B, Freisamer B, Roter Gutedel R, Weißer Gutedel B, Huxelrebe B, Kanzler B, Kerner B, Früher Malingre B, Früher roter Malvasier R, Mariensteiner B, Morio-Muskat B, Muskat-Ottonel B, Gelber Muskateller B, Roter Muskateller R, Müller-Thurgau B, Nobling B, Optima B, Ortega B, Phönix B, Perle Rs, Regner B, Reichensteiner B, Rieslaner B, Weißer Riesling B, Ruländer G, Scheurebe B, Schönburger B, Septimer B, Siegerrebe Rs, Blauer Silvaner N, Grüner Silvaner B, Roter Traminer R , Grüner Veltliner B, Würzer B,
Gruß
Rainer