Rotes Blinklicht zB Magnet, Saugknopf in Stvo

… erlaubt?

Hallo,
ich stelle mir die Frage,ob bzw. in wie weit eine rote Magnet-RKL odFrag-einen-Anwalt.deer Frontscheibenblink-Dings im öffentl. Verkehr erlaubt (bzw. nicht verboten) ist. Soweit ich weiß ist es ausgeschaltet erlaubt, da es als Ladung angesehen wird (für den Wackeldackel auf der Hutablage braucht man ja auch keine Genehmigung). Das ist sogar mit blauem legal (so weit ich weiß).Also mann kann sich auf das Amarturenbrett oder aufs Dach stellen was man will. Die Gestze zum Blinklicht beziehen sich nur auf fest insatllierte Signalgeber.Nun interessiert mich die Sachlage, bei eingeschaltetem rotem Blinklicht: Bei blauen eingeschaltetem Blinklicht kostet das 15€ und das Ding wird einkassiert. Allerdings kommt dann i.d.R. noch das unerlaubte in Anspruch nehmen von Sonderrechte hinzu, und dann sieht das ganze schon anders aus. aber kann man bei rotem Blinklicht überhaupt Sonderrechte in Anspruch nehmen? Wie sieht es mit nem smartphone auf dem Armaturenbrett aus, welches Display rot „blinkt“? nWie sieht es mit weißem Blinklicht aus?

Hallo,
leider bin ich gerade kalt erwischt worden. Ich habe ehrlich null Ahnung davon.
Trotzdem weiterhin viel Glück!
Katja

Hi, sorry, hier habe ich keine Antwort parat. Habe mir noch nie gedanken darüber gemacht und insofern auch noch nie die rechtliche Lage studiert.
Hoffe, jemand anderer kann helfen.
Gruß suwusch

Hi, mir stellt sich diese und derartige Frage überhaupt nicht, wenn solche Dingsbumse angeboten werden ohne entsprechende Kennzeichnung. Warum sollte ich so etwas haben ?
Meines Wissens kann man eine gelbe Warnlampe auf dem Dach befestigen, egal wie, eben als Warn-Blink-Licht und in wirksamer Größe - hab ich selber eine seit 30 Jahren unbenutzt im Zubehör.
Über rotes oder blaues Licht denke ich nicht nach und kümmer mich nicht drum.
Ansonsten empfehle ich eines der größten Foren: motor-talk.de - da kommt bestimmt was raus dabei.
mfg.

Tut mir leid, dass ist für mich ein völlig unbekanntes Terrain, in dem ich gar nicht weiterhelfen kann :frowning:(

Hallo Jeydee,
ich weiß nicht was Sie mit rotem Blinklicht meinen. In Deutschland gibt es nur zwei Farbleuchten, das Blaue und das gelbe.
Für beide Rundumlichter muss man eine Genehmigung haben um diese am Fahrzeug anbringen zu können.
Reklameschilder sind nicht genehmigungspflichtig müssen aber verkehrssicher angebracht sein.
Sonderrechte mit blauen Rundumlicht und Martinshorn sind nur für bestimmte Einsatzfahrzeuge (Polizei, Feuerwehr, BGS, Bundeswehr, usw.)vorgesehen.
Gelbes Rundumlicht bekommen Fahrzeuge, auf Antrag, damit sie sich bei Ihrer Arbeit nicht an die Straßenverkehrsordnung halten müssen (Stadtreinigung, Abschleppdienste, Schwertransporte).
Das blaue Rundumlicht an einem privaten Fahrzeug ist nicht unerlaubtes in Anspruch nehmen von Sonderrechten, aber es kann als Amtsanmaßung aufgefasst werden, da man den Eindruck vermittelt, dass es sich um ein Behördenfahrzeug handelt.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten.

Hallo jeydee,

die Straßenverkehrsordnung kennt erstmal nur blaues und gelbes Blinklicht (§38 StVO). Wann man gelbes Blinklicht benutzen darf ist im §38 Absatz 3 StVO abschließend geregelt:

„Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.“

Rotes oder weißes Blinklicht, Smartphone oder andere Spielereien könnte von Ordnungshütern, falls Sie gerade wenig Spass verstehen, im Zweifelsfall auch als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§315b Absatz 1 Nr. 3 StGB) angesehen werden. Dan wird es aber wohl teurer als 15 €…

Hallo

Im Bereich der Nutzfahrzeuge gibt es hier bereits klare Regeln. Helle weiße Leuchten oder auch Kreuze, bzw. Leuchtdioden und auch Licherbänder sind nicht erlaubt. Es hat bereits einige Fälle gegeben wo Fahrer auch kleine blaue Lichtdioden (ca. 1 cm Duchmesser der Leuchtscheibe) ausbauen mussten und verwarnt wurden. Blinkende Weihnachtsbäume (ca. 10 cm hoch) wie Sie zur Herbstzeit wieder in den Frontscheiben der Trucker auftauchen sind ebenfalls nicht erlaubt und werden mit Odnungsgeldern belegt. Insoweit denke ich dass eine rote blinkende Leuchte ebenso verboten sein wird.

Mit freundlichen Grüßen

Michael

Hallo,
zunächst einmal ist es grundsätzlich verboten blinkende Lichter im "fliessendem"Verkehr ein zusetzen! Dies gilt auch für ‚laufende‘ Schriften.
Es spielt dabei absolut keine Rolle, ob farbig oder nicht.
Ausnahmen sind z.B. Polizei, Feuerwehr.
Selbst gelbe ‚Rundum‘-Lichter sind nur für bestimmte Einsätze erlaubt (z.B. Baustellenfahrzeuge).
Für ALLE vorweg genannte Lichter ist Gehnehmigungsvoraussetzung.
Auch an, auf Fahrrädern ist ‚blinkendes‘ Licht verboten.

Alles womit Sie den Anschein erwecken, mit sog. Sonderrechten auf der Straße unterwegs zu sein (also Licht- und Tonsignale die Einsatzfahrzeugen vorbehalten sind), sind aus gutem grund verboten.
Da kommt es nicht darauf an, wie das Blaulicht angebracht ist oder ob es aus einem Smartphone kommt.
Die STVO und die Straßenverkehrszulassungsordnung regeln das so, dass bestimmte Fahrzeug eimmer Sondernignale führen dürfen (Einsatzfahrzeuge Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen), für andere KFZ müssen diese speziell beantragt und genehmigt werden.
Also kurz: Ohne Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde darf man keine Anlagen betreiben, die als Sondersignal vertanden werden könnten.

Hallo,
ich stelle mir die Frage,ob bzw. in wie weit eine rote
Magnet-RKL odFrag-einen-Anwalt.deer Frontscheibenblink-Dings
im öffentl. Verkehr erlaubt (bzw. nicht verboten) ist. Soweit
ich weiß ist es ausgeschaltet erlaubt, da es als Ladung
angesehen wird (für den Wackeldackel auf der Hutablage braucht
man ja auch keine Genehmigung). Das ist sogar mit blauem legal
(so weit ich weiß).Also mann kann sich auf das Amarturenbrett
oder aufs Dach stellen was man will. Die Gestze zum Blinklicht
beziehen sich nur auf fest insatllierte Signalgeber.Nun
interessiert mich die Sachlage, bei eingeschaltetem rotem
Blinklicht: Bei blauen eingeschaltetem Blinklicht kostet das
15€ und das Ding wird einkassiert. Allerdings kommt dann
i.d.R. noch das unerlaubte in Anspruch nehmen von Sonderrechte
hinzu, und dann sieht das ganze schon anders aus. aber kann
man bei rotem Blinklicht überhaupt Sonderrechte in Anspruch
nehmen? Wie sieht es mit nem smartphone auf dem
Armaturenbrett aus, welches Display rot „blinkt“? nWie sieht
es mit weißem Blinklicht aus?

Halli jeydee,

generell gilt, dass nur erlaubte lichttechnische Einrichtungen vorhanden sein dürfen. Schau doch mal in der STVZO §49a und folgende. Da steht genau, was vorgeschrieben und erlaubt ist. §52 gibt an, wer blaues oder gelbes Blinklicht oder sonstige abweichende Lichttechnische Einrichtungen führen darf. Von rotem und weißem Blinklicht steht dort nichts, weil es das in Deutschland bei Fahrzeugen nicht gibt.
Generell gilt bei uns: was nicht ausdrücklich vorgeschrieben oder erlaubt ist, das ist nicht zulässig. Auch Dein Smartphone oder sonstigen trickreichen Versuche das alles zu umgehen ist nicht erlaubt. Lichtquellen im Inneren eines Fahrzeugs müssen so angebracht sein, dass sie keine Leuchtwitrkung nach außen haben. Nicht zulässig sind auch die blauen Lichter unter dem Fahrzeug, zumindest nicht bei Fahrt auf öffentlichen Verkehrsflächen. Zu öffentlichen Verkehrsflächen zählen auch private Gelände, wenn sie für jedermann befahrbar sind, z.B. die Parkplätze von Supermärkten.
Das Einzige was Du machen darfst ist, dass Du Dein Auto vor der Disco parkst und dann Deine Lichtorgel laufen lässt.
Bezüglich der eventuellen Bußgelder mache ich mal lieber keine Aussage. Eine Hilfe, die gesetzlichen Vorschriften zu umgehen wirst Du bei mir nicht erhalten.

Schöne Grüße aus Wiesbaden

Andreas

Ein Magnet ist generell verboten weil durch die Stärke der Magneten die Elektronik im Fahrzeug nicht mehr korrekt funktioniert.Bei dem blauen und roten Blinklicht müsstest du dich beim Tüv oder Strassenverkehrsamt erkundigen da kann ich leider nicht weiterhelfen.

§ 38 StVO regelt das!

Hallo,
sorry, kann nicht helfen Jemand anderen fragen.
MfG
KKl

… erlaubt?

Hallo,
ich stelle mir die Frage,ob bzw. in wie weit eine rote
Magnet-RKL od Frag-einen-Anwalt.der Frontscheibenblink-Dings
im öffentl. Verkehr erlaubt (bzw. nicht verboten) ist. Soweit
ich weiß ist es ausgeschaltet erlaubt, da es als Ladung
angesehen wird (für den Wackeldackel auf der Hutablage braucht
man auch keine Genehmigung). Das ist sogar mit blauem legal
(so weit ich weiß).Also mann kann sich auf das Amarturenbrett
oder aufs Dach stellen was man will. Die Gestze zum Blinklicht
beziehen sich nur auf fest insatllierte Signalgeber.Nun
interessiert mich die Sachlage, bei eingeschaltetem rotem
Blinklicht: Bei blauen eingeschaltetem Blinklicht kostet das
15€ und das Ding wird einkassiert. Allerdings kommt dann
i.d.R. noch das unerlaubte in Anspruch nehmen von Sonderrechte
hinzu, und dann sieht das ganze schon anders aus. aber kann
man bei rotem Blinklicht überhaupt Sonderrechte in Anspruch
nehmen? Wie sieht es mit nem smartphone auf dem
Armaturenbrett aus, welches Display rot „blinkt“? nWie sieht
es mit weißem Blinklicht aus?