Rotes Blinklicht zB Magnet, Saugknopf in Stvo

… erlaubt?

Hallo,
ich stelle mir die Frage,ob bzw. in wie weit eine rote Magnet-RKL odFrag-einen-Anwalt.deer Frontscheibenblink-Dings im öffentl. Verkehr erlaubt (bzw. nicht verboten) ist. Soweit ich weiß ist es ausgeschaltet erlaubt, da es als Ladung angesehen wird (für den Wackeldackel auf der Hutablage braucht man ja auch keine Genehmigung). Das ist sogar mit blauem legal (so weit ich weiß).Also mann kann sich auf das Amarturenbrett oder aufs Dach stellen was man will. Die Gestze zum Blinklicht beziehen sich nur auf fest insatllierte Signalgeber.Nun interessiert mich die Sachlage, bei eingeschaltetem rotem Blinklicht: Bei blauen eingeschaltetem Blinklicht kostet das 15€ und das Ding wird einkassiert. Allerdings kommt dann i.d.R. noch das unerlaubte in Anspruch nehmen von Sonderrechte hinzu, und dann sieht das ganze schon anders aus. aber kann man bei rotem Blinklicht überhaupt Sonderrechte in Anspruch nehmen? Wie sieht es mit nem smartphone auf dem Armaturenbrett aus, welches Display rot „blinkt“? nWie sieht es mit weißem Blinklicht aus? Wie sieht es mit Dauerlicht aus?

„§ 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten
lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und
rückstrahlende Mittel.“

Eine rote Rundumleuchte ist meines Wissens noch nicht für zulässig erklärt worden.

Grüße

Ein weiteres Problem ist die Sicherheit: Manche Rundum-Partylichter haben zwar einen Magnetsockel, doch der kann unterschiedlich stark sein, bei Mitfahrt auf dem Dach wäre ein ungewollter Verlust möglich.
Bei weißen Rundumlichtern sehe ich noch eine Blendgefahr.