mal angenommen seit einigen Wochen steht am Wochenende immer das ein und gleiche Auto vor der Haustür welches mit roten Kennzeichen versehen ist.Nehmen wir mal an es würde sich um einen Ford Transporter handeln.
Die NUmmer beginnt mit 06, was hier für einen Händler spricht.
Die Suche im Netz ergab, dass das rote Kennzeichen eigentlich für Probefahrten gedacht ist, liegt hier also ein Missbrauch vor?
Da an jedem Wochenende mit dem gleichen Auto zur gleichen Stelle sicherlich keine Probefahrt darstellt.Es wird eher dafür verwendet um jemanden zu besuchen oder zb um Sachen zu befördern!
Wie könnte man dieses Vergehen melden?
Was würde dem Besitzer blühen?
Was wären die Folgen wenn es zu einem UNfall kommt?
wieso sollte man? Weil er jemanden stört?
Ist überhaupt gewährleistet das ein Verstoß vorliegt?
Möge doch jeder vor seiner eigenen Türe kehren.
Was würde dem Besitzer blühen?
Jedenfalls wüsste ich was dem Anzeigenerstatter blühen würde sollte er mich ungerechtfertigt einer Verfolgung durch die Behörden aussetzen. Und glaube mir, hätte ich eine Rote Nummer, ich hätte einen guten Grund dort zu stehen.
Was wären die Folgen wenn es zu einem UNfall kommt?
Das Fahrzeug ist genauso versichert wie alle anderen auch.
danke q genau dass ging mir auch durch den kopf beim durchlesen.
zudem ist es schwierig nachzuweisen, dass es sich nicht um einen überführungsfahrt, fahrt zu einer prüfstelle, fahrt zu einer kaufanimation, fahrt zu einer feststellung der gebrauchsfähigkeit handelt.
hauptmann
wieso sollte man? Weil er jemanden stört?
Ist überhaupt gewährleistet das ein Verstoß vorliegt?
Ein Verstoß liegt sicherlich vor, denn am Wochenende mit rotem NUmmerschild Möbel usw zu transpotieren ist sicherlich nicht zulässig!!
Was würde dem Besitzer blühen?
Jedenfalls wüsste ich was dem Anzeigenerstatter blühen würde
sollte er mich ungerechtfertigt einer Verfolgung durch die
Behörden aussetzen. Und glaube mir, hätte ich eine Rote
Nummer, ich hätte einen guten Grund dort zu stehen.
Na dann sag mir doch mal was dem Erstatter blühen würde?
Es handelt sich hier eindeutig um eine Straftat und ich denke dass der Erstatter sich hier sicherlich nicht falsch verhalten würde.
nenne mir zunächst einmal die Strafvorschrift, aufgrund derer das angeführte Verhalten unter Strafe stände.
Wurden in der Vergangenheit Strafverfahren eingeleitet, so endeten sie nur in seltenen Fällen mit einer Verurteilung. Die Gerichte fassten den Begriff der Probe- Überführungsfahrt immer sehr weit, so dass selbst Urlaubsfahrten mit rotem Kennzeichen innerhalb der erlaubten Grenzen blieben.
Im Übrigen schließe ich mich Q an, er hat vollkommen recht mit seiner Beurteilung.
Ein Verstoß liegt sicherlich vor, denn am Wochenende mit rotem
NUmmerschild Möbel usw zu transpotieren ist sicherlich nicht
zulässig!!
Hi,
macht er das der Schlingel? Ich würde auch mal versuchen ein Fahrzeug beladen auszuprobieren. Besonders wen es undefinierte Geräusche von sich gibt.
Na dann sag mir doch mal was dem Erstatter blühen würde?
Es handelt sich hier eindeutig um eine Straftat und ich denke
dass der Erstatter sich hier sicherlich nicht falsch verhalten
würde.
Du solltest den Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Strafttat dich mal verinnerlichen.
Weil wenn mich jemand ungerechtfertigt einer Straftat bezichtigen würde, dann wäre es eine Straftat
§ 164 StGB
Falsche Verdächtigung http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html
Netter Strafrahmen hat der § 164
Ich denke wir lassen das Tehma hier, denn die einzigen die Recht haben seid ja eh ihr.
MIr ging es nur darum etwas genauers zu erfahren und werde dann gleich dagestellt, als ob ich ein NAchbarschaftsschwein wäre und selbst Straftaten begehen würde um andere anzuzeigen.
Wie gesagt, selbst wenn theoretisch sich der Vorfall von meiner Haustür abspielen würde, habe ich nirgends geschrieben, dass ich was unternehmen würde, mir ging es nur ums rechtliche.
Tztztztz und das in einem Rechtsforum…ihr seit echt eine nette Hilfe
So dann allen die mir das jetzt nicht unterstellt haben noch frohe Ostern
Hallo benull,
Laut § 28 Abs.1 (S.1+2) StVZO sind rote Kennzeichen nur für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten zugelassen.
Da es sich um einen Händler handelt, wird es sehr schwer sein, ihm einen Mißbrauch zu beweisen.
Nehmen wir nur die Begründung: ich habe dort einen unschlüssigen Kunden, stelle ihm immer wieder das Fz vor, aber er hat immer etwas auszusetzen.
Beweise ihm das Gegenteil.
ich glaube nicht, dass es dir um eine sachliche Antwort ging, sondern eher darum, eine vorgefasste Meinung bestätigt zu bekommen.
Rechtlich ist die Sache klar: Es liegt keine Straftat vor.
Hallo,
moeglicherweise wohnt der Besitzer der roten Nummer dort, auch jedes Wochenende, und faehrt gleich Montag in aller Fruehe weiter zum Kunden / zur Ueberfuehrungsfahrt. Oder er sucht als Werkstatt einen Fahrzeugfehler beim Kaltstart.
Gruss Helmut
Als Missbrauch von roten Kennzeichen fällt mir als Straftat nur 22 StVG ein. Das wäre hier aber nicht der Fall, da das KZ ordnungsgemäß zugeteilt wurde, also kein Tatbestandsmerkmal von 22 StVG erfüllt wäre.
Sofern er verbotswirdrig vom Ausnahmetatbestand der Zulassung des 16 FZV Gebrauch macht, liegt lediglich eine Ordnungswidrigkeit vor.
Den Nachweis hierüber zu erbringen ist in der Regel recht schwer. Das was man machen kann, ist quasi Tagebuch über das Fahrverhalten desjenigen zu führen. Danach kommt es darauf an, ob die Einlassungen des Betroffenen glaubhaft sind oder als Schutzbehauptungen gewertet werden. Überführungsfahrten und Prüfungsfahrten würde ich aber bei diesem SV mal schlicht ausschließen. Bei der Probefahrt müsste er glaubhaft machen, dass es sich um eine solche handelt. Das könnte an der regelmäßigen Wiederkehr an dieselbe Örtlichkeit scheitern. Sollte er Einbringen, es handele sich um den Käufer, der das Fzg testet, wird dieser sodann ebenfalls als Zeuge angehört usw. Der Verwaltungsaufwand wäre aber wiederum für sowas etwas hoch.