Servus Rocco,
der Nachweis der vorläufigen „immatriculation“ in F für im Ausland erworbene Fahrzeuge heißt „carte grise“ und muss durch den in F residenten Käufer besorgt werden.
Näheres hier von der Pariser Polizeipräfektur, unter n° 17:
http://www.prefecture-police-paris.interieur.gouv.fr…
Es scheint ziemlich unklar zu sein, welche Kennzeichen bei Überführung unter „carte grise“ verwendet werden dürfen: Das Kennzeichen aus dem Land, aus dem das Fahrzeug eingeführt wird, schlicht in den Farben des französischen „transit temporaire“ (schwarz auf gelb) geprägt, ist offenbar falsch. Aber Vorschriften über die Kennzeichen für transit temporaire gibts positiv bloß für den umgekehrten Fall: Fahrzeug wird zum Export vorübergehend in F immatrikuliert.
Ich halte es aber für nicht ausgeschlossen, dass man beim Besorgen der „carte grise“ bei der örtlich für den Käufer zuständigen Behörde auch entsprechende Hinweise bekommt.
Bei eigentlichem Transit, über Frankreich hinaus etwa nach Spanien oder Portugal, gelten wohl die Vorschriften für den transit temporaire - wer hier örtlich zuständig ist (Zollbehörde? Dem Grenzübergang nächstgelegene Präfektur?), hab ich nicht herausgebracht.
Schöne Grüße
MM