Rotfahrt ohne Beweis anfechtbar?

Die allgemeine Frage wäre: Kann man angebliche Rotfahrten ohne Beweise anfechten, auch wenn man selbst keinen Zeugen hat?

Kurz zur Erklärung: Hab gestern Abend kurz vor Mitternacht eine Ampel passiert wo die Straße einen fast 90°-Biegung macht, und zwar meiner Meinung nach in der Gelbphase. Aus den Augenwinkeln konnte ich noch vage das Umschalten auf rot bemerken. Paar Meter später hält mich die Polizei an, sie hätten eine Ampelkontrolle gemacht.

Die wollen mir nun 90 Euro und 3 Punkte aufbrummen, weil sie der Meinung sind, es war rot („graaaaaad noch so unter 1 Sekunde…“). Graaad noch so kann aber nicht sein, weil ich das Umschalten wie gesagt nur noch aus den Augenwinkeln bemerkt habe und auch nicht mit 5km/h da drüber geschlichen bin.

Ich hab mir nun noch keinen einzigen Punkt und nix zu Schulden kommen lassen, bin auch etwas schockiert und hätte doch nun gern mal einen Beweis gesehen (z. B. Video), dass es tatsächlich so war. Denn die standen nicht an der Haltelinie, noch nicht mal so, dass man deren Auto hätte sehen können - sie hätten hinter der Ampel auf einem 50m entfernten Parkplatz oder 50 m leicht seitlich versetzt hinter einem Betonpfeiler stehen können, einen Blitzer gibt es dort auch nicht - das Ganze beruht also meiner Meinung nach auf Schätzungen.

Natürlich sollte ich gleich irgendwas ankreuzen und unterschreiben und habe mich für die Variante „keine Äußerung“ entschieden, weil mir die am sichersten erschien.

Die Frage ist nun natürlich - macht es Sinn, das anzufechten? Danke schon mal im Voraus für die Rückmeldungen.

Der Beweis ist die Zeugenaussage des oder der Polizisten. Natürlich kannst Du probieren, zu widersprechen und darlegen, dass die Polizisten aus ihrer Position den Vorgang gar nicht genau beobachten konnten. Allerdings kannst Du auch nicht beweisen, wo die Polizisten gestanden haben, während Du über die Kreuzung fuhrst. Die ganze Sache ist also etwas schwierig, gegen eine Zeugenaussage eines Polizisten erscheint mir das recht ausweglos. Abgesehen davon: Du hättest schon bei gelb halten müssen.

Hallo,
als Fahrer nimmt man immer noch gelb wahr, weil das Gedächtnis es so behalten will. Du hast nur eine Chance- du musst beweisen, dass der Standort der Polizisten nicht geeignet war, die Ampel, insbesondere die Haltlinie einzusehen. Ansonsten hast du bei gezielten Rotlichtkontrollen keine Möglichkeit herauszukommen. Du kannst dann nur vor Gericht kleine Brötchen backen und versuchen die Strafe zu drücken.

Mit internetten Grüßen
Jörg F.

Hallo,
zur Erklärung der Rotlichtüberwachung:

Es stehen mindestens 2 Beamte vor der Kreuzung mit Blickrichtung LZA (Lichtzeichenanlage oder volkstümlich „Ampel“)einer stoppt die Uhrzeit, der andere bedient das Funkgerät.
Wenn also jemand bei rotem Ampellicht in die Kreuzung einfährt, stoppt der Beamte die Sekunden der Rotlichtphase beim Einfahren in den Kreuzungsbereich und der Andere gibt per Funk die Fahrzeugdaten( Typ, Kennzeichen usw.) an den Anhalteposten weiter.

Es ist nicht wahrscheinlich, dass der Richter Ihnen mehr glaubt als zwei Beamten die Augenzeugen waren.
Auch wenn Sie noch einen Beifahrer im Wagen gehabt hätten, wäre er als Zeuge nicht von Bedeutung, da er wohl kaum hundertprozentig auf die Verkehrszeichen geachtet hätte.
Ich sehe keinen Erfolg bei einem Ein- bzw. Widerspruch.

Danke für die Antwort, aber es stand definitiv keiner an der Kreuzung. Ich habe schön öfter beobachtet, dass sich der Streifenwagen hinter einem Betonpfeiler versteckt. Eine Messung fand meines Wissens nach auch nicht statt, da sich die Beamten hier selbst nicht sicher waren, wie lang ich nun drüber war und auch keine genaue Angabe machen konnten, wie lang es denn nun gewesen sein soll. Außerdem waren die zu zweit unterwegs (meiner Meinung nach mit Azubine) und so schnell an mir dran, dass das keine Zeit gewesen wär, den zweiten Beamten einzusammeln, denn danach sind sie auch in eine ganz andere Richtung weitergefahren… Deswegen glaube ich, dass es sich hierbei nicht wirklich um eine Ampelüberwachung gehandelt hat, weil diese Stelle viel berühmter dafür ist, dass links abgebogen wird, obwohl es verboten ist - und da kam ich nun dazwischen ^^. Denn auch auf die Nachfrage, woher Sie so genau wissen, dass es nicht so ist wie ich sage - es war noch gelb (was ja dann erheblich weniger gekostet hätte weil man da natürlich auch schon anhalten muss, aber halt nicht bei Rot gefahren ist…), also ob sie Beweise dafür haben - erhielt ich keine Antwort.

Natürlich war es sehr klug, nichts anzukreuzen, denn damit hätten Sie den Tatbestand schon bestätigt.
Jetzt kommt natürlich der offizielle Bescheid.
Was mich stutzig macht, ist der Satz: „graaaad noch so unter einer Sekunde“.
Wenn das einer der Polizisten gesagt hat, und Sie hierfür hoffentlich einen neutralen Zeugen haben, hat er ein Eigentor geschossen.
Wenn dem nicht so ist, stehen Aussage gegen Aussage und die deutschen Richter sind nun mal auch nur Beamte und „welche Krähe hackt einer anderen schon gern ein Auge aus“.
Die Richter neigen leider gern dazu, Polizeibeamten mehr Glauben zu schenken als uns Normalbürgern.
Frage: haben sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?
Dann lohnt es sich nach Eingang des Bescheids einen Anwalt zu nehmen. Andernfalls sehe ich leider aus obigen Gründen schwarz für Sie.
Und noch etwas:
Lt. meines Kenntnisstandes dürften bei ihrem „Vergehen“ nur 50 € und 3 Punkte gegeben werden, bei Gefährdung dann 125 € und 4 Punkte mit 1 Monat Fahrverbot, und bei Überschreitung von 1 Sekunde Rot dann 125 € 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

Ich wünsche Ihnen jedenfalls viel Erfolg

Hi,

Also, Zeugenaussagen - wie die der Polizeibeamten- sind Beweise welche durch das gesprochene Wort dem Gericht vorgetragen werden.

Das Owi- Verfahren anzufechten kann trotzdem sinnvoll sein, das hängt ganz vom Richter und dessen Beweiswürdigung ab.
Ich persönlich habe häufig erlebt, dass vor Gericht auf einen Gelblichtverstoß „runtergestuft“ oder eingestellt wurde. Andererseits gibts auch knallharte Richter.

Sollten sie den Versuch wagen in Widerspruch zu gehen würde ich raten: auf gar keinen Fall zugeben „im Augenwinkel noch Rotlicht gesehen“ zu haben! Als die Ampel auf gelb schaltete waren sie schon beinahe im Kreuzungsbereich und fuhren daher weiter, weil ein gefahrloses Anhalten ihrer Meinung nach nicht mehr möglich war. (Als Betroffener einer Owi sind Sie nicht wahrheitspflichtig)
Der Standort der Beamten sollte so gelegen haben, dass diese sowohl Haltelinie als auch die Ampel im BLick hatten. Entscheidend ist natürlich wann die Haltelinie durch Sie überfahren wurde. Sollte der Standort in diesem Sinne ungünstig gewählt gewesen sein könnte das tatsächlich ein Ansatz für sie sein.

Ob durch ein mögliches Scheitern des Widerspruchs vor Gericht eventuell Mehrkosten (Verfahrenskosten, Bearbeitungsgebühren etc.)für Sie entstehen kann ich nicht sagen. Rechtsbeistand wäre sicher nur bei bestehender Rechtschutzversicherung sinnvoll-weil der ohne eine solche sicher das teuerste wäre.

Ich hoffe ich konnbte helfen

mfg

Hallo Naemi_chan,

danke für Ihre Anfrage. Leider bin ich hier überfordert.
Ich würde Dir vorschlagen, diese Frage in dem Forum
www.123recht.net/forum unter Verkehrsrecht / Button
„SUCHE/LOS“ links oben zu stellen. Vorher bitte anmelden. Verpflichtet zu nichts.
Oder wenn Du es rechtsgenau wissen willst, mit einem minimalem Beitrag von einem Rechtsanwalt unter: www.frag-einen-anwalt.de/forum beraten zu lassen.

Nach meiner groben Einschätzung bestehen Chancen, gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich vorzugehen.
Vorliegend wird es insbesondere darauf ankommen, von welchem Standort der Polizeibeamte den Rotlichtverstoß beobachtete. Konnte der Polizist die Ampelanlage, Haltelinie u.a. überhaupt von seiner Beobachtungsposition einsehen. Des Weiteren ist von Bedeutung, welchen zeitlichen Ablauf (Abstand zwischen Rotphase und Überfahren) dieser aufgenommen hat.
Um die vorgenannten Fragen zu klären, empfehle ich Ihnen, einen im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung im Bußgeldverfahren zu beauftragen und über diesen zunächst Akteneinsicht in die Bußgeldakte zu nehmen. Im Anschluss hieran kann über die weitere Vorgehensweise entschieden werden.

Mit freundlichen Grüßen
kraroma

Danke an alle für die Antworten. Im 123recht-forum stehts schon drin, aber da kamen bis jetzt leider noch nicht wirklich Antworten…

Die Frage ist zum einen - kann ich als Normalbürger Einsicht in die Akte nehmen? Vermutlich nicht, denn bei uns in Sachsen gibt es noch kein Informationsfreiheitsgesetz. Daher hätte ich jetzt wohl oder übel den Bescheid abgewartet und mich dann dahin gehend geäußert, dass ich anderer Meinung bin und gern einen Beweis wie z.B. ein Foto oder irgendeine Art Messung sehen möchte. Nur ob man sich darauf einlässt?! Die Frage ist ja auch, ob so eine Schätzung von der Polizei legitim ist - was wahrscheinlich davon abhängt, wo die Polizeibeamten standen. Gibt es denn da eine genaue Vorgabe wie weit sich die Polizei maximal von der Haltelinie für die Beobachtung entfernen darf? Ich hab da nämlich so meine Zweifel, dass die Linie - vor allem ohne scheinbare Messung - so gut zu sehen sein soll… Ich werd das bei Gelegenheit überprüfen.

Ich denke mal, dass ich keinen Anwalt beauftragen kann, denn 1. habe ich leider noch keine Rechtschutzversicherung und 2. überleg ich mir zweimal, ob die Chancen wirklich so hoch sind, dass ich als Studentin eine wahrscheinlich nicht gerade niedrige Summe dafür ausgeben kann… Von den Gerichtskosten mal ganz abgesehen…

Ich nehme an, es gab in den letzten Jahren eine Erhöhung des Bußgeldes, denn bei Recherechen ahbe ich t.w. nur etwas von 50 statt 90 Euro gelesen… aber auf offiziellen Seiten steht tatsächlich 90 Euro und 3 Punkte. Und wenn es da keine Nachweise gibt, find ich das schon bissl heftig - zumal ich mir ja noch nix zu Schulden kommen lassen habe.

Eine Abmilderung auf - ich weiß nicht wie es im Fachjargon heißt - „bei-Gelb-durchfahren“ und dafür ein Verwarngeld zahlen zu müssen, würde ich ja noch einsehen. Aber da hab ich wohl schlechte Karten ohne jegliche Zeugen.

Hallo,
der Beweis in dem Fall sind einer oder zwei Beamte. Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, reicht das aus. Aber pauschal kann man da nichts sagen. Wenn Sie sich sicher sind, dass sie die Haltelinie noch bei gelb überfahren haben, würde ich das anfechten. Aber ohne Anwalt sehe ich da wenig Chancen.

Hallo ! Wer bei gelb in die Kreuzung einfährt, diese aber bei ROT verlässt, begeht ein einfaches Rotlichtvergehen. 120 Euro 3 Punkte ohne Fahrverbot.
Wäre die Ampel schon länger als eine Sek. rot gewesen, würde noch ein Fahrverbot dazu kommen.
Gruß

Hallo,
als einziger Beweis für die Verfehlung gilt hier die Wahrnehmung der Polizei und die ist regelmäßig ausreichend. Der Vorwurf „unter einer Sekunde“ (sprich: es gibt kein Fahrverbot)ist jedoch bei einer solchen Kontrolle immer üblich, weil die bloße Wahrnehmung nicht ausreicht, um eine qualifizierte Zeitmessung nachzuweisen, dazu hätte es wirklich einen Videomitschnitt oder eine Feststellung mittels anderem Messsystem gebraucht.
Aber nichts desto trotz… für deinen Fall macht streiten aus meiner Sicht keinen Sinn. Tut mir leid.
Freundliche Grüße
Conny

Hallo.

Um das Ganze abzukürzen: Das Ende vom Lied wird eine Gerichtsverhandlung sein, in welcher die beiden Polizeibeamte gehört werden wie auch Du.
Die Chancen für einen Freispruch kannst, denk ich, am besten Du selbst beurteilen. Abgesehen davon, dass auch bereits das Gelblicht der Ampel bedeutet: „Anhalten“ und nicht noch „schnell drüber fahren“…

Grüße, Steffen

Hallo Naemi_chan,

zunächst erst mal: man kann im Prinzip alles anfechten, nur ob die Anfechtung dann so viel „Gewicht“ bringt, ist wohl eher die Frage.
Lobenswert, dass Du Dir bisher noch nichts eingehandelt hast! Doch das wird Dir wohl in diesem Falle wenig helfen. Denn es sind nicht irgendwelche Zeugen, die das beobachtet haben wollen, sondern es Amtspersonen, die der Wahrheit verpflichtet sind.
Die geschilderte Situation, dass sie ca. 50m entfernt gestanden haben und von dort aus entschieden haben, heißt nicht automatisch, dass dies nicht korrekt war. Denn es kann durchaus sein, dass sie auf der Gegenfahrbahn bei synchroner Ampelschaltung diesen Sachverhalt so wahrgenommen haben!
Im Falle einer Anhörung (die wird in jedem Falle stattfinden) steht dann Deine Aussage gegen die der Polizei. Selbst wenn Du noch einen Zeugen hättest, wird dies erfahrungsgemäß wenig helfen („Gefälligkeitsaussage“). Man wird dem Polizisten stets mehr Glauben schenken.

Bedenke bitte: ein Polizeibeamter würde z.B. durch Lügen vor Gericht ein Disziplinarverfahren und damit seinen Job riskieren. Warum sollte er das also tun.

Um auf Deine eigentliche Frage zu antworten: ich würde Dir von einer Anfechtung abraten, da Du offensichtlich nicht die besseren Karten hast.

Da es sich nicht um einen „qualifizierten Rotlichtverstoß“ handelt (der würde mindestens 1 Monat Fahrverbot nach sich ziehen), würde ich es dabei belassen.

Freundliche Grüße
Wolfgang

Hast hoffentlich ne Rechtsschutzversicherung. Kann nur empfehlen, wenn Bußgeldbescheid kommt, einen (möglichst auf Verkehrsrecht spezialisierten) Anwalt zu beauftragen, der bekommt Einsicht in die Polizei-Akten und kann dann empfehlen, ob Widerspruch sinnvoll oder nicht. Drücke Daumen.

Hallo,

wenn ich ehrlich sein soll, glaube ich, dass es wenig Sinn, diese Rotlichtfahrt anzufechten. Wenn zwei Polizeibeamte den Vorfall beobachtet und angezeigt haben, ist es nahazu unmöglich dagegen etwas zu unternehmen. Wie wollen sie etwas Gegenteiliges beweisen.

Mfg
der Verkehrsexperte

Wenn du das umschalten der Ampel auf Rot gesehen hast, bist du auch bei Rot drüber gefahren! Die Beamten werden das umschalten auf Rot an der Gegenüberliegenden Ampel verfolgt haben. Sei froh, dass es unter einer Sekunde war.
Ich glaube nicht, dass du ohne Zeuge da was ausrichten kannst. Klar, 90 € sind nicht wenig. Aber wenn du noch keine Punkte hast, tun dir 3 ja auch nicht unbedingt weh und ein Fahrverbot gibt es ja auch nicht.

Hallo, ich denke, es macht keinen Sinn.
Der Richter wird fragen, wieso er dem Polizisten nicht Glauben schenken soll, da er in der Regel keinen Grund haben sollte zu lügen.
Mehr findest du nur raus, wenn du es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lässt.

Knappe - etwas späte - Antwort:

Es macht natürlich Sinn, wenn Sie es glaubhaft darlegen können.
Es macht keinen Sinn, wenn die Polizeibeamten bessere Argumente haben.

Zu den Vorgaben: Die Beamten müssen freie Sicht auf Ampel, Haltelinie und Auto gehabt haben. Trifft das zu, benötigt man natürlich auch keinen Videobeweis. Es wäre ja schlimm, wenn an jeder Ampel eine Kamera der Polizei wäre oder jeder Streifenwagen alles aufnehmen würde. Da reicht die Aussage der Beamten - die sich allerdings auch an Regeln halten müssen! Siehe oben!

MfG