moinsen zusammen!
mal angenommen, man fährt eines schönen abens auf eine rote ampel zu und kommt an der weißen haltelinie zum stehen. weil man etwas ungeduldig ist, rollt man mit den vorderreifen über die haltelinie und wird daraufhin innerhalb weniger sekunden zweimal hintereinander vom starenkasten hübsch-häßlich geblitzt.
liegt tatsächlich ein „rotlicht-vergehen“ vor?
man ist ja „nur“ mit den vorderreifen über die linie gerollt, aber nicht nicht mit dem gesamten fahrzeug. auch ist man ja stehengeblieben. anhand der beiden wunderschönen fotos wäre ja zu erkennen, dass der fahrer ja stehen geblieben ist und nicht weitergefahren ist.
könnte man hier versuchen, die ordnungswidrigkeit abzuwenden oder stehe die chancen eher schlecht?
es dankt im voraus
e
Hi
anhand der beiden wunderschönen fotos wäre ja
zu erkennen, dass der fahrer ja stehen geblieben ist und nicht
weitergefahren ist.
Genau. Dafür gibts ja auch zwei.
könnte man hier versuchen, die ordnungswidrigkeit abzuwenden
oder stehe die chancen eher schlecht?
Im Normalfall kommt da nix, man braucht also auch nichts abwenden.
Gruß,
Andreas
Hallo!
Im Normalfall kommt da nix, man braucht also auch nichts
abwenden.
Oder Bußgeld für eben das Nichthalten vor der Linie. War bei mir zumindest so. Gut, war etwas anders. Ich bin beim etwas heftigen Bremsen knapp über die Linie gerutscht.
Jan
Hi
Oder Bußgeld für eben das Nichthalten vor der Linie. War bei
mir zumindest so. Gut, war etwas anders. Ich bin beim etwas
heftigen Bremsen knapp über die Linie gerutscht.
Höre ich ehrlich gesagt zum ersten mal, gut zu wissen. Darf ich mal fragen, wie hoch das Bußgeld war? Also wie ein normaler Rotlichtverstoß oder „nur“ 35 Euro wegen Linie überfahren? Interessant…
Gruß,
Andreas
liegt tatsächlich ein „rotlicht-vergehen“ vor?
Hi,
kommt darauf an ob das Fahrzeug im Gefahrenbereich der Kreuzung war. Dazu zählt auch der Bereich für Fußgänger.
Wenn nicht im Gefahrenbereich, dann ist es nur ein Haltelinienverstoß, kostet 10€ falls überhaupt was kommt.
man ist ja „nur“ mit den vorderreifen über die linie gerollt,
aber nicht nicht mit dem gesamten fahrzeug.
Klingt so wie die ewige Jungfrau, ganz drin war er nicht, nur ein bisschen. Im Gefahrenbereich, egal ob bisschen oder ganz, das Hymen ist futsch.
auch ist man ja
stehengeblieben.
Sonst wäre die Frage auch überflüssig.
Q-Gruß
Kein Rotlichtverstoß mit Punkten. Nur eben wegen Überfahren der Linie, also geringe Buße, die ich gerne bezahlte (keine Ahnung wie viel), da ich mir vorher natürlich auch Sorgen gemacht habe.
Jan
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liegt tatsächlich ein „rotlicht-vergehen“ vor?
Hi,
kommt darauf an ob das Fahrzeug im Gefahrenbereich der
Kreuzung war. Dazu zählt auch der Bereich für Fußgänger.
Wenn nicht im Gefahrenbereich, dann ist es nur ein
Haltelinienverstoß, kostet 10€ falls überhaupt was kommt.
=> nein, das farzeug befand sich nicht im bereich der kreuzung - soll heißen, einem von rechts kommenden auto nicht im wege und ein füßgängerüberweg ist nicht vorhanden.
man ist ja „nur“ mit den vorderreifen über die linie gerollt,
aber nicht nicht mit dem gesamten fahrzeug.
Klingt so wie die ewige Jungfrau, ganz drin war er nicht, nur
ein bisschen. Im Gefahrenbereich, egal ob bisschen oder ganz,
das Hymen ist futsch.
=> hihi, passt ja zur farbe rot 
auch ist man ja
stehengeblieben.
Sonst wäre die Frage auch überflüssig.
=> naja…
es dankt
e
Hallo lieber User,
ich habe dazu einen sozusagen Präzidenzfall.
Eine Bekannte von mir wurde auch ähnlich wie du 2 mal geblitzt , auf der Kreuzung herschte reger Verkehr und der Fußgängerüberweg war auch gut belaufen , da es sich aber nur um cm handelte bekam sie nur eine Information das sie nicht strafrechtlich verfolgt werde. ein Busgeld oder Verwahngeld musste sie nicht zahlen.
LG
Marco
keine ahnung wieviel du bezahlt hast ? aha ^^ in der Regel kommt da nix !! hab oben auch was dazu geschrieben