Rotlicht der Lichtzeichenanlage missachtet

Herr Meyer kam mit seinem Pkw aus der Bernadottestraße
und bog anschließend nach rechts in die Kastanienallee ab.

„Oh“, dachte sich Herr Meyer, „die folgende Lichtzeichenanlage
(„Ampel“) auf der Kastanienallee zeigt ja gerade noch gelb,
dass schaff ich noch“ - und gab Gas.

Leider irrte sich Herr Meyer. Denn genau vor dem Überqueren
der Kreuzung stellte sich das Lichtzeichen von gelb auf
rot.

Herr Meyer überquerte die Kreuzung folge dessen „bei rot“.

Der hinter ihm fahrende „Streifenwagen“ folgte ihm mit
„Blaulicht“ und stoppte ihn.

Er erfuhr von den Beamten, dass er genau zu dem Zeitpunkt,
wo die Ampel von gelb auf rot umstellte, über die Kreuzung
fuhr und ordnete ihm ein Bußgeld in Höhe von 50,00 € an.

Eine Woche später erhielt er ein Schreiben (Anhörung im
Bußgeldverfahren) mit folgendem Inhalt:

„Ihnen wird vorgeworfen, am 27.09.2005, um 08:34 Uhr in
Dortmund, … Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat…“

Herr Meyer kann den Inhalt dieses Schreiben nicht zweifelsfrei
interpretieren und konsultiert folge dessen einen Rechtsanwalt.

Daraufhin erhält er den Bußgeldbescheid.

Sein Rechtsanwalt beantragt Akteneinsicht.

Als Antwort bekam der Rechtsanwalt eine Kopie des Berichts.

Der widerspiegelt sich inhaltlich dem Bußgeldbescheid.

Herr Meyer denkt sich nun, „nun ja, zu verlieren habe ich
ja nun nichts. Vielleicht taktiere ich noch ein wenig, suche
nach Ausreden und hoffe letztendlich, dass diese Angelegenheit,
verjährt“.

Einerseits ist es in Anbetracht der Strafe (50,00 €) fraglich,
ob sich das lohnt.

Was mich nur interessiert ist, welche Ausreden will sich
Herr Meyer denn einfallen lassen?!?

Meiner Meinung nach gibt es doch gar keine Ausnahmeregelungen,
die besagen, dass „Otto-Normal-Verbraucher“ bei Rot über die
Ampel fahren dürfen.

Täusche ich mich etwa?

Könnte Herr Meyer eventuell daraufhin weisen, dass er dringend
eine/seine „Notdurft“ verrichten wollte?

Gruß

deVinci

Hi

Der hinter ihm fahrende „Streifenwagen“ folgte ihm mit
„Blaulicht“ und stoppte ihn.

vielleicht könnte er verkünden, um dem dichtauf folgenden Polizeiwagen eine Notbremsung zu ersparen…

HH

Hi
selbst das reicht nicht aus.
Die Rechtsprechung ist da Eindeutig.

HaWeThie

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Hi
wer bei einem soooo glasklarem Fall vor Gericht geht, darf sich über die Gerichtskosten, die hohen Steuern und die lange Wartezeit vor Gericht nicht beschweren.

>Hi
>wer bei einem soooo glasklarem Fall vor Gericht geht,…

Wer sagt/schreibt denn, dass Herr Meyer es auf einen
Gerichtsprozess ankommen lässt. Natürlich pokert er nur,
und würde „kurz vorher einen Rückzieher machen“.
Zumindest vermute ich das.

>…darf sich über die Gerichtskosten,…

Das ist für Herrn Meyer sekundär, da er Rechtsschutz
(Rechtsschutzversicherung) genießt :smile:

>…die hohen Steuern

Herr Meyer ist der Auffassung, dass sich seine Steuer-
last permanent extrem erhöht. Warum also sollte er
nicht auch einmal, seine eigenen Interessen vertreten?

Ja, der Herr Meyer scheint wohl ein kleiner Egoist zu
sein :wink:

>…und die lange Wartezeit vor Gericht…

Die Wartezeit kann Herrn Meyer nicht lang genug sein :smile:))

>…nicht beschweren.

Herr Meyer will sich weniger beschweren, vielmehr taktieren.

Gruß

deVinci

Hallo!

Also wenn der Herr Mayer durch einen Rechtsanwalt vertreten ist, dann wird der ihm doch sagen, was er tun kann oder nicht?

Gruß
Tom

Hallo!

wer bei einem soooo glasklarem Fall vor Gericht geht, darf
sich über die Gerichtskosten, die hohen Steuern und
die lange Wartezeit vor Gericht nicht beschweren.

Auch wenn ich für solche Verkehrsdelikte persönlich kein Verständnis habe, so kann man ihm doch nicht sein Recht verwehren, also man kann es ihm doch wohl auch nicht moralisch vorwerfen. Der Staat muss diese Rechtsschutzmöglichkeit vor Gericht zur Verfügung stellen und es kann nicht so sein, dies ex ante mit dem Argument abzuwürgen, dass der Fall sowieso glasklar ist. Recht muss schon Recht bleiben und das argument, dass deswegen die Gerichte überlastet seien, zieht nicht.

Gruß
Tom

Hallo!

>…darf sich über die Gerichtskosten,…

Das ist für Herrn Meyer sekundär, da er Rechtsschutz
(Rechtsschutzversicherung) genießt :smile:

Ja da sollte er aber nicht vergessen, dass die Rechtsschutzversicherung da möglicherweise aussteigen könnte…

>…und die lange Wartezeit vor Gericht…

Die Wartezeit kann Herrn Meyer nicht lang genug sein :smile:))

Ja das ist klar, in so einem Fall ist es meistens sinnvoll, auf legale Art und Weise das Verfahren so gut wie möglich zu verzögern. Genauso sollte man versuchen die Behörden Fehler machen zu lassen. Aber wie gesagt, das sollte doch der Anwalt wissen.

Gruß
Tom

Guten Abend Tom,

>Also wenn der Herr Mayer durch einen Rechtsanwalt vertreten
>ist, dann wird der ihm doch sagen, was er tun kann oder nicht?

Nehmen wir mal an, dass der von mir geschilderte Fall vollkommen
fiktiv ist.

Praktisch hast Du natürlich Recht - keine Frage!

Gruß

deVinci

>Hallo!

Hallöchen!

>Ja da sollte er aber nicht vergessen, dass die
>Rechtsschutzversicherung da möglicherweise aussteigen
>könnte…

Die Rechtsschutzversicherung hat schriftlich zugesichert,
„alle“ anfallenden Kosten bezüglich dieser Angelegenheit zu
übernehmen.

>Ja das ist klar, in so einem Fall ist es meistens sinnvoll,
>auf legale Art und Weise das Verfahren so gut wie möglich zu
>verzögern. Genauso sollte man versuchen die Behörden Fehler
>machen zu lassen.

Es freut mich, dass Du weißt, worauf ich hinaus wollte :wink:

Leider hat einer (oder eine) meinen Beitrag missverstanden.

>Aber wie gesagt, das sollte doch der Anwalt wissen.

Der Anwalt würde IMHO Widerspruch einlegen und erst einmal
abwarten und hoffen, dass sich diese Angelegenheit zu Gunsten
des Beschuldigten verzögert („verschleppt“).

Es hat mich halt nur interessiert, ob und in welcher Weise schon
ein User diesbezüglich Erfahrung(en) hat. Manchmal können
Erfahrungen diverser User hilfreicher sein, als die Hilfe eines
Rechtsanwaltes. Rechtsanwalt ist ja bekanntlich nicht gleich
Rechtsanwalt.

Gruß

deVinci

DANKE für Deine zügige Antwort.

Herr Meyers Rechtsawalt legt(e) pro forma Einspruch ein
und hofft nun, dass sich diese Angelegenheit „verschleppt“.

Mein persönlicher Gedanke war nicht bis zum Ende überlegt.

Denn, warum sollte man "schlafende Beam…, sorry, Hunde
wecken?

Gruß

deVinci

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Also normalerweise sollte der Rechtsanwalt wirklich wissen, wie am besten vorzugehen ist. Es liegt aber auch an den Behördensachbearbeitern. Sind diese gut juristisch qualifiziert und nicht unterbesetzt, hat man eher weniger Chancen. Da es bei Behörden aber oft so ist, dass die Sachbearbeiter unterqualifiziert und auch mit dem Arbeitsanfall überfordert sind, hat man oft Chancen.

Gruß
Tom

Hallo!

Hallo Tom!

Da es bei Behörden aber oft so ist, dass die
Sachbearbeiter unterqualifiziert und auch mit dem
Arbeitsanfall überfordert sind, hat man oft Chancen.

Genau das(!) erhofft sich Herr Meyer :wink:

DANKE für Deine Antwort.

Gruß

deVinci