Moin,
Akteneinsicht erhält dummerweise (so ist nun mal die
Rechtslage) nur ein Anwalt. Du kannst jedoch mal nachfragen,
ob man dir unter Aufsicht Akteneinsicht gewährt (ist hier
duchaus üblich).
Wenn nicht kann ich ja auch nen Anwalt fragen was in den Akten drinsteht, oder? Habe zum Beispiel gelesen dass der Blitzer erst 0,2s nach Beginn der Rotphase aktiviert werden darf wenn die erste Induktionsschleife nicht direkt unter der Haltelinie liegt. An der betreffenden Ampel sind die Schleifen offensichtlich nachträglich eingebaut worden so dass man rechteckige Nähte an diesen Stellen erkennen kann. Und diese beginnen ca. 40cm hinter d. Haltelinie, d.h. die Schleife registriert vielleicht erst Bewegungen einen halben Meter hinter der Haltelinie. Und das macht bei 50km/h schonwieder 0,3s aus, bei vorsichtigerer Fahrt natürlich entsprechend mehr.
Der Bußgeldkatalog enthält jedoch Regelsätze, die „von
fahrlässiger Begehung … ausgehen“. Fahrlässig heißt: „unter
Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt“ - das
könnte hier vorliegen.
Und dabei war doch das Überqueren der Kreuzung vor Beginn der Rotphase mein eigentlicher Vorsatz…
Es lässt ja tief blicken, wenn ein Anwalt solche Vorschläge
macht. Das, was der Anwalt hier vorschlägt ist und bleibt eine
Straftat. In meiner Zeit in der Bußgeldstelle habe ich ca.
fünf Akten aus genau diesem Grund an die Staatsanwaltschaft
gegeben.
Nun dieser Anwalt wurde mir vom ADAC empfohlen. 
Und er meinte sinngemäß dieser Weg sei zwar nicht unbedingt vom Gesetzgeber so vorgesehen aber eben auch nicht strafbar. Und da ich nunmal instinktiv den Weg des geringsten Widerstandes gehe hätte ich auch nicht unbedingt etwas dagegen ein solches Schlupfloch zu verwenden. Das schlimmste ist dabei wahrscheinlich dass ich das nichtmal für unmoralisch halte sondern vielmehr als eine Form von Selbstjustiz.
jemand, der eine Urkundenfälschung mit der Gefahr einer
Vorstrafe der „ehrlichen“ Weise vorzieht 
Leicht verdreht, die Strafe bekomme ich ja für den ehrlichen Weg, der illegale ist ja angeblich für alle Beteiligten straffrei.
Gesetze sind IMHO schon kompliziert genug. Sie können nicht
auch noch jeden Einzelfall regeln - dass muss und soll die
Behörde.
Wenn das so ist - prima. Bis jetzt klang es für mich aber immer eher nach einer Art Schwarz/Weiss-Sicht, entweder du hast etwas getan oder nicht. Und der Blitzer funktioniert automatisch und hat immer recht, auf den maschinell erstellten und ohne Unterschrift gültigen Fragebögen darfst du zumindest ankreuzen ob du den Verstoß auch zugibst. Und wenn du möchtest dass man sich mit deinem konkreten Fall genauer beschäftigt musst du schon einen Anwalt bemühen und zahlst gleich noch mehr.
Wie sollte denn das Gesetz deiner Meinung nach formuliert
sein?
Eben so dass es den zuständigen Behörden auch wirklich Spielraum lässt so dass die Fälle einzeln beurteilt werden können, um festzustellen, wer wirklich eine Nachschulung nötig hat und wer vielleicht nochmal mit nem blauen Auge und ner saftigen Strafe davonkommt. Ich weiss dass es ja schon die Abstufung gibt ob über oder unter einer Sekunde Rotzeit, das ist im Digitalzeitalter vielleicht wirklich schon ne ganze Menge…
Du weisst, was du falsch gemacht hast, siehst aber nicht ein,
dass du es mit der richtigen Fahrweise hättest verhindern
können. Genau für solche Fälle ist die Nachschulung gedacht.
Seit dem Vorfall halte ich grundsätzlich bei gelb an sofern jegliche Gefährung meines Hecks ausgeschlossen ist. Dazu brauche ich keinen Fahrlehrer, der Schreck als es passiert ist und die zermürbenden Gedanken und der ganze Stress jetzt deswegen hat eigentlich schon gereicht.
Nein, wegen 400EUR (-> ein Zivimonatslohn inkl. Essengeld)
die ich einer Fahrschule meiner Wahl in den Rachen werfen soll
ohne dass es irgendwem was bringt.
da bist du dir sicher??
Eigentlich ja. Weil das ist ja soweit ich weiss nur Theorie, es gibt keine Prüfung und das heisst es ist nicht gesagt dass ich danach wirklich schlauer (weiser?) bin als jetzt. Gegen ein Fahrsicherheitstraining hätt ich vielleicht nichts, sowas halte ich nämlich für durchaus sinnvoll. Ausserdem kostet das nicht soviel 
Jetzt ein paar Hinweise und Tipps (bin ja auch, obwohl kaum zu
glauben, ein Mensch)
Danke dir. Die machen mir ja direkt ein wenig Hoffnung.
- Die Nachschulung wird nicht von der Bußgeld- sondern der
Fahrerlaubnisbehörde angeordnet. Zwischen Bußgeldbescheid und
Ladung zur Nachschulung können mehrere Monate vergehen.
Wenigstens das. Zur Zeit brauch ich mein Auto da ich damit jeden Tag meine Runden auf Arbeit drehe (weil die Station keins für mich übrig hat…) und ausserdem an den Wochenenden nach Hause fahre.
- Schildere deinen Fall ausführlich der Bußgeldstelle
(Situation, finanzielle Verhältnisse etc.) Die Behörde hat
einen gewissen Spielraum, der mal mehr, mal weniger genutzt
wird. Das ist aber der Behörde selbst überlassen (leider steht
in deiner ViKa nichts über deine Herkunft)
-> Leipzig
- Nach dem Bußgeldbescheid kannst du Einspruch gegen diesen
einlegen und hoffen, dass das Amtsgericht die Sache so stark
reduziert, dass es nicht zu einer Eintragung in Flensburg
kommt.
Einspruch mit welcher Begründung? Mein einziger Angriffspunkt ist ja die Zuverlässigkeit der Ampel-Blitzer-Anlage (sh. oben von wegen 0,2s).
Du solltest auf alle Fälle bei der Gerichtsverhandlung
erscheinen, einen guten Eindruck hinterlassen und auf alle
Fälle erkennen lassen, dass du dein Fehlverhalten einsiehst
und es nie, nie, nie wieder vorkommt (nicht auf die
Tränendrüse drücken sondern „Echte Reue“ zeigen). Manchmal
stellt das Gericht dann ein Verfahren auch schon mal ein.
Aha. Ohne eine Gerichtsverhandlung gehts wohl nicht? Ich mein ich könnt mir vorstellen dass da sowieso alle genervt sind dass sie wegen so einer Lapalie (für sie) tagen müssen. Sorry aber so stell ich mir das halt vor.
Bis darüber entschieden wurde, sollte deine Zivi-Zeit vorbei
sein und du wieder in Lohn und Arbeit stehen.
Bzw. im Studium. Wär ich doch an diesem verfluchten Nikolaustag im Bett geblieben, dann hätt ich jetzt nicht ein halbes Jahr diesen Kram am Hals… *grummel*
Wie gesagt ich kann es nicht leiden, wenn jemand meint, sich
vor allem drücken zu müssen und können und dabei auch
Rechtsbrüche vorsätzlich begeht.
Hab ich ja mittlerweile oft genug erklärt.
Ansonsten sei es dir überlassen.
Ja leider hab ich noch die Wahl. Der Anfragebogen muss Ende dieser Woche ausgefüllt werden. Trotzdem haben deine Tipps doch etwas geholfen so dass ich mich im Zweifelsfall möglicherweise vielleicht doch gezwungen sehe freiwillig den legalen Weg zu wählen. Dann kann mir keiner was und ich kann notfalls am Ende wenigstens sagen ich bin trotz Ehrlichkeit ungerecht behandelt worden 
Gruss zurück…
Ali