Rotlicht m. Dienstwagen i. Probezeit -> Alberto

Hallo liebe Rechtsexperten,
ich habe zwei dringende Fragen an euch. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Folgendes Problem:
Ich bin Anfang Dezember letzten Jahres mit dem Dienstwagen meiner Zivildienststelle an einer Ampel geblitzt worden. Auch wenn es jetzt so klingt als ob ich mich rausreden möchte, aber die Straße war nass, ich bin mit 50km/h rangefahren (dumm, ich weiss) und vor mir ist ein Lieferwagen nach rechts abgebogen, so dass ich wohl nochmal zwischen Ampel und Induktionsschleife abgebremst habe. Als ich die Ampel passiert habe war es definitiv noch gelb, schließlich weiss ich dass an dieser Kreuzung ein Starenkasten steht.

Meine Dienststelle hat mittlerweile eine Anfrage d. Bußgeldbehörde bekommen, in der darum gebeten wird die Identität des Fahrers mitzuteilen. Ein Foto ist auch dabei, wenn auch nicht besonders gut. Laut Fahrtenbuch ist auch feststellbar dass ich der betreffende Fahrer bin.

Unter Tatangaben steht: „Sie befolgten nicht das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.“ - was ja wirklich nicht der Fall war.

Frage 1:
Ist es möglich diesen Vorwurf in meiner Situation erfolgreich anzufechten so dass keine Nachschulung fällig ist?

Frage 2:
Ich habe von der Alberto-Methode gelesen, die darauf beruht dass der Dienststellenleiter die beschriebene Anfrage beantwortet, aber - aus welchen Gründen auch immer - den falschen Fahrer angibt (der ein handfestes Alibi hat, in meinem Falle ein Zivikollege von mir der zu der Zeit Urlaub hatte). Durch diese Fehlleitung wird dann im großen und ganzen das Verfahren so lang gezogen dass die Verjährung eintritt.
Ist diese Methode legal? Also kann meine Dienststelle in diesem Fall bestraft werden? In dem Fall werde ich wohl kaum meine Chefs davon überzeugen können. Was ist wenn ich als Täter das Fahrtenbuch manipuliere/vernichte/bearbeite?

Wie gesagt, ich wäre euch für schnelle und kompetente Antworten dankbar, da das Schreiben vom 14.01.02 ist und innerhalb von 10 Tagen beantwortet werden soll.

MfG. Ali

PS: In dem Falle dass NG-Beiträge als Beweismaterial gelten distanziere ich mich vom Inhalt dieses Postings. :smile:

Hallo Ali,
zwei Fragen:
Um wie viel Sekunden „drüber“, bist du über die Ampel gefahren?
Ist die Induktionsschleife direkt hinter dar Haltelinie oder erst z. B. in 50 cm Entfernung?

Gruß mic

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Um wie viel Sekunden „drüber“, bist du über die Ampel
gefahren?

Auf dem Anfragebogen steht dazu nichts, es kann sich aber definitiv nur um zehntel Sekunden handeln.

Ist die Induktionsschleife direkt hinter dar Haltelinie oder
erst z. B. in 50 cm Entfernung?

Ja ungefähr 50cm hinter der Haltelinie.

Habe eben mit einem ADAC-Anwalt telefoniert. Der meinte über den Weg der Erklärung sei nicht viel rauszuholen. Er empfiehlt mir (mit Hinweis auf gewisse Semi-Legalität *g*) dass mein Kollege sich in dem Anfragebogen selbst eintragen soll -> Bußgeldbescheid geht an ihn, er antwortet nicht, Zeit vergeht, mein Vergehen ist verjährt und ihm kann nichts nachgewiesen werden weil das Foto nicht passt und er ein Alibi hat (Urlaub). Und diese Falschaussage gegen sich selbst ist laut Anwalt auch nicht strafbar. :smile:

MfG. Ali

Hi,

Hallo liebe Rechtsexperten,
ich habe zwei dringende Fragen an euch. Ich hoffe ihr könnt
mir helfen.

Also ich bin kein Rechtsexperte. Habe aber vor Jahren das gleiche erlebt (nasse Straße, bekannter Kuckuck, Straßenbahnschienen waren dabei, abschüssige Ecke). Ergebnis: „Als Verkehrsteilnehmer sind Sie angehalten, vorausschauend und den Witterungsverhältnissen entsprechend zu fahren“ oder so ähnlich.

Deine Verteidigungslinie verstehe ich nicht ganz: entweder Du warst das, dann solltest Du zahlen, oder Du warst das nicht, dann solltest Du anfechten und versuchen, Dich mit Deinem Standpunkt durchzusetzen - aber nicht mit einer Lüge.

Außerdem: wieso sollte Dein Dienststellenleiter für Dich in die Sch… langen?

Gruß

J.

P.S.

Auch
wenn es jetzt so klingt als ob ich mich rausreden möchte,

Doch, genauso klingt das :smile:

aber

die Straße war nass, ich bin mit 50km/h rangefahren (dumm, ich

weiss) und vor mir ist ein Lieferwagen nach rechts abgebogen,
so dass ich wohl nochmal zwischen Ampel und Induktionsschleife
abgebremst habe. Als ich die Ampel passiert habe war es
definitiv noch gelb, schließlich weiss ich dass an dieser
Kreuzung ein Starenkasten steht.

Eine längere Erklärung…

Unter Tatangaben steht: „Sie befolgten nicht das Rotlicht der
Lichtzeichenanlage.“

…und eine verkürzte, aber wohl zutreffende.

Hi,

Hallo liebe Rechtsexperten,
ich habe zwei dringende Fragen an euch. Ich hoffe ihr könnt
mir helfen.

Grüss Gott,

Deine Verteidigungslinie verstehe ich nicht ganz: entweder Du
warst das, dann solltest Du zahlen, oder Du warst das nicht,
dann solltest Du anfechten und versuchen, Dich mit Deinem
Standpunkt durchzusetzen - aber nicht mit einer Lüge.

So sehe ich das auch, aber mit meiner Argumentation würde es trotzdem auf den Tatbestand „Fahrlässige Rotlichtmissachtung“ (-> Nachschulung + Bußgeld + 2 Jahre zusätzliche Probezeit) hinauslaufen. Und da das erstens nicht zutrifft (bin ja nicht bei rot gefahren da ich weiss dass an der Kreuzung ein Blitzer steht) und ich zweitens die Bestrafung dafür, sprich 400EUR für eine Fehleinschätzung von ner zehntel Sekunde, für absolut unangemessen halte.

Außerdem: wieso sollte Dein Dienststellenleiter für Dich in
die Sch… langen?

Es soll überhaupt niemand in die Sch… langen. Und genau deshalb hab ich ja hier nachgefragt ob sowas Konsequenzen für ihn haben könnte…

MfG. Ali

Hallo Ali,
es gibt irgendo ein Grundsatzurteil, das besagt, wenn die Schleife nicht direkt hinter der Haltelinie sich befindet, so dürfen schon mal 0,2 sek. pauschal abgezogen werden, frag mal den Anwalt. Damit ist aber der Rotlichtverstoß immer noch nicht vom Tisch.
Die Frage ist, entweder zahlst du 50 Euro, bei Rotlicht 1 sek.
Ob du mit dem semi-legalen Manöver durchkommst, kann ich dir nicht sagen. Sollte es zu einem Prozess kommen, so darf ich dir mitteilen, sowas kann teuer werden. Hat bei mir vor ein paar Jahren ca. 1500 DM gekostet. Hat die Verkehrsrechtsschutz bezahlt.
Es gibt übrigens auch die Möglichkeit, dass das Blitz-Bild auch mitdem Passbild beim Einwohnermeldeamt verglichen werden kann, auch das kann teuer werden.

Gruß mic

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

erwartetst Du wirklich hierauf eine Antwort, um Dein Problem so zu lösen, wie Du es Dir vorstellen könntest ?

Folgendes Problem:
Ich bin Anfang Dezember letzten Jahres mit dem Dienstwagen
meiner Zivildienststelle an einer Ampel geblitzt worden. Auch
wenn es jetzt so klingt als ob ich mich rausreden möchte, aber
die Straße war nass, ich bin mit 50km/h rangefahren (dumm, ich
weiss) und vor mir ist ein Lieferwagen nach rechts abgebogen,
so dass ich wohl nochmal zwischen Ampel und Induktionsschleife
abgebremst habe. Als ich die Ampel passiert habe war es
definitiv noch gelb, schließlich weiss ich dass an dieser
Kreuzung ein Starenkasten steht.

Meine Dienststelle hat mittlerweile eine Anfrage d.
Bußgeldbehörde bekommen, in der darum gebeten wird die
Identität des Fahrers mitzuteilen. Ein Foto ist auch dabei,
wenn auch nicht besonders gut. Laut Fahrtenbuch ist auch
feststellbar dass ich der betreffende Fahrer bin.

Unter Tatangaben steht: „Sie befolgten nicht das Rotlicht der
Lichtzeichenanlage.“ - was ja wirklich nicht der Fall war.

Frage 1:
Ist es möglich diesen Vorwurf in meiner Situation erfolgreich
anzufechten so dass keine Nachschulung fällig ist?

Eine Nachschulung wird ja erst verlangt, wenn Dein Konto in Flensburg entsprechende Punkte hat.

Du fährst in der Gelbphase - wohl nach dem Motto - es wird schon reichen weiter und dann fragst Du, ob Du eine Chance hast. Ich meine nein.

Frage 2:
Ich habe von der Alberto-Methode gelesen, die darauf beruht
dass der Dienststellenleiter die beschriebene Anfrage
beantwortet, aber - aus welchen Gründen auch immer - den
falschen Fahrer angibt (der ein handfestes Alibi hat, in
meinem Falle ein Zivikollege von mir der zu der Zeit Urlaub
hatte). Durch diese Fehlleitung wird dann im großen und ganzen
das Verfahren so lang gezogen dass die Verjährung eintritt.
Ist diese Methode legal? Also kann meine Dienststelle in
diesem Fall bestraft werden? In dem Fall werde ich wohl kaum
meine Chefs davon überzeugen können. Was ist wenn ich als
Täter das Fahrtenbuch manipuliere/vernichte/bearbeite?

Dieser Dienststellenleiter müsste verrückt geworden sein, wenn er vorsätzlich falsche Angaben macht. Wenn es ganz dumm läuft, hat er am Ende ein Disziplinarverfahrne am Hals.

Die Änderung des Fahrtenbuches ist Urkundenfälschung. Die Beseitigung einer Urkunde ist strafbar. Bearbeiten ist wohl dasselbe wie fälschen.

Wie gesagt, ich wäre euch für schnelle und kompetente
Antworten dankbar, da das Schreiben vom 14.01.02 ist und
innerhalb von 10 Tagen beantwortet werden soll.

Gruss Günter

So sehe ich das auch, aber mit meiner Argumentation würde es
trotzdem auf den Tatbestand „Fahrlässige Rotlichtmissachtung“
(-> Nachschulung + Bußgeld + 2 Jahre zusätzliche Probezeit)
hinauslaufen.

Das ist ärgerlich. Aber „wenn das zutrifft“, dann ist es halt so.

Und da das erstens nicht zutrifft (bin ja nicht
bei rot gefahren da ich weiss dass an der Kreuzung ein Blitzer
steht)

Sagen wir so: Du wußtest das, und bist fahrlässigerweise trotzdem gefahren - nicht um den Macker zu machen („Django fährt über Rot“), sondern weil Du die Zeit nicht genau abschätzen konntest. Sei mir nicht böse, aber genau für solche Fälle ist wohl die Probezeit gedacht.

und ich zweitens die Bestrafung dafür, sprich 400EUR
für eine Fehleinschätzung von ner zehntel Sekunde, für absolut
unangemessen halte.

Jetzt mal die Gegenfrage: wäre jemand an dieser Zehntelsekunde gestorben, wäre das nich noch unangemessener? Ampelanlagen sind dazu da, den gefährlichen Verkehr etwas zu entschärfen. Bei Unfällen hat meistens einer (oder beide) nicht aufgepaßt. Man kann hinterher nie genau sagen, wann oder wie sich was ereignet hat. Mit einer Regel, die unbedingt jeder einhalten muß, und mit einer unbestechlichen Messanlage hilft man sich aus dem Dilemma.

Ich weiß, ich klinge dumm-moralisierend, während Du Rat suchst, wie Du ohne Geldbuße aus der Sache rauskommst. Es sei mir verziehen, wenn ich Dir hier eine andere Sichtweise darlege.

Nichts für ungut

J.

2 „Gefällt mir“

Hallo Ali,
einiges von dem, was unten steht, ist in Ordnung. Daher möchte ich nur ein paar Anmerkungen aus meiner Praxiserfahrung (s.ViKa) machen.

Folgendes Problem:
Ich bin Anfang Dezember letzten Jahres mit dem Dienstwagen
meiner Zivildienststelle an einer Ampel geblitzt worden. Auch
wenn es jetzt so klingt als ob ich mich rausreden möchte, aber
die Straße war nass, ich bin mit 50km/h rangefahren (dumm, ich
weiss) und vor mir ist ein Lieferwagen nach rechts abgebogen,
so dass ich wohl nochmal zwischen Ampel und Induktionsschleife
abgebremst habe. Als ich die Ampel passiert habe war es
definitiv noch gelb, schließlich weiss ich dass an dieser
Kreuzung ein Starenkasten steht.

Tja, erste Fehleinschätzung. Es werden immer zwei Fotos gemacht. Anhand dieser ließe sich deine Aussage be- oder auch widerlegen. Abgesehen davon ist das, was du sagst eine der äufigsten Ausreden bei Rotlichtverstößen. Die Rechtsprechung (und auch die StVO) schreiben vor, dass du so fahren musst, dass du rechtzeitig anhalten kannst (auch und gerade bei nasser Fahrbahn). Ein LKW, der die Sicht versperrt, gilt auch nicht als Ausrede - hier wäre ein größerer Abstand richtig gewesen.

Meine Dienststelle hat mittlerweile eine Anfrage d.
Bußgeldbehörde bekommen, in der darum gebeten wird die
Identität des Fahrers mitzuteilen. Ein Foto ist auch dabei,
wenn auch nicht besonders gut. Laut Fahrtenbuch ist auch
feststellbar dass ich der betreffende Fahrer bin.

Schön für die Bußgeldbehörde - schlecht für dich.

Unter Tatangaben steht: „Sie befolgten nicht das Rotlicht der
Lichtzeichenanlage.“ - was ja wirklich nicht der Fall war.

Doch!!!

Frage 1:
Ist es möglich diesen Vorwurf in meiner Situation erfolgreich
anzufechten so dass keine Nachschulung fällig ist?

Versuchen kann man alles. Notfalls bis zum Verfahren vor Gericht.
Wie es da ausgeht? Nun - vor Gericht und auf hoher See ist man auf Gott angewiesen.

Frage 2:
Ich habe von der Alberto-Methode gelesen, die darauf beruht
dass der Dienststellenleiter die beschriebene Anfrage
beantwortet, aber - aus welchen Gründen auch immer - den
falschen Fahrer angibt (der ein handfestes Alibi hat, in
meinem Falle ein Zivikollege von mir der zu der Zeit Urlaub
hatte). Durch diese Fehlleitung wird dann im großen und ganzen
das Verfahren so lang gezogen dass die Verjährung eintritt.
Ist diese Methode legal?

Das wäre nicht nur illegal sondern sogar eine Straftat (falsche Verdächtigung), hier sogar mit unbedingtem Vorsatz (Wissen und Wollen). Dein Chef würde sich also der Strafverfolgung aussetzen, ein Diziplinarverfahren und seine Entlassung riskieren.

Also kann meine Dienststelle in
diesem Fall bestraft werden? In dem Fall werde ich wohl kaum
meine Chefs davon überzeugen können. Was ist wenn ich als
Täter das Fahrtenbuch manipuliere/vernichte/bearbeite?

Noch ne Stratat: Urkundenfälschung
Und das alles wegen einer längeren Probezeit???
Ich glaube, die Probezeit hast du mehr als verdient.

Nach allem, was du hier schreibst, ist schwer zu überlegen, ob bei dir die charakterliche Eignung zum Führen eines Kfz. gegeben ist oder dir die FE nicht auf Dauer entzogen werden sollte.

Ich würde aus dem Vorfall meine Lehren ziehen (nichts anderes soll das Bußgeldvefahren bewirken) und in Zukunft aufpassen.

Gruß
HaWeThie

Hallo,
also ich habe deinen (und auch den nächsten) Artikel gelesen.

Tja, erste Fehleinschätzung. Es werden immer zwei Fotos
gemacht. Anhand dieser ließe sich deine Aussage be- oder auch
widerlegen. Abgesehen davon ist das, was du sagst eine der
häufigsten Ausreden bei Rotlichtverstößen.

Ja, und diese Ausrede kann man ebenfalls anhand der Fotos be- oder auch widerlegen. Dort müsste ja die Rotzeit vermerkt sein.

Die Rechtsprechung
(und auch die StVO) schreiben vor, dass du so fahren musst,
dass du rechtzeitig anhalten kannst (auch und gerade bei
nasser Fahrbahn). Ein LKW, der die Sicht versperrt, gilt auch
nicht als Ausrede - hier wäre ein größerer Abstand richtig
gewesen.

Ja natürlich. Die Tage danach bin ich an jeder grünen Ampel aus Reflex immer auf dreißig runter, hab nur das Ding angestarrt und hatte Panik dass die Ampel jederzeit umschalten könnte. So gesehen bin ich jetzt weniger als KfZ-Führer geeignet als vorher…

Unter Tatangaben steht: „Sie befolgten nicht das Rotlicht der
Lichtzeichenanlage.“ - was ja wirklich nicht der Fall war.

Doch!!!

Unter „nicht befolgen“ verstehe ich zur Kenntnis nehmen + missachten.

Das wäre nicht nur illegal sondern sogar eine Straftat
(falsche Verdächtigung), hier sogar mit unbedingtem Vorsatz
(Wissen und Wollen). Dein Chef würde sich also der
Strafverfolgung aussetzen, ein Diziplinarverfahren und seine
Entlassung riskieren.

Ja und trotzdem sagt mir jetzt ein Anwalt dies sei gängige Praxis wenn auch mit gewissen Risiken. Na prima. Und der ehrliche Weg über eine richtige Verhandlung hätte dagegen eher kaum Chancen. Ich weiss ja nicht was du dir so für ein Bild von mir machst, einer von diesen ausgeflippten Typen die sich für den größten halten und dann für nicht die Konsequenzen ihrer Fehler geradestehen wollen. Meine Meinung ist dass das Recht bei dieser Sache einfach ungerecht ist. Bußgeld - ok, ja, sehe ja ein dass soetwas bestraft werden muss, ansonsten würde ja jeder über ne rote Ampel fahren - „kam ja grad eh nix“. Aber wozu soll ich eine Nachschulung machen wenn ich weiss was ich falsch gemacht habe? Noch dazu ist die Nachschulung nur theoretisch, vielleicht wär ein Fahrsicherheitstraining in so einem Fall angebrachter, keine Ahnung - ich mein ich bin jetzt in der Situation und kann viel behaupten :smile:

Und das alles wegen einer längeren Probezeit???
Ich glaube, die Probezeit hast du mehr als verdient.

Nein, wegen 400EUR (-> ein Zivimonatslohn inkl. Essengeld) die ich einer Fahrschule meiner Wahl in den Rachen werfen soll ohne dass es irgendwem was bringt.

Nach allem, was du hier schreibst, ist schwer zu überlegen, ob
bei dir die charakterliche Eignung zum Führen eines Kfz.
gegeben ist oder dir die FE nicht auf Dauer entzogen werden
sollte.

Wenn du das so siehst, was soll ich dazu sagen. Ich stecke dummerweise in meiner Lage und habe meinen Standpunkt. Und trotzdem stimme ich dir in deinem letzten Satz uneingeschränkt zu:

Ich würde aus dem Vorfall meine Lehren ziehen (nichts anderes
soll das Bußgeldvefahren bewirken) und in Zukunft aufpassen.

MfG. Ali

Hallo nochmal,

Ja, und diese Ausrede kann man ebenfalls anhand der Fotos be-
oder auch widerlegen. Dort müsste ja die Rotzeit vermerkt
sein.

Stimmt. Die ist auf beiden Fotos vermerkt.
Akteneinsicht erhält dummerweise (so ist nun mal die Rechtslage) nur ein Anwalt. Du kannst jedoch mal nachfragen, ob man dir unter Aufsicht Akteneinsicht gewährt (ist hier duchaus üblich).

Die Rechtsprechung
(und auch die StVO) schreiben vor, dass du so fahren musst,
dass du rechtzeitig anhalten kannst (auch und gerade bei
nasser Fahrbahn). Ein LKW, der die Sicht versperrt, gilt auch
nicht als Ausrede - hier wäre ein größerer Abstand richtig
gewesen.

Ja natürlich. Die Tage danach bin ich an jeder grünen Ampel
aus Reflex immer auf dreißig runter, hab nur das Ding
angestarrt und hatte Panik dass die Ampel jederzeit umschalten
könnte. So gesehen bin ich jetzt weniger als KfZ-Führer
geeignet als vorher…

Nu übertreib mal nicht. Eine Ampel hat vor ROT immer noch GELB. Diese Gelbzeit beträgt innerorts mindestens drei (3) Sek., was eigentlich reichen sollte, ein Auto rechtzeitig zum Sitllstand zu bringen (auch ohne „Bremsspur“); wenn das nicht reicht warst du zu schnell :wink:

Unter Tatangaben steht: „Sie befolgten nicht das Rotlicht der
Lichtzeichenanlage.“ - was ja wirklich nicht der Fall war.

Doch!!!

Unter „nicht befolgen“ verstehe ich zur Kenntnis nehmen +
missachten.

Dann würdest du vorsätzlich handeln.
Der Bußgeldkatalog enthält jedoch Regelsätze, die „von fahrlässiger Begehung … ausgehen“. Fahrlässig heißt: „unter Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt“ - das könnte hier vorliegen.

Das wäre nicht nur illegal sondern sogar eine Straftat
(falsche Verdächtigung), hier sogar mit unbedingtem Vorsatz
(Wissen und Wollen). Dein Chef würde sich also der
Strafverfolgung aussetzen, ein Diziplinarverfahren und seine
Entlassung riskieren.

Ja und trotzdem sagt mir jetzt ein Anwalt dies sei gängige
Praxis wenn auch mit gewissen Risiken.

Ist ein Anwalt nicht ein „selbständiges Organ der Rechtspflege“?
Es lässt ja tief blicken, wenn ein Anwalt solche Vorschläge macht. Das, was der Anwalt hier vorschlägt ist und bleibt eine Straftat. In meiner Zeit in der Bußgeldstelle habe ich ca. fünf Akten aus genau diesem Grund an die Staatsanwaltschaft gegeben.

Na prima. Und der
ehrliche Weg über eine richtige Verhandlung hätte dagegen eher
kaum Chancen. Ich weiss ja nicht was du dir so für ein Bild
von mir machst,

jemand, der eine Urkundenfälschung mit der Gefahr einer Vorstrafe der „ehrlichen“ Weise vorzieht :wink:

einer von diesen ausgeflippten Typen die sich
für den größten halten und dann für nicht die Konsequenzen
ihrer Fehler geradestehen wollen. Meine Meinung ist dass das
Recht bei dieser Sache einfach ungerecht ist.

Gesetze sind IMHO schon kompliziert genug. Sie können nicht auch noch jeden Einzelfall regeln - dass muss und soll die Behörde.
Wie sollte denn das Gesetz deiner Meinung nach formuliert sein? ("Wer bei Rot über die Ampel fährt, weil er durch einen vorausfahrenden, plötzlich haltenden LKW oder PKW daran gehindert wurde, rechtzeitig den Ampelbereich zu verlassen braucht nicht zur Nachschulung. Gleiches gilt für …(ca 1.000 Ausnahmen). )

Bußgeld - ok,
ja, sehe ja ein dass soetwas bestraft werden muss, ansonsten
würde ja jeder über ne rote Ampel fahren - „kam ja grad eh
nix“. Aber wozu soll ich eine Nachschulung machen wenn ich
weiss was ich falsch gemacht habe?

Du weisst, was du falsch gemacht hast, siehst aber nicht ein, dass du es mit der richtigen Fahrweise hättest verhindern können. Genau für solche Fälle ist die Nachschulung gedacht.

Nein, wegen 400EUR (-> ein Zivimonatslohn inkl. Essengeld)
die ich einer Fahrschule meiner Wahl in den Rachen werfen soll
ohne dass es irgendwem was bringt.

da bist du dir sicher??

Wenn du das so siehst, was soll ich dazu sagen. Ich stecke
dummerweise in meiner Lage und habe meinen Standpunkt. Und
trotzdem stimme ich dir in deinem letzten Satz uneingeschränkt
zu:

na wenigstens etwas :wink:

So, das war der Vorwurf.
Jetzt ein paar Hinweise und Tipps (bin ja auch, obwohl kaum zu glauben, ein Mensch)

  • Die Nachschulung wird nicht von der Bußgeld- sondern der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet. Zwischen Bußgeldbescheid und Ladung zur Nachschulung können mehrere Monate vergehen.
  • Schildere deinen Fall ausführlich der Bußgeldstelle (Situation, finanzielle Verhältnisse etc.) Die Behörde hat einen gewissen Spielraum, der mal mehr, mal weniger genutzt wird. Das ist aber der Behörde selbst überlassen (leider steht in deiner ViKa nichts über deine Herkunft)
  • Nach dem Bußgeldbescheid kannst du Einspruch gegen diesen einlegen und hoffen, dass das Amtsgericht die Sache so stark reduziert, dass es nicht zu einer Eintragung in Flensburg kommt. Du solltest auf alle Fälle bei der Gerichtsverhandlung erscheinen, einen guten Eindruck hinterlassen und auf alle Fälle erkennen lassen, dass du dein Fehlverhalten einsiehst und es nie, nie, nie wieder vorkommt (nicht auf die Tränendrüse drücken sondern „Echte Reue“ zeigen). Manchmal stellt das Gericht dann ein Verfahren auch schon mal ein.
  • Wenn es trotz allem zu einer Nachschulung kommen sollte, sofort Widerspruch erheben. Falls eine Anhörung vorher erfolgte, dort schon alles (nochmal) schildern, sonst spätestens jetzt.
    Bis darüber entschieden wurde, sollte deine Zivi-Zeit vorbei sein und du wieder in Lohn und Arbeit stehen.

Wie gesagt ich kann es nicht leiden, wenn jemand meint, sich vor allem drücken zu müssen und können und dabei auch Rechtsbrüche vorsätzlich begeht.

Ansonsten sei es dir überlassen.

Gruß
HaWeThie

Moin,

Akteneinsicht erhält dummerweise (so ist nun mal die
Rechtslage) nur ein Anwalt. Du kannst jedoch mal nachfragen,
ob man dir unter Aufsicht Akteneinsicht gewährt (ist hier
duchaus üblich).

Wenn nicht kann ich ja auch nen Anwalt fragen was in den Akten drinsteht, oder? Habe zum Beispiel gelesen dass der Blitzer erst 0,2s nach Beginn der Rotphase aktiviert werden darf wenn die erste Induktionsschleife nicht direkt unter der Haltelinie liegt. An der betreffenden Ampel sind die Schleifen offensichtlich nachträglich eingebaut worden so dass man rechteckige Nähte an diesen Stellen erkennen kann. Und diese beginnen ca. 40cm hinter d. Haltelinie, d.h. die Schleife registriert vielleicht erst Bewegungen einen halben Meter hinter der Haltelinie. Und das macht bei 50km/h schonwieder 0,3s aus, bei vorsichtigerer Fahrt natürlich entsprechend mehr.

Der Bußgeldkatalog enthält jedoch Regelsätze, die „von
fahrlässiger Begehung … ausgehen“. Fahrlässig heißt: „unter
Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt“ - das
könnte hier vorliegen.

Und dabei war doch das Überqueren der Kreuzung vor Beginn der Rotphase mein eigentlicher Vorsatz…

Es lässt ja tief blicken, wenn ein Anwalt solche Vorschläge
macht. Das, was der Anwalt hier vorschlägt ist und bleibt eine
Straftat. In meiner Zeit in der Bußgeldstelle habe ich ca.
fünf Akten aus genau diesem Grund an die Staatsanwaltschaft
gegeben.

Nun dieser Anwalt wurde mir vom ADAC empfohlen. :smile:
Und er meinte sinngemäß dieser Weg sei zwar nicht unbedingt vom Gesetzgeber so vorgesehen aber eben auch nicht strafbar. Und da ich nunmal instinktiv den Weg des geringsten Widerstandes gehe hätte ich auch nicht unbedingt etwas dagegen ein solches Schlupfloch zu verwenden. Das schlimmste ist dabei wahrscheinlich dass ich das nichtmal für unmoralisch halte sondern vielmehr als eine Form von Selbstjustiz.

jemand, der eine Urkundenfälschung mit der Gefahr einer
Vorstrafe der „ehrlichen“ Weise vorzieht :wink:

Leicht verdreht, die Strafe bekomme ich ja für den ehrlichen Weg, der illegale ist ja angeblich für alle Beteiligten straffrei.

Gesetze sind IMHO schon kompliziert genug. Sie können nicht
auch noch jeden Einzelfall regeln - dass muss und soll die
Behörde.

Wenn das so ist - prima. Bis jetzt klang es für mich aber immer eher nach einer Art Schwarz/Weiss-Sicht, entweder du hast etwas getan oder nicht. Und der Blitzer funktioniert automatisch und hat immer recht, auf den maschinell erstellten und ohne Unterschrift gültigen Fragebögen darfst du zumindest ankreuzen ob du den Verstoß auch zugibst. Und wenn du möchtest dass man sich mit deinem konkreten Fall genauer beschäftigt musst du schon einen Anwalt bemühen und zahlst gleich noch mehr.

Wie sollte denn das Gesetz deiner Meinung nach formuliert
sein?

Eben so dass es den zuständigen Behörden auch wirklich Spielraum lässt so dass die Fälle einzeln beurteilt werden können, um festzustellen, wer wirklich eine Nachschulung nötig hat und wer vielleicht nochmal mit nem blauen Auge und ner saftigen Strafe davonkommt. Ich weiss dass es ja schon die Abstufung gibt ob über oder unter einer Sekunde Rotzeit, das ist im Digitalzeitalter vielleicht wirklich schon ne ganze Menge…

Du weisst, was du falsch gemacht hast, siehst aber nicht ein,
dass du es mit der richtigen Fahrweise hättest verhindern
können. Genau für solche Fälle ist die Nachschulung gedacht.

Seit dem Vorfall halte ich grundsätzlich bei gelb an sofern jegliche Gefährung meines Hecks ausgeschlossen ist. Dazu brauche ich keinen Fahrlehrer, der Schreck als es passiert ist und die zermürbenden Gedanken und der ganze Stress jetzt deswegen hat eigentlich schon gereicht.

Nein, wegen 400EUR (-> ein Zivimonatslohn inkl. Essengeld)
die ich einer Fahrschule meiner Wahl in den Rachen werfen soll
ohne dass es irgendwem was bringt.

da bist du dir sicher??

Eigentlich ja. Weil das ist ja soweit ich weiss nur Theorie, es gibt keine Prüfung und das heisst es ist nicht gesagt dass ich danach wirklich schlauer (weiser?) bin als jetzt. Gegen ein Fahrsicherheitstraining hätt ich vielleicht nichts, sowas halte ich nämlich für durchaus sinnvoll. Ausserdem kostet das nicht soviel :smile:

Jetzt ein paar Hinweise und Tipps (bin ja auch, obwohl kaum zu
glauben, ein Mensch)

Danke dir. Die machen mir ja direkt ein wenig Hoffnung.

  • Die Nachschulung wird nicht von der Bußgeld- sondern der
    Fahrerlaubnisbehörde angeordnet. Zwischen Bußgeldbescheid und
    Ladung zur Nachschulung können mehrere Monate vergehen.

Wenigstens das. Zur Zeit brauch ich mein Auto da ich damit jeden Tag meine Runden auf Arbeit drehe (weil die Station keins für mich übrig hat…) und ausserdem an den Wochenenden nach Hause fahre.

  • Schildere deinen Fall ausführlich der Bußgeldstelle
    (Situation, finanzielle Verhältnisse etc.) Die Behörde hat
    einen gewissen Spielraum, der mal mehr, mal weniger genutzt
    wird. Das ist aber der Behörde selbst überlassen (leider steht
    in deiner ViKa nichts über deine Herkunft)

-> Leipzig

  • Nach dem Bußgeldbescheid kannst du Einspruch gegen diesen
    einlegen und hoffen, dass das Amtsgericht die Sache so stark
    reduziert, dass es nicht zu einer Eintragung in Flensburg
    kommt.

Einspruch mit welcher Begründung? Mein einziger Angriffspunkt ist ja die Zuverlässigkeit der Ampel-Blitzer-Anlage (sh. oben von wegen 0,2s).

Du solltest auf alle Fälle bei der Gerichtsverhandlung
erscheinen, einen guten Eindruck hinterlassen und auf alle
Fälle erkennen lassen, dass du dein Fehlverhalten einsiehst
und es nie, nie, nie wieder vorkommt (nicht auf die
Tränendrüse drücken sondern „Echte Reue“ zeigen). Manchmal
stellt das Gericht dann ein Verfahren auch schon mal ein.

Aha. Ohne eine Gerichtsverhandlung gehts wohl nicht? Ich mein ich könnt mir vorstellen dass da sowieso alle genervt sind dass sie wegen so einer Lapalie (für sie) tagen müssen. Sorry aber so stell ich mir das halt vor.

Bis darüber entschieden wurde, sollte deine Zivi-Zeit vorbei
sein und du wieder in Lohn und Arbeit stehen.

Bzw. im Studium. Wär ich doch an diesem verfluchten Nikolaustag im Bett geblieben, dann hätt ich jetzt nicht ein halbes Jahr diesen Kram am Hals… *grummel*

Wie gesagt ich kann es nicht leiden, wenn jemand meint, sich
vor allem drücken zu müssen und können und dabei auch
Rechtsbrüche vorsätzlich begeht.

Hab ich ja mittlerweile oft genug erklärt.

Ansonsten sei es dir überlassen.

Ja leider hab ich noch die Wahl. Der Anfragebogen muss Ende dieser Woche ausgefüllt werden. Trotzdem haben deine Tipps doch etwas geholfen so dass ich mich im Zweifelsfall möglicherweise vielleicht doch gezwungen sehe freiwillig den legalen Weg zu wählen. Dann kann mir keiner was und ich kann notfalls am Ende wenigstens sagen ich bin trotz Ehrlichkeit ungerecht behandelt worden :smile:

Gruss zurück…
Ali