Hallo,
muss auch der Rotlicht-Sünder mit einem Monat Fahrverbot rechnen, der zwar (langsam) über die „Auslöse-Linie“ gefahren ist, aber vor dem Bereich der Querstraße stehen blieb? Auf jeden Fall hat’s geblitzt.
Gruß
Karl
Kann gutgehen!
Moinsen,
normalerweise blitzt es sogar zweimal, um festzustellen, ob ein „qualifizierter“ Rotlichtverstoß vorlag. Will heißen, wenn ersichtlich ist, das Du nicht in den Querverkehr gefahren bist, gibts nur ein Miniverwarngeld von 10 oder 20 Eur, fürs überfahren der Linie. Daher ist es auch ratsam, wenn man sich doch mal „verschätzt“, und in einen Blitz gerät, zu bremsen, gerne auch rückwärts nochmal über die Schleife zu fahren, um sich ereut blitzen zu lassen. Der Foto-Auswerter sieht dann ja, das Du nicht zu weit gefahren bist. Dieser muss schließlich einschätzen können, was auf der Kreuzung los war, Stau, jemand musste wegen irgendwas bremsen und bleibt auf der Schleife stehen, etc…
Leider sagst Du nicht, wie’s bei Dir geblitzt hat, einmal, zweimal, und wo Du da warst. Wichtig ist im schlechtesten Fall natürlich auch, ob es länger als eine Sekunde rot war, denn vorher gibts nur ein Bußgeld ohne Fahrverbot.
Gruß
Markus
Hi,
Ich dachte immer, das Minimum beim Rotlichtverstoß sind 50€ und 3 Punkte.(BkatV: 132)
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_3…
CU
Axel
Wenn doch nur alles…
…immer so wäre, wie man denkt, watt wär’ das schön!
Markus
Tja, aber um die 50€ und die 3 Punkte kommt er wohl trotzdem nicht rum,Rotlichtverstoß ist Rotlichtverstoß, denn Qualifiziert ist das Überfahren einer roten Ampel immer dann, wenn die Ampel beim Verstoß bereits länger als eine Sekunde auf „Rot“ gestanden hat, das hieße dann sogar 1 Monat Fahrverbot und 125€ + 4 Punkte.
Er ist nun einmal geblitzt worden, nun gehts nur noch darum, Fahrverbot oder keins.
BTW., woher hast du das mit den 10-20€?
CU
Axel
Hallo,
muss auch der Rotlicht-Sünder mit einem Monat Fahrverbot
rechnen, der zwar (langsam) über die „Auslöse-Linie“ gefahren
ist, aber vor dem Bereich der Querstraße stehen blieb? Auf
jeden Fall hat’s geblitzt.
Für solche Fälle blitzt es immer zwei Mal. Wenn auf beiden Photos das gleiche Auto in etwa gleicher Position erscheint, dann wandert der Vorgang in die Ablage rund.
Somit sind Leute, die zwar hinter der Haltelinie, aber doch zum stehen gekommen sind, aus dem Schneider.
Persönlich ausprobiert.
MfG
C.
Okayokay, hier die Quellenangaben:
Moinsen!
Woher ich das hab? Aus der eigenen Erfahrung und der eines Bekannten. Ich selbst bin nach einem „Blitzlichtgewitter“ ohne alles davongekommen, nachdem ich in einer fremden Stadt auf einer Großkreuzung orientierungslos auf der Indu-Schleife umhergekurvt bin, ein Bekannter mit einem Mini-Bußgeld, nachdem er rückwärts nochmals über die Schleife ist. Aber da es hier immer mehr Gang und Gebe wird, einfach nur noch stumpf zu Bußgeldkatalogen oder Gesetzestexten zu verlinken, statt zu helfen oder Tips zu geben, schließe ich mich mal an:
„Ein Rotlichtverstoß setzt voraus, dass der Fahrzeugführer in den durch die Wechsellichtzeichenanlage geschützten Bereich eingefahren und damit eine (zumindest abstrakte) Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer eingetreten ist. Überfährt ein Fahrzeugführer hingegen zwar bei Rotlicht die Haltelinie, hält aber vor dem geschützten Bereich an, so liegt nur ein ansonsten gegenüber einem Rotlichtverstoß subsidiärer Verstoß gegen §§ 41 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 2, 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO vor.“
Quelle: http://www.ra-kotz.de/rotlichtverstoss3.htm
Noch Fragen?
Gruß
Markus
Hi,
Woher ich das hab? Aus der eigenen Erfahrung und der eines
Bekannten. Ich selbst bin nach einem „Blitzlichtgewitter“ ohne
alles davongekommen, nachdem ich in einer fremden Stadt auf
einer Großkreuzung orientierungslos auf der Indu-Schleife
umhergekurvt bin,
Da hast du Glück gehabt und eine mitfühlende Beamtenseele, die dir deine Einlassungen geglaubt
ein Bekannter mit einem Mini-Bußgeld,
nachdem er rückwärts nochmals über die Schleife ist.
Dann war das ein Bußgeld für irgendetwas anderes, aber nicht für ein Rotlichtverstoß, da gibt es keine Minibußgelder. Außerdem, Beaknnte reden gern und viel und viel Falsches:wink:
Aber da
es hier immer mehr Gang und Gebe wird, einfach nur noch stumpf
zu Bußgeldkatalogen oder Gesetzestexten zu verlinken, statt zu
helfen oder Tips zu geben, schließe ich mich mal an:
Er wollte wissen, was passieren kann. Die Regel ist nun einmal ein Bußgeld und eventuell ein Fahrverbot, wenn er lesen kann, ist es daraus zu erkennen.
Wenn er dann seinen Anhörungsbogen hat, kann er immer noch reagieren, denn da steht genau drin, was ihm vorgeworfen wird. Wenn ihm danach ein Fahrverbot droht, kann er sich ja einen Anwalt nehmen, die kennen sich zumeist besser aus als Laien im WWW.
"Ein Rotlichtverstoß setzt voraus, dass der Fahrzeugführer in
den durch die Wechsellichtzeichenanlage geschützten Bereich
…
Quelle: http://www.ra-kotz.de/rotlichtverstoss3.htmNoch Fragen?
Vielleicht die: Warum hast du nicht komplett zitiert? Vor dem schönen Satz oben steht noch: Leitsätze (vom Verfasser – nicht amtlich! )
CU
Axel
Hallo,
muss auch der Rotlicht-Sünder mit einem Monat Fahrverbot
rechnen, der zwar (langsam) über die „Auslöse-Linie“ gefahren
ist, aber vor dem Bereich der Querstraße stehen blieb? Auf
jeden Fall hat’s geblitzt.
Wenn der Verkehr gestockt hat, bist aus dem Schneider, aber wenn Du alleine in weiter Flur da in größeren Abständen zu sehen bist, sieht es schlecht aus.
gruß
dennis
Hallo Karl,
also mir ist es schon mal passiert, ist aber schon länger her. Hatte etwas „gepennt“ wegen der „grünen Welle“ und bin in die Rote Ampel reingefahren (muß aber auch gerade umgeschaltet haben). Bin geblitzt worden. Die Kreuzung war sehr leer. Habe angehalten und Rückwärtsgang eingelegt. Beim zurück fahren bin ich noch 2 mal geblitzt worden. Bis heute habe ich keinen Busgeldbescheid. *puh*
Also ich paß jetzt immer auf.
Gruß rene
Unwahr
Hallo!
Du hast unrecht.
Ein Rotlichtverstoß liegt logischerweise dann vor, denn man Zweck einer Ampel mißachtet und bei rot eine Kreuzung überfahren hat. Daher blitzt es 2 bis 3 mal, um das Überfahren zu belegen.
Kommt man lediglich zu spät zum Stehen und „rudert“ wieder zurück, passiert gar nichts.
Grüße,
Mathias
Moin,
Ein Rotlichtverstoß liegt logischerweise dann vor, denn man
Zweck einer Ampel mißachtet und bei rot eine Kreuzung
überfahren hat. Daher blitzt es 2 bis 3 mal, um das Überfahren
zu belegen.
Das Überfahren der Haltelinie bei rot kann bereits reichen, wenn du dabei in den geschützten Kreuzungsbereich oder auf eine Fußgängerfurt fährst, da nützt zurückruden nichts mehr.
Wenn du die Kreuzung komplett überfährst gilt das, wie hier bereits geschrieben, eher als qualifizierter Rotlichtverstoß, dann ist neben dem Bußgeld auch der Lappen weg. Im anderen Fall kommt es dann an auf den Einzelfall an, aber in der Regel sind das Bußgeld und drei Punkte fällig.
Höchstwahrscheinlich nichts passiert, wenn du über die Haltelinie fährst, dabei aber nicht in den Kreuzungsbereich einfährst, wenns weiter ist, wird es schon sehr eng.
Bei Fußgängerüberwegen spielt es keine Rolle, auch wenn weit und breit kein Fußgänger zu sehen ist, da sollte wirklich schon an der Haltelinie gehalten werden.
Der Rotlichtverstoß sei bereits mit Einfahren in die hinter der Haltelinie liegende Fußgängerfurt vollendet gewesen. Die Fußgängerfurt gehöre zu dem durch die Lichtzeichenanlage geschützten Verkehrsbereich. Sie sei auch geschützt, wenn die dazu gehörige Fußgänger-Ampel Rotlicht aufweist. (OLG Hamm, 3 Ss OWi 310/03)
Übrigens kann es auch als Rotlichtverstoß geahndet werden, wenn du bei grün in die Kreuzung einfährst, verkehrsbedingt halten musst, die Ampel auf rot umspringt und du mitten auf der Kreuzung stehst, weil es vorne nicht weiter geht. (BGH Az.: 4StR 61/99)
CU
Axel