Rotlichtbirne fällt sie auch unter das neue Gluhlampengestz?
Rotlichtbirne fällt sie auch unter das neue Gluhlampengestz?
Obst ist auch im Sperrbezirk erlaubt.
Hallo !
NEIN !
ist keine Allgebrauchslampe für „normale Wohnbeleuchtung“.
Alle Speziallampen sind ausgenommen,hier handelt es sich ja sogar um ein medinzinische/therapeutisch Anwendung.
Rotlicht = Wärmebestrahlung des Körpers oder ist das nicht gemeint ?
MfG
duck313
Vielen Dank für Die Antwort! Also brauch ich kein Vorrat kaufen.