Rotlichtbirne +Glühlampengesetz

Rotlichtbirne fällt sie auch unter das neue Gluhlampengestz?

Rotlichtbirne fällt sie auch unter das neue Gluhlampengestz?

Obst ist auch im Sperrbezirk erlaubt.

Hallo !

NEIN !

ist keine Allgebrauchslampe für „normale Wohnbeleuchtung“.
Alle Speziallampen sind ausgenommen,hier handelt es sich ja sogar um ein medinzinische/therapeutisch Anwendung.
Rotlicht = Wärmebestrahlung des Körpers oder ist das nicht gemeint ?

MfG
duck313

Vielen Dank für Die Antwort! Also brauch ich kein Vorrat kaufen.