Rotlichtverstoß?

Wenn man über eine Blitzerampel fährt, zahlt man ab 200 €, bekommt 3 oder 4 Punkte beim KBA und ist für einen Monat den Führerschein los.
Das weiss „fast“ jeder.

Was ist aber, wenn man unvorhergesehen nach dem überfahren der Haltelinie (da zeigte die Ampel noch grün) abbremsen/halten musste und man die Lichtzeichen der Ampel nicht mehr sehen konnte. Bei der Weiterfahrt wird geblitzt weil die Ampel mittlerweile „Rot“ zeigt.
Gelten für einen solchen Fall auch die harten Regeln des Bussgeldkataloges?

bei einer rotlichtampel sind immer 2 kontakte eingebaut. der 1. an der haltlinie und der 2. direkt auf der kreuzung.
wenn nur die auf der kreuzung auslöst gibts nichts, weil man die kreuzung räumen muss. das gilt aber nur für linksabbieger. bleibt man in der kreuzung stehen in folge einer verkehrsstockung kann es unter umständen ein verwarngeld geben. kann man auf grund einer verkehrsstockung nicht über diese fahren, darf nicht eingefahren werden stvo §11 abs.1
hauptamnn

Hallo

Was ist aber, wenn man unvorhergesehen nach dem überfahren der
Haltelinie (da zeigte die Ampel noch grün) abbremsen/halten
musste und man die Lichtzeichen der Ampel nicht mehr sehen
konnte. Bei der Weiterfahrt wird geblitzt weil die Ampel
mittlerweile „Rot“ zeigt.
Gelten für einen solchen Fall auch die harten Regeln des
Bussgeldkataloges?

Ja, das Problem ist die Weiterfahrt. Wenn man auf der Induktionsschleife stehen bleibt, passiert nichts.

Die mir bekannte übliche Rechtsprechung ist die, dass man bei Rot nicht fahren darf, egal, ob man vor oder hinter der Haltelinie steht. Wie man das umsetzen soll, wenn man die Ampel überhaupt nicht mehr sieht, wird wohl als das Problem desjenigen angesehen, der über die Haltelinie in einen Kreuzungsbereich einfuhr, ohne sich vorher „in alle Richtungen“ zu vergewissern, dass dieser auf ganzer Länge zum Durchfahren frei war.

Gruß
smalbop