Hallo,
Angenommen:
Autofahrer XXX fährt bei Rot über die Ampel. 1 Sekunde schon rot also 200 Euro und 4 Punkte und eben der 1 Monat Fahrverbot.
Autofahrer XXX ist aber von Beruf LKW-Fahrer ,damit sehr angewissen.
Hat den der Autofahrer XXX überhaupt eine Chance (mit oder ohne Anwalt) seinen CE Führerschein zum Ausüben seines Berufes zubehalten?
Oder wie könnte den der Ablauf sein?
Bin gespannt wie das der Rechtsstaat Deutschland hier sieht.
Gruß
Hallo,
Angenommen:
Autofahrer XXX fährt bei Rot über die Ampel. 1 Sekunde schon
rot also 200 Euro und 4 Punkte und eben der 1 Monat
Fahrverbot.
Bin gespannt wie das der Rechtsstaat Deutschland hier sieht.
Ich bin zwar nicht der Rechtsstaat Deutschland, aber ich würde empfehlen, während „des Monats“ den Jahresurlaub zu nehmen. Das scheint mir die einfachste Lösung zu sein.
Gruß
Jörg Zabel
Autofahrer XXX ,kann aus beruflichen Gründen kein Urlaub von 4 Wochen am Stück nehmen.
Autofahrer XXX schließt Jahresurlaub aus. Weil ja auch der Urlaub schon gebucht ist.
Es muss doch andere möglichkeiten geben ,wenn der Autofahrer XXX noch keine weiteren Bußgelder oder Punkte hat.
Hat den der Autofahrer XXX überhaupt eine Chance (mit oder
ohne Anwalt) seinen CE Führerschein zum Ausüben seines Berufes
zubehalten?
Hi,
wie bei so vielem im Leben kommt es darauf an.
Manche Bußgeldbehörden sind durchaus bereit gegen Erhöhung ( Verdoppelung ) des Bußgeld auf das Fahrverbot zu verzichten. Da es hier auf die Bußgeldstelle ankommt, muss man dort nachfragen.
Zwingend ist,
das Fahrverbot kann nicht im Urlaub genommen werden, und es steht der Job auf dem Spiel. Ein Schreiben vom Arbeitgeber sollte man vorlegen können.
Q-Gruß
Autofahrer XXX könnte keine 4 Wochen Urlaub nehmen,also müsste ja sein Arbeitgeben ihm eine andere Tätgigkeit aufgeben und das geht sicher schlecht in einen reinen Fuhrunternehmen.
Wie sollte den so ein Schreiben aussehen, vom Chef?
Hi,
wie wäre es in der Art.
Wenn der A seinen Führerschein für 1Monat abgeben muss, sehe ich mich gezwungen einen anderen Fahrer einzustellen um meine Verträge erfüllen zu können.
A müsste ich in dem Fall entlassen weil ich keinen Ersatzarbeitsplatz anbieten kann.
Das Problem dürfte eben sein, um das erste Fahrverbot anzutreten hat der Betroffene 4 Monate Zeit. Und wenn dann zur Sprache kommt das im Sommer 3Wochen Urlaub geplant sind, könnte die Führerscheinstelle sagen, 1Woche mehr Urlaub müsste auch der Betrieb verkraften können. Bei Krankheit eines Fahrers muss es auch gehen.
Q-Gruß
Hallo,
Autofahrer XXX ,kann aus beruflichen Gründen kein Urlaub von 4
Wochen am Stück nehmen.
Aus beruflichen Gründen geht es nicht? Aha. Was wäre im Krankheitsfall? Kann mit dem Arbeitgeber eine „Sonderregelung“ ausgehandelt werden?
Autofahrer XXX schließt Jahresurlaub aus. Weil ja auch der
Urlaub schon gebucht ist.
Noch schöner. Es stellt sich die Frage, was es der Person XXX „wert“ ist, hier mit einem blauen Auge davonzukommen. Zum Nulltarif wird es nichts geben. Vielleicht lässt sich ja an dem gebuchten Urlaub was machen.
Es muss doch andere möglichkeiten geben ,wenn der Autofahrer
XXX noch keine weiteren Bußgelder oder Punkte hat.
Ob die „Staatsgewalt“ der Person XXX entgegen kommt, ist ziemlich unklar. Ich denke, es ist einfacher mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung zu treffen.
Gruß
Jörg Zabel
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Hallo
Autofahrer XXX schließt Jahresurlaub aus. Weil ja auch der Urlaub schon gebucht ist.
Dann sollte sich Herr XXX überlegen was ihm wichtiger ist, gebuchter Urlaub oder Job.
Ich glaube nicht, dass sich die Bussgeldstelle dieser Argumentation anschließen wird.
Gruss
Iru
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Autofahrer XXX schließt Jahresurlaub aus. Weil ja auch der
Urlaub schon gebucht ist.
Hallo,
und eine Geldstrafe schliesst er womoeglich auch aus, weil das Geld fuer den Urlaub sowieso kaum reicht.
Als naechstes kommt, er muss staendig rote Ampeln ueberfahren, sonst ueberschreitet er bei den anstehenden Fuhren die Lenkzeiten.
So einfach wird es nicht gehen. Strafe muss Strafe bleiben, und nicht angenehm werden. Das Stornieren des Urlaubs wird die naechste Geldstrafe. Ist jetzt eben so.
Gruss Helmut