Liebe WWWler,
hat man in diesem fiktiven Fall eine Chance, mit einem Einspruch gegen ein Bußgeld wegen eines Rotlichtverstoßes Erfolg zu haben?
Bei sehr schlechten Wetterbedingungen (stark vereiste Straße, Schneefall) fährt jemand in Schrittgeschwindigkeit auf eine Kreuzung mit Ampelschaltung zu. Als er auf die Kreuzung fährt, steht die Ampel auf grün. Blöderweise gerät nun der Vordermann trotz Schrittgeschwindigkeit wenige Meter hinter der Haltelinie ins Schleudern und würgt das Auto mitten auf der Kreuzung ab, weshalb unser jemand nun auch mitten auf der Kreuzung steht und sich noch glücklich schätzt, dem Vordermann nicht in den Kofferraum zu fahren, weil die Kreuzung spiegelglatt ist und das Auto kaum zu bremsen ist. Vordermann und Jemand werden nun beide zweimal geblitzt.
Natürlich haben die beiden die Kreuzung nicht ordnungsgemäß geräumt. Aber kann das unserem Jemand zur Last gelegt werden? Er ist ja nicht in eine nicht freie Kreuzung eingefahren, sondern quasi Opfer seines Vordermanns geworden.
Besten Dank und viele Grüße
Matt