Liebe/-r Experte/-in,
habe gerade einen Bußgeldbescheid von insgesamt 123,50 erhalten, weil ich angeblich ein Rotlicht missachtet habe, dessen Phase länger als 1 Sec. andauerte. Für mich sah die Situation so aus, dass ich nicht die Geduld hatte, grün abzuwarten und deshalb noch vor der Ampel die „Abkürzung“ beim Rechtsabbiegen über den sehr breiten Gehweg genommen habe. Fußgänger waren keine da -war trotzdem ordnungswidrig, ist mir klar. Macht das rechtlich einen Unterschied und lohnt es sich überhaupt, Widerspruch einzulegen?
Freue mich über eine Antwort
Rainer
Hallo,
also eine ehrliche Antwort von einem Verkehrsteilnehmer:
Wenn ich der Richter bei der Berufungsverhandlung wäre, wärst Du wahrscheinlich froh wenn es bei der Geldbuße geblieben wäre.
Dein geschildertes Verhalten finde ich, gelinde gesagt, schon sehr egoistisch (eine Rotphase dauert wohl kaum länger als max. 2 Minuten). Und als Krönung dann noch zu überlegen ob man sein Verhalten noch gerichtlich legalisieren lassen kann ist ja wohl das höchste an Selbstüberschätzung bzw. Egomanie.
Solchen Verkehrsteilnehmern gehört kein Führerschein dann ist man wenigstens im Straßenverkehr vor ihnen sicher. Auch oder gerade als „Ich-Mensch“ sollte man unbedingt vorher das Hirn einschalten bevor man handelt.
Hallo Her Wiesinger,
ääh, ich hatte wohl vergessen zu erwähnen, dass ich mit dem F A H R R A D über den Bordstein gerollt bin, was hier in Berlin bei den breiten Gehwegen und mit der gebotenen Vorsicht (!) 1000 mal am Tag passiert, daher erschien mir die Strafe ja so hoch. Bin seit 20 Jahren ausschließlich Radfahrer und ein sehr umsichtiger
Gruß
Rainer (…)
[Team] Name geändert
Hallo,
ja dann …
Passiert zwar dauernd, nur wenn man erwischt wird und die Sache geahndet(was wohl nicht häufig vorkommt)wird ist man dabei (vermutlich 100 € Strafe + Bearbeitungsgebühr, könnte dem eines Pkw- Ampelverstoßes entsprechen).
Klageaussichten wohl eher gering einzusätzen, rein gefühlsmäßig.
Gruß
Sorry, aber hier kann ich nicht weiterhelfen.
Dazu kann ich leider ausser meiner Meinung,nicht sagen.