ich habe eine Frage:
Ich bin an einer Kreuzung als dritter eingefahren und wollte geradeaus. Aufgrund der Spur neben mir konnte ich nicht sehen, dass aus der vorherigen Ampelphase noch Autos in der Kreuzung standen. So musste die Kolonne mit mir am Ende stehen bleiben. Da die die „Blockierer“ die Kreuzung nicht zügig räumten, stand ich auf der Kreuzung und wurde dreimal geblitzt. Währenddessen hat sich der Wagen keinen Millimeter bewegt. Zurück hätte ich auch nicht gekonnt, da hinter mir an der Haltlinie schon andere Wagen standen.
Mit welcher Strafe muss ich rechnen? Muss man mit blockierenden Fahrzeugen rechnen, wenn man nur geradeaus rüber will?
Ich weiß das es Strafbar ist in den kreuzungsbereich einzufahren wenn abzusehen ist das er Blokiert ist.
Daran hält sich aber kaum einer, weswegen es ja zu diesen Blockierungen kommt, aber wie das jetzt genau geregeglt bzw. geahndet wird entzieht sich meiner Kenntnis.
Gruß
Joachim
Hallo Rotlichtsünder!
Du bekommst einen Anhöhrungsbogen, da schreibst du genau das rein. Die schauen sich das Beweisfoto an und sehen, daß du gestanden bist, da nämlich doppelt geblitzt wir.Also, keine Panik, notfalls zum Rechtsanwalt gehen.
MFG Heinz
Wenn du 3 mal in der gleichen Position geblitzt worden bist, belegt es, dass du nicht bei Rotlicht in die Kreuzung eingefahren bist, sondern durch den Rückstau auf der Kreuzung warten mußtest. Allerdings darfst du auch bei Geradeausfahrt erst in eine Kreuzung einfahren, wenn du überblicken kannst, dass diese auch frei ist.
Eine Strafe dafür wirst du hinnehmen müssen.
trage es mit Fassung.
Warscheinlich hättest Du schon im Voraus sehen müssen, das schon hinter der Kreuzung ein zäher Verkehrsfluss entstanden war. Da hättest Du schon vorher anhalten müssen. Da ja nun auf Grund der Ampelregelung , die andere Seite fahren durfte, stand´Du ja nun im Wege, Oder ? Manche Städte reagieren manchmal, wenn es Unfallschwerpunkte sind, mit solchen Maßnahmen. Da ich ja den genauen Verlauf nicht kenne, könnte es auch anders gewesen sein.
Über die Höhe des Bußgeldes kann ich nichts sagen , da
es immer eine Auslegungssache ist wie hoch das Gefährdungsrisiko war.
Hallo Museumsfan,
es gibt in der StVO einen § 11 - Besondere Verkehrslagen Abs. (1): Stockt der Verkehr, so darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen niemand in die Kreuzung einfahren, wenn er auf ihr warten müsste.
Das heißt also, Sie hätten vor der Kreuzung warten müssen und nicht einfach den anderen hinterher fahren.
Zum Blitzen bei „Rot“ kann ich nur sagen, dass auf den Fotos zu sehen ist, dass Sie nicht gefahren sind. Hier würde ich die Auswertung der Polizei abwarten. Wenn doch etwas kommen sollte, würde ich einen Rechtsanwalt einschalten. Ein Rotlichtverstoß von länger als 1 Sekunde ist immer mit einem Fahrverbot und mehreren Punkten ( ca. 3 oder 4 ) verbunden.
MfG Reinhard Friedrich
meine Meinung nach, dass es zu keine Bussgeld oder ähnliches führen wird. Da Sie hintereinander drei mal an selber stelle geblitz worden waren. Es heisst so zu sagen, dass Sie ja nicht über die Rot drüber wären und weitergefahren. Sie waren ja da stehen geblieben und haben einfach auf grün abgewartet.