Rotlichtverstoß?

Hallo,

follgender Sachverhalt. Die Lichtanlage befindet sich direkt an den Kreuzungspunkt, die Haltelinie aber ca 20 m von der Ampel entfernt.

Ein KFZ fährt beim Umschalten von Grün auf Gelb über die Haltelinie, kann es aber nicht schaffen bei Gelb in die Kreuzung zu gelangen.

Wie sieht es nun aus, darf er noch in die Kreuzung einfahren, da er ja schon die Haltelinie passiert hat, oder muss er stehen bleiben und auf Grün warten, auch wenn er dann ein Verkehrshindernis für den Abbiegenden Verkehr darstellt.

cu Naseweis

Hallo,

wenn sich das Richtzeichen der Ampel auf Gelb befindet, muss der Fahrer seine geschwindigkeit drosseln und auf das nächste Zeichen warten. Daraus resultierent, ist die Strafe berechtigt.

MfG

follgender Sachverhalt. Die Lichtanlage befindet sich direkt
an den Kreuzungspunkt, die Haltelinie aber ca 20 m von der
Ampel entfernt.

Hi,

ist schon ein nettes Stück.

Ein KFZ fährt beim Umschalten von Grün auf Gelb über die
Haltelinie, kann es aber nicht schaffen bei Gelb in die
Kreuzung zu gelangen.

Da müsste die Gelbphase entsprechend lange sein, bei 20m

Wie sieht es nun aus, darf er noch in die Kreuzung einfahren,
da er ja schon die Haltelinie passiert hat, oder muss er
stehen bleiben und auf Grün warten, auch wenn er dann ein
Verkehrshindernis für den Abbiegenden Verkehr darstellt.

Haltelinie bedeutet, hier anhalten so man kann. Wenn nicht, zum Rotlichtverstoß wird es erst wenn bei Rot in den Schutzbereich der Ampel gefahren wird. Folglich muss er vor der Ampel anhalten. Bei Rot über die Haltelinie ist nur ein Haltelinieverstoß, kostet gerade mal 10€ wenn er überhaupt mal geahndet wird.

Q-Gruß

cu Naseweis

Sowas ist doch eher ein Fall für die gegenseitige Rücksichtnahme. Man prescht da nicht mit Vollgas durch sondern bleibt stehen, wo man den Querverkehr noch nicht behindert, auch wenn man dort die Ampel nicht mehr sieht. Der Hintermann sieht die Ampel und sagt es dann schon, wenn sie wieder grün geworden ist.
Wenn man es nicht vorher schafft, und - den Querverkehr behindernd - mitten in der Kreuzung steht, dann muß man die Kreuzung zwar freimachen, aber alle Beteiligten müssen dabei aufeinander Rücksicht nehmen. Niemand darf Dir in die Seite krachen, weil Du da nicht hättest sein dürfen.
Zur Lektüre wäre hier Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung anzuraten.

LG

Gitta

Selbst wenn dort ein Rotlichtblitzer für die entsprechende Ampel installiert wäre, wären die Kontaktschleifen unmittelbar hinter der Haltelinie. Sicherlich keine 10m von dieser entfernt. Also würde man auch nicht geblitzt werden, wenn man auf Höhe der Ampel ist und diese schon ROT zeigt.

Also würde man auch nicht geblitzt werden, wenn man
auf Höhe der Ampel ist und diese schon ROT zeigt.

Hi,

das ist leider nicht so ganz richtig.

Wenn eine Halteline sich weit vor der Ampel befindet, dann ist direkt an der Ampel noch eine zweite Haltelinie, und die ist verbindlich. Hinter dieser Haltelinie befindet sich die Kontaktschleife.

Zitat

An dieser Linie hat der Verkehrsteilnehmer bei Z 206 oder einer Lichtzeichenanlage zu halten. Sind bei Lichtzeichenanlagen mehrere Haltelinien vorhanden, ist nur die erste zur LZA gehörende Haltelinie verbindlich. Das Zusatzzeichen „Bei Rot hier Halt!“ ist kein Vorschriftzeichen und daher allein nicht bußgeldbewehrt (beachte aber § 11 StVO).
http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau…

Q-Gruß

Dazu auch meine Frage…
Worüber ich neulich aufgrund einer aktuellen Situation nachdenken mußte:

Angenommen, eine Ampel hat eine unglaublich kurze Gelbphase und springt innerhalb eines Sekundenbruchteils von Grün auf Gelb auf Rot…
Die Administration der Länge einer Gelbphase ist eindeutig nicht im Wirkungsbereich des Fahrzeugführers zum Zeitpunkt des Fahrens, ebensowenig wie der Punkt, an dem die Haltelinie markiert ist.

An welchem Punkt liegt ein „Rotlichtverstoß“ vor - und wo darf der Fahrer noch in die Kreuzung einfahren:

A) Vorderster Punkt des Fahrzeugs ist über der Haltelinie, wenn die Ampel umspringt (aber der Fahrer kann die Ampel noch sehen)

B) Der hinterste Punkt des Fahrzeugs ist über der Haltelinie, wenn die Ampel umspringt (aber der Fahrer kann die Ampel noch sehen)

C) Die Ampel ist außerhalb des Sichtbereichs des Fahrers, als sie umspringt, aber das Fahrzeug befindet sich noch vor der Haltelinie (ja, sowas gibt es auch!)

D) Der Fahrer befindet sich zum Zeitpunkt des Umspringens eindeutig außerhalb des Kreuzungsbereichs, könnte aber nur mit einer aprupten Vollbremsung das Rotlicht noch einhalten, da er 2m vor der Ampel noch Grün gesehen hatte.

Die Administration der Länge einer Gelbphase ist eindeutig
nicht im Wirkungsbereich des

Hi,

die Länge der Gelbphase liegt bei 3Sekunden, bei 50km/h. Bei höheren Geschwindigkeiten entsprechend länger. Das bedeutet, bei V 50km/h ist zwischen Gelb und Rot über 41m, da kann bequem angehalten werden. Ist der Abstand geringer, Vollbremsung braucht da auch keiner machen, ist es kein Rotlichtverstoß weil die Ampel noch bei Gelb durchfahren wird.

Hier gehe ich von einem stehenden Fahrzeug aus.

A) Vorderster Punkt des Fahrzeugs ist über der Haltelinie,
wenn die Ampel umspringt (aber der Fahrer kann die Ampel noch
sehen)

nein

B) Der hinterste Punkt des Fahrzeugs ist über der Haltelinie,
wenn die Ampel umspringt (aber der Fahrer kann die Ampel noch
sehen)

nein

C) Die Ampel ist außerhalb des Sichtbereichs des Fahrers, als
sie umspringt, aber das Fahrzeug befindet sich noch vor der
Haltelinie (ja, sowas gibt es auch!)

nein, dann muss er sich was einfallen lassen das er die Ampel sieht.

D) Der Fahrer befindet sich zum Zeitpunkt des Umspringens
eindeutig außerhalb des Kreuzungsbereichs, könnte aber nur mit
einer aprupten Vollbremsung das Rotlicht noch einhalten, da er
2m vor der Ampel noch Grün gesehen hatte.

Wie oben geschrieben, die Gelbphase beträgt 3Sekunden, folglich hat der Fahrer gepennt.
Gelb bedeutet anhalten, wenn man kann.

Q-Gruß

Theorie und Praxis…

die Länge der Gelbphase liegt bei 3Sekunden, bei 50km/h.

Ich kenne etliche Ampeln, deren Gelbphase sich nicht im Sekundenbereich einer normalen Armbanduhr messen läßt.

Von einem Bekannten habe ich sogar den Satz gehört „Ich habe tierischen Respekt vor der Ampel daundda, manchmal springt die direkt von Grün auf Rot!“

Auch falls es sich hierbei um ein Nichteinhalten der Verkehrsnorm seitens der städtischen Verwaltung handeln könnte, die Situation mag dem betroffenen Autofaher trotz allem erst einmal einen Rotlichtverstoß bescheren.

D) Der Fahrer befindet sich zum Zeitpunkt des Umspringens eindeutig außerhalb des Kreuzungsbereichs, könnte aber nur mit einer aprupten Vollbremsung das Rotlicht noch einhalten, da er 2m vor der Ampel noch Grün gesehen hatte.

Wie oben geschrieben, die Gelbphase beträgt 3Sekunden, folglich hat der Fahrer gepennt.

Und wenn diese theoretischen 3sek in der Praxis von der Ampel nicht eingehalten wurden?

Darf man dementsprechend innerhalb von 3sek nach Ende der Grünphase noch ohne Rotlichtverstoß in die Kreuzung einfahren?

Gruß,
Michael

Und wenn diese theoretischen 3sek in der Praxis von der Ampel
nicht eingehalten wurden?

Hi,

die dürften kürzer sein in einem Bereich in dem ein anderes Limit gilt.

Darf man dementsprechend innerhalb von 3sek nach Ende der
Grünphase noch ohne Rotlichtverstoß in die Kreuzung einfahren?

Grund sätzlich nein, aber sollte es hier mal einen Verstoß geben, dann kann auf den Hinweis auf die Mindestlänge der Gelbphase zumindest die Strafe abwenden, bzw, bei einem qualifizierten Verstoß >1Sek. das Fahrverbot vermeiden. Nützt aber nichts wenn die Ampel schon länger Rot war.

Q-Gruß

„Wenn eine Halteline sich weit vor der Ampel befindet, dann ist direkt an der Ampel noch eine zweite Haltelinie, und die ist verbindlich. Hinter dieser Haltelinie befindet sich die Kontaktschleife.“

Soweit hab ich jetzt gar nicht gedacht :smile: Aber stimmt. Es kann auch sein, dass zwei Haltelinien vorhanden sind.

Grüße