Hallo ihr lieben,
ich bin von der Polizei angehalten worden, die mir vorgeworfen haben, dass ich über rot gefahren bin.
Die Lage ist jetzt so, ich bin mir zu 100% sicher, dass es gelb war. Die Fahrbahn war nass und ich hab deswegen nicht gebremst, aber extra noch drauf geachtet, dass ich kein rot sehe. Es war definitiv gelb.
Der Polizist meinte nun ich krieg Post, 90€, 3 Punkte und hat mich gefragt ob ich die Ordnungswidrigkeit zugebe.
Ich habe gesagt, dass ich weiß, dass es gelb war, aber 100% nicht rot.
Was passiert nun? Kann ich widerspruch einlegen? Wie wird sowas geregelt? Geht das vor Gericht? Mit was muss ich rechnen?
Vielen Dank im Voraus,
Kathy
Schalte einen Rechtsanwalt ein,
ich kann Dir nicht helfen, weiß auch keinen Rat.
Hallo,
Auf jeden Fall Widersruch einlegen. Und wenn das Verfahren dann weiterläuft nen Anwalt nehmen.
mfg, Jörn Otten.
Hallo auch,
sofern der Polizist alleine war hat man gute Chancen. Die Ordnungswidrigkeit nicht zugeben und abwarten bis der Bußgeldbescheid kommt. War der Polizist allein und hat auch keinen Videobeweis, ist es möglich Widersprüch einzulegen. Entweder wird dem stattgegeben oder es geht dann in aller Regel vor Gericht. Waren es zwei Polizisten, die sich gegenseitig Rückendeckung geben, sind die Erfiolgsaussichten allerdings übel.
Sie werden einen Bußgeldbescheid bekommen. Gegen den können Sie dann Einspruch einlegen. Und dann kommt es zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht, in der der Polizeibeamte als Zeuge vernommen wird. Wenn der „rot“ sagt und das Gericht ihm glaubt, werden Sie verurteilt. Sie sollten auf jeden Fall einen geeigneten Rechtsanwalt vorort beauftragen.
mfg
liebe kathy,
da muss ich passen, denn ich bin kein jurist. diese frage kann dir sicher ein verkehrsrechtler besser beantworten.
Hi Kathy,
unsere lieben Gesetzeshüter sind (fast) immer zu zweit unterwegs…d.h. auch wenn DU dir zu 100% sicher bist das es Gelb war - fällt das Gewicht meistens zugunsten der Polizisten aus, da diese ja wie gesagt meistens zu zweit sind und einfach für „die da Oben“ glaubwürdiger sind.
Ich kenne Fälle in denen der Widerspruch etwas gebracht hat und andersrum…also probieren kannst du’s mal aber mach dir mal lieber nicht all zu große Hoffnungen…
Bist du in der Probezeit?
falls Ja kanns sein das dir ein Aufbauseminar aufgebrummt wird
Grüße
da Lumi
Hallo Kathy,
ich hoffe, Du hast eine Rechtsschutzversicherung und kannst Dir einen Anwalt nehmen.
Für den Widerspruch steht eine Rechtsbelehrung auf dem Schreiben von der Polizei.
Wenn alles gut läuft, kannst Du beweisen, daß es gelb war.
Viel Erfolg Robert
Hallo Kathy,
wer kämpft kann gewinnen, wer nicht kämpft hat schon verloren.
Wenn man sich 100% sicher ist, dass hier tatsächlich gelb war, sollte man Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Vorausgesetzt man ist sich auch bewußt, wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt, kann es teurer werden. Hat man den Weg aber einmal beschritten, sollte man diesen auch bis zum Ende gehen. Das heißt wenn es dann zur Gerichtsverhandlung kommt, hingehen und vor dem Gericht die Angelegenheit klären lassen. Da es heute häufig zu Vergleichen kommt, wird in der Regel nicht der im Aufklärungsschreiben zur Gerichtsverhandlung höchste Kostenfaktor auf Dich
zukommen.
Ein Tipp: Hast Du eine KFZ-Rechtschutzversicherung, dann in den allgemeinen Versicherungsbedingungen lesen, ob evtl Rechtschutz besteht. Besser bei dem Rechtschutzversicherer anfragen ob Rechtschutz besteht. Hier den Sachverhalt erklären und gleich auf die Übernahme des Rechtschutz fragen. Häufig übernimmt der Rechtsschutzversicherer dann die entstandenen Kosten (dann musst Du nur das Verwarnungsgeld bzw. das Bussgeld zahlen. Wie es geht erklärt die dann der Rechtschutzversicherer) oder empfiehlt Dir sogar einen Rechtsanwalt zu nehmen.
Wenn Dir die Kosten und Gebühren und was sonst noch dazu kommt zu hoch sind, empfehle ich grundsätzlich nach dem ersten Einspruch der Behörde ein Angebot zu unterbreiten. Das Angebot sollte in etwa so aussehen, dass das Bußgeld dann als Spende von Dir mit Vorlage des Überweisungskopie an eine Bedürftige Einrichtung überwiesen wird. Die dann bis daher entstandenen Kosten trägt jeder selbst. Dann zahlst Du wenn Du Glück hast nur das Bußgeld.
Viel Erfolg
Hallo,
Aussage gegen Aussage.
Welche Beweise wurden vorgelegt?
Was kam am Ende bei raus?
Grüße, olli
Hallo,
die Antwort ist natürlich nicht so einfach.
Ich würde auf jeden Fall erst mal Einspruch einlegen.
Es gibt zwar die Regel, dass ein Polizist mit einem Zeugen auch einen Verstoß ohne „Beweis“ ahnden kann, aber ein Anwalt kann da bestimmt etwas machen.
Gruß
Dazu kann ich leider ausser meiner Meinung,nicht sagen.