Rottweiler

Hallo liebe Experten,
ich habe ein dringliches Anliegen.
Ich habe eine 5 jährige Rottweiler-Mix Hündin.
Ich besitze sie, seit dem sie ein Welpe ist.
Ich bin die ERSTBESITZERIN.
Da Rottweiler und alle Mixe aus dieser Rasse auf der Liste stehen ( in Hessen),
Habe ich wie es das Land Hessen verordnet hat meinen Hund am 14.05.2009 beim Ordnungsamt in Neu-Isenburg angezeigt und bekam dadurch einen Brief, der belegt das meine Hündin nicht unter die ,Kampfhundverordnung´´ fällt. Also hat sie keinerlei Auflagen.
Letztes Jahr bin ich zu meinem Freund nach Maintal gezogen. Ich meldete meinen Hund in Maintal an, hängte den Brief an und meine Hündin wurde weiter unter der Kategorie ,Normaler Hund´´ angemeldet.
Jetzt am 01.04.2013 bin ich nach Ober-Ramstadt gezogen ging zum Rathaus füllte den Anmeldebogen aus heftete den Brief an und bekam am Freitag eine Rechnung für einen Kampfhund. Ich rief bei der zuständigen Sachbearbeiterin an und die meinte, es sei nicht ihr Problem. Wie kann das sein, dass sich eine Gemeinde über die Verordnung des Land Hessen stellt?
Weiss jemand wie ich mich wehren kann oder hat selber erfahrungen damit gemacht?

Danke für jede Hilfe

Hallo,ich kann dir in diesem Fall leider nicht weiterhelfen. Du solltest mit dieser Angelegenheit eher einmal die Rechtsexperten hier befragen. Ich kann mir nicht vorstellen dass sich eine Gemeinde über die Landesverordnung hinwegsetzen kann.

Hallo- leider ist das Sache der Komunen- die können und drfen so etwas machen/ entscheiden ! Jede Kommune für sich !!! LG Ingo

Hallo und sorry- für die späte Antwort !

Ja- leider kann eine Gemeinde daß machen- Hundesteuern oder Einordnungen sind Sache der Kommunen !!!
Ähnliches passierte mir damals mit meinem Am.Staff. Mix !!!
Kannste leider nix gegen machen… LG Ingo