Rottweiler Hundesteuer Übergangsregelung

Hallo liebe Experten,
ich habe ein dringliches Anliegen.
Ich habe eine 5 jährige Rottweiler-Mix Hündin.
Ich besitze sie, seit dem sie ein Welpe ist.
Ich bin die ERSTBESITZERIN.
Da Rottweiler und alle Mixe aus dieser Rasse auf der Liste stehen ( in Hessen),
Habe ich wie es das Land Hessen verordnet hat meinen Hund am 14.05.2009 beim Ordnungsamt in Neu-Isenburg angezeigt und bekam dadurch einen Brief, der belegt das meine Hündin nicht unter die ,Kampfhundverordnung´´ fällt. Also hat sie keinerlei Auflagen.
Letztes Jahr bin ich zu meinem Freund nach Maintal gezogen. Ich meldete meinen Hund in Maintal an, hängte den Brief an und meine Hündin wurde weiter unter der Kategorie ,Normaler Hund´´ angemeldet.
Jetzt am 01.04.2013 bin ich nach Ober-Ramstadt gezogen ging zum Rathaus füllte den Anmeldebogen aus heftete den Brief an und bekam am Freitag eine Rechnung für einen Kampfhund. Ich rief bei der zuständigen Sachbearbeiterin an und die meinte, es sei nicht ihr Problem. Wie kann das sein, dass sich eine Gemeinde über die Verordnung des Land Hessen stellt?
Weiss jemand wie ich mich wehren kann oder hat selber erfahrungen damit gemacht?

Danke für jede Hilfe
Lg
sahni

So wie man sich immer gegen die Verwaltung bei falschen Entscheidungen wehrt - Widerspruch einlegen, notfalls mit Anwalt, geht aber auch ohne.
Gruß

Ich
rief bei der zuständigen Sachbearbeiterin an und die :meinte,
es sei nicht ihr Problem. Wie kann das sein, dass sich eine
Gemeinde über die Verordnung des Land Hessen stellt?
Weiss jemand wie ich mich wehren kann oder hat selber
erfahrungen damit gemacht?

Danke für jede Hilfe
Lg
sahni

Hallo Sahni,
leider habe ich zu diesem Problem keine Erfahrungen; meiner Ansicht nach hast du jedoch alles korrekt eingereicht.
Gibt es vielleicht in Ober-Ramstadt ein Tierheim? Vielleicht kennen die sich damit aus? Die vermitteln doch sicher auch echte Kampfhunde und solche, die es eben nicht sind. Ich würde dort anfangen.
Viel Erfolg,
Gruß Elke

Hallo, also ich mußte erst einmal googlen, wo diese Orte überall liegen. Also alle um Frankfurt am Main im Bundesland Hessen. Das die Verordnungen in jedem Bundesland anders aussehen ist mir bekannt, aber innerhalb eines Bundeslandes? Jetzt habe ich mal gegooglet und es scheint wirklich so zu sein. Nachfolgender Link mal für Dich. Zumindest gibt es Unterschiede, worin auch immer begründet. http://zergportal.de/baseportal/tiere/Hundesteuer&Bu…

Sorry, keine Ahnung!

Hallo sahni,
sorry, aber hier kenne ich mich nicht so aus. Ich weiß nur, dass wieder einmal jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht. Aber vielleicht kann dir jemand anderes helfen. Viel Glück.

Hallo,
leider ist diese sogenannte „Listenhundverordnung“ Gemeindesache. ich kämpfe schon ewig gegen diese Listen,weltweit.
Aber das wollten Sie nicht wissen:Fakt ist,daß jede Gemeinde ihre eigene Ordnung und Liste hat.Die Bundesländer legen nur den Rahmen fest.
Aber was in Gemeinde XY der Rottweiler darf,ist 2km weiter im Nachbarort verboten.Das geht,leider, nicht nur Ihnen so.
Auskunft erhalten Sie in Ihrer Gemeinde, im örtlichen Tierschutzverband, oder im örtlichen Tierheim.
Ansonsten bleibt nur:Umzug.
LG

Hallo Sahni

Da habe ich keine Ahnung. Sorry

Hallo sahni,
ich denke dein Problem ist vielmehr, dass es zwar doe Verordnumg für das Bundesland gibt, die jeweilige Gemeinde jedoch unabhängig davon, erhöhte Steuer für deinen Hund verlangen kann!!
Somit hast du zwar keine Auflagen, aber leider eine deutlich höhere Steuer!

LG daffy

Hallo,
helfen kann ich dir leider nicht; wohne in BY.
Wer ist denn für das Land Hessen für Hundeangelegenheiten zuständig? An den würde ich mich wenden… Da weiß die linke scheinbar ned, was die rechte Hand macht? ??
Dir/ euch viel Glück in der verzwickten Angelegenheit!!
Freundliche Grüße
Resie