angenommen eine Person geht auf die Seite www.routenplaner-online.de und läßt sich registrieren, merkt dann später, dass dies kostenpflichtig ist.
Ich habe die Information, dass es rechtswidrig ist, wenn der OK-Button-Klick über den Agbs ist, habe aber keinen Link oder weitere Informationen dazu.
Kann jemand weiterhelfen ?
angenommen eine Person geht auf die Seite www.routenplaner-online.de und läßt sich registrieren, merkt
dann später, dass dies kostenpflichtig ist.
Ich habe die Information, dass es rechtswidrig ist, wenn der
OK-Button-Klick über den Agbs ist, habe aber keinen Link oder
weitere Informationen dazu.
mit den AGB hat das hier wohl wenig zu tun. Das mit deren AGB scheint mir ganz korrekt, man muss doch ankreuzen, dass man die AGB gelesen hat und die AGB anerkennt. Es geht vielmehr um die vertragliche Vereinbarung, die unter dem OK-Button steht. Vielleicht hilft das: http://dejure.org/gesetze/BGB/312b.html
Wobei, einen vertraglichen Hauptpunkt sozusagen im Kleingedruckten zu verstecken, auch nicht so ganz sauber ist. Ob das rechtens ist, würde ich aber für Interpretationssache halten.