Routenplaner

Allgemeine Rechtsfragen

Muss eine ZA-Auffordeeerung für einen nicht gebrauchten Dienst bezahlt werden?

Der „Dienst“ wurde nicht in Anspruch genommen, nicht verlangt und nicht vertraglich unterzeichnet.
Wer braucht noch einen Routenplaner, wo doch Jedermann/Frau ein Navi besitzt?
Ist es eine zufällige Auswahl?

Wer hat etwas Ahnliches erfahren und weiss kann mir einen Ratschlag geben?

Ich bedanke mich herzlich für alle Antworten.

Mit Gruss Barbara Tanneeer

Hallo,

wenn der hypothetische Fall im Internet passiert wäre=
1.Ruhe bewahren
2.nicht zahlen
3.=Ruhe haben!

VG René

Hallo,

wenn es sich bei dem fiktiven Fall um ein Abo im Internet handeln sollte: Tante Google befragen. Meist ist man nicht alleine… und die Empfehlung wird sein, nicht zu zahlen.
Nur im unwahrscheinlichen Fall, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen sollte, müsste man schnell reagieren und Widerspruch einlegen.

Grüße
Lumpi