Roxin, Täterschaft und Tatherrschaft

Hallo,

von oben genanntem Werk habe ich folgende Auflagen eruiert:

Claus Roxin, Täterschaft und Tatherrschaft, Berlin et al.
Auflagen:

  1. A. 1963, 625 S.
  2. A. 1967, 661 S.
  3. A. 1975, 644 S.
  4. A. 1984, 672 S.
  5. A. 1990, 644 S.
  6. A. 1994, 724 S.
  7. A. 2000, 764 S.
  8. A. 2006, 764 S. (im Erscheinen)

Nun geben leider die bibliographischen Angaben in diesem Fall nicht her, ob es sich um veränderte, erweiterte oder gekürzte Auflagen handelt, und die Seitenzahlangaben helfen diesbezüglich auch nicht weiter, weil sie nicht kontinuierlich steigen, sondern z. B. von der 4. zur 5. Auflage auch fallen.

Meine Frage: Weiß jemand, wie umfangreich die Änderungen sind? Ist also beispielsweise die 2. mit der 7. Auflage identisch, oder ist inhaltlich etwas hinzugekommen? M. a. W.: Ist die zweite Auflage noch aktuell bzw. lesbar, oder sind Abweichungen zu 2000 gravierend?

Gruß

Bona

Meine Frage: Weiß jemand, wie umfangreich die Änderungen sind?
Ist also beispielsweise die 2. mit der 7. Auflage identisch,
oder ist inhaltlich etwas hinzugekommen? M. a. W.: Ist die
zweite Auflage noch aktuell bzw. lesbar, oder sind
Abweichungen zu 2000 gravierend?

hallo bona,

zumindest die 2. würde ich eher ins archiv stellen oder ins antiquariat geben. das aktuelle StGB ist aus dem jahr 1975 und wurde oft verändert. zudem kommt hinzu, dass wohl auch der BGH sich des öfteren mit der materie befasst und deshalb die ausführungen bzw. fußnoten nachgetragen werden von einer auflage zur nächsten. insoweit ist zumindest für eine wissenschaftliche arbeit max. die 2000er auflage nutzbar, für den profi, hausarbeiten-, gar dissertationsschreiber ist allerdings die aktuelleste auflage pflicht.

für welchen zweck möchtest du roxin lesen?

mfg vom

showbee

Hallo Showbee,

zumindest die 2. würde ich eher ins archiv stellen

danke für die Auskunft.

für welchen zweck möchtest du roxin lesen?

Ich soll das Buch antiquarisch für einen RA besorgen. Leider ist NUR die 2. Aufl. antiquarisch greifbar. Und nun?

Gruß

Bona

Ich soll das Buch antiquarisch für einen RA besorgen. Leider
ist NUR die 2. Aufl. antiquarisch greifbar. Und nun?

hi,

dann sollte der RA sagen, wozu er es möchte. als erinnerungsstück, weil er mit der 1. auflage selber gelernt hat oder zum ins regal stellen oder oder oder…

vergleichsposten (exemplare anderer auflagen) findet man in jeder gut sortierten fachbereichsbibliothek rechtswissenschaftlicher fakultäten. zumindest in unserer stehen auch eine menge solcher alter schinken…

mfg vom

showbee

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Hallo,

dann sollte der RA sagen, wozu er es möchte.

ich habe ihn gefragt und die Einwände genannt.
Ergebnis: Er möchte es trotz der Einwände.

Damit ist die Sache klar. Danke nochmal an dich.

Gruß

Bona