Nicht ohne Deinen Anwalt
Ja, erstmal Tach auch,
das ist eine knifflige Rechtsfrage, aber ich will mich mal versuchen. Wie bei allen Rechtsthemen ist diese nur eine Meinung und kein Rat eines Rechtsberaters. Meine Meinung kann dabei durchaus falsch sein. Daher übernehme ich keine Garantie oder Haftung. Sicherheitshalber immer einen Fachkundigen einschalten, der verbindlichen Rat gibt! Sprich: Mit sowas lieber zum Anwalt…
Dennoch hier mein Klärungsversuch:
Grundsätzlich gilt, das Werke, die nach dem amerikanischen Recht geschüttz sind, auch nach dem deutschen Urheberrecht geschützt sind. Somit darfst Du nur Werke veröffentlichen zu denen Du auch die entsprechenden Rechte hast. Da gibt es ein paar Feinheiten, aber ich gehe mal davon aus, dass wir so einen Spezialfall ausschließen können.
Die Frage ob eines der Werke betroffen ist, oder ob Du die Rechte an allen Werken ordnungsgemäß und dem UrhG entsprechend erworben hast, kann Dir am ehersten das amerikanische Unternehmen sagen. Ansonsten müsstest Du für jedes Bild recherchieren von wem es ist und von dieser Person aus die Rechtekette verfolgen.
Nehmen wir mal an eines der Bilder sei betroffen:
Dann stellt sich grundsätzlich die Frage nach welchem Recht die Transaktion abgeschlossen wurde. Da der Anbieter in den USA sitzt kann es durchaus sein, dass er in seinen AGBs einen Abschluss nach amerikanischem Recht vorschreibt. Dann kannst Du meine Meinung direkt in die Tonne tretten, da ich mich mit dem US-Recht mal so gar nicht auskenne.
Angenommen es gälte deutsches Recht (wovon ich nicht ausgehe), dann hast Du Nutzungsrechte an den Bildern durch einen Kaufvertrag nach §433 BGB erworben. Es sei denn die Bilder wurden speziell für Dich gemacht. Dann wäre es ein Werkvertrag nach §631 BGB, aber davon gehe ich in diesem Fall nicht aus.
Nach $433 Abs.1 Satz 2 BGB hat der Verkäufer dem Käufer die Ware frei von Rechtsmängeln zukommen zu lassen. Ein Rechtsmangel besteht nach §435 BGB, wenn ein Dritter im Bezug auf die Sache andere Rechte geltend machen kann als jene die im Kaufvertrag übernommen wurden. Den Tatbestand des Rechtsmangels sehe ich hier erfüllt, da die Rechteinhaber der nicht „Royalty freien“ Bilder Rechte gegen Dich geltend machen können.
Somit handelt es sich um eine mangelhafte Ware, vorrausgesetzt Bilder deren Nutzungsrechte Du gekauft hast fallen wirklich unter diese Kategorie. Gemäß §437 BGB kannst Du nun:
- nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
- nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
- nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Da Deine Webseite noch nicht online ist würde ich dazu raten heraus zu bekommen ob Bilder, deren Nutzungsrechte Du erworben hast, betroffen sind. Wenn nicht, ist alles in Butter. Wenn doch, dann kannst Du für diese Bilder den Kaufpreis zurückverlagen und musst Dir dann woanders Ersatz suchen.
Auf keinen Fall würde ich auch nur eins der Bilder ohne vorherige Prüfung online stellen, denn dann würdest Du ggf. das Urheberrecht verletzen.
Aber wie gesagt, das ist nur meine Meinung. Ich bin kein Rechtsberater und daher würde ich Dir dazu raten:
- Kontakt zu dem amerikanischen Unternehmen aufnehmen und feststellen um welche Bilder es sich handelt
- Sollt eins der Bilder betroffen sein, umbedingt einen Anwalt einschalten. Es gibt genügend Stolperfallen im deutschen Recht und die potenzieren sich nur wenn amerikanisches Recht auch noch mit reinfließt.
Auch wenn es bestimmt nicht das war was Du lesen wolltest, hoffe ich dennoch etwas Licht ins Dunkle gebracht zu haben.
Bis die Tage,
Wolf