Hallo,
die Rechtschutztversicherung meldet im Juni 2010 an die Rechtsanwaltskanzlei, dass der Fall nich übernommen wird. Der Anwalt versucht mehrmals eine andere Entscheidung herbeizuführen, die Versicherung besteht auf der ersten Entscheidung. Dem Mandanten wird die Entscheidung der Versicherung erst im Januar 2011 mitgeteilt, nachdem bereits hohe Kosten für den RA und Gerichtsgebühren entstanden sind. Muss er nun selbst für diese Kosten aufkommen? Ist der Anwalt nicht verpflichtet, dem Mandanten sofort die Entscheidung der Versicherung mitzuteilen?
Danke!
mfg