RS-Versicherung n. § 5a VVG gleich wieder kündigen

hallo experten,

am 17.06. habe ich die police meiner rechtschutzversicherung bekommen. den beiliegenden AGB’s konnte ich entnehmen, daß für das versicherte risiko (vermietung einer ETW) eine wartezeit von 6 monaten besteht. da haben aber andere gesellschaften nur 3 monate … und das wäre mir auch wichtig!

nun steht in der police auch, daß mir nach § 5a VVG ein 14-tägiges, schriftliches widerspruchsrecht zusteht, falls mir bei der antragsstellung die versicherungsbedingungen nicht übergeben wurden. „gut,“ dachte ich mir, „dann widerspreche ich!“

jetzt habe ich aber gestern auf meinem kontoauszug gesehen, daß die erste jahreszahlung schon abgebucht wurde (habe im antrag einen abbuchungsauftrag erteilt). was nun? dem vertrag kann ich vermutlich trotzdem widersprechen, aber was mach ich mit dem abbuchten jahresbeitrag? bei meiner bank zurückbuchen lassen? wer muß dann die teuren bankgebühren übernehmen? oder sollte ich das in meinem widerspruch zurückfordern?

lg, pit

Hallo Pit,

also wenn du der Meinung bist, den Widerspruch zu machen, dann schicke innerhalb der Frist eine Mitteilung an den Versicherer, am besten gleich. Normalerweise wird das zügig bearbeitet.

Da du bei deiner Bank (wenn mich nicht alles täuscht) 6 Wochen Zeit hast, die Beiträge rückbuchen zu lassen, solltest du diese Zeit der Versicherung gönnen und erst gegen Ende der 6-Wochen-Frist die Beiträge zurückholen.

Vielleicht kann ja noch jemand was zum Thema Wartezeiten im Bereich Vermieter-RS sagen. Ob da 6 Monate oder 3 Monate üblich sind, weiss ich wirklich nicht.

Andreas

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Die Wartezeit beträgt in der Regel 3 Monate. Welcher Versicherer vereinbart 6 Monate? Die Wartezeiten sind in § 4 ARB geregelt.

Die Fristen, die Andreas genannt hat, sind meines Erachtens alle korrekt.

Das Wiederspruchsrecht beträgt 14 Tage nach Zugang der Verbraucherinformationen, wenn Sie bei Antragstellung nicht ausgehändigt wurden. Es gilt die Absendung des schriftlichen Widerspruchs.

Ansonsten hätten Sie ein Widerrufsrecht ab Datum der Antragstellung gehabt.

Achtung es gibt Ausnahmen.

Thorulf Müller

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hallo thorulf,

Die Wartezeit beträgt in der Regel 3 Monate. Welcher
Versicherer vereinbart 6 Monate? Die Wartezeiten sind in § 4
ARB geregelt.

die örag macht das …

Das Wiederspruchsrecht beträgt 14 Tage nach Zugang der
Verbraucherinformationen, wenn Sie bei Antragstellung nicht
ausgehändigt wurden.

mir wurden bei der antragsstellung zwar die vers.bed. mitgeschickt (hatte dabei die 6 monate übersehen), aber das könnte ich ja auch bestreiten, oder? war ja ein extra faltblatt … oder komm ich damit nicht durch?

lg pit

Es geht um die Verbraucherinformation nicht nur um die Versicherungsbedingungen und insbesondere nicht um Faltblätter mit Beschreibungen oder Auszügen.

Zu dem Kern Ihrer Frage sage ich nichts, außer das ich immer ehrlich durch die Welt gehe - es zumindest versuche!

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hallo thorulf,

Es geht um die Verbraucherinformation nicht nur um die
Versicherungsbedingungen und insbesondere nicht um Faltblätter
mit Beschreibungen oder Auszügen.

hmmm … ich habe ein angebot bekommen, ein kleines buntes faltblatt und die „allgemeinen bedingungen für die rechtschutzversicherung der örag“ - 6 seiten kleingedrucktes. und in denen stand das drin, daß bei vermieter-RS eine 6-monatige wartezeit besteht.

Zu dem Kern Ihrer Frage sage ich nichts, außer das ich immer
ehrlich durch die Welt gehe - es zumindest versuche!

ich sag mal versteckt „danke“ :wink:

lg
pit

Hallo Pit,

vielleicht einfach mal mit der Örag sprechen. Auch sie bietet 3 Monate an.

Gruß
Marco

hi marco,

hab ich heute telefonisch angefragt -> nein war die antwort!
habe daraufhin den vertrag widerrufen.

lg
pit

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