RS Versicherung: Was ist ueblich?

Hallo Wissende,

sei R eine Rechtschutzversicherung des X, welche Deckung fuer einen Streitfall zugesagt hätte. Sei A nun weiterhin der Anwalt, welcher die Klageschrift eingereicht hätte.

Nun würde A dem X melden, dass R seine (erste) Kostennote nicht gezahlt hätte und auch nicht die nun schon fälligen Gerichtsgebühren. Die Klagezustellung sei aus letzterem Grund noch nicht erfolgt.

Frage: Welcher Zeitrahmen wäre hier üblich (Datum der Rechnungsstellung und Einreichung der Klageschrift wäre bereits 4 Wochen vorher gewesen)
Mit freundlichem Gruß
pty1

Hallo,
und die nun vollständige Frage lautet?

Hi,

und die nun vollständige Frage lautet?

Wie bitte? Zunaechst einmal ist meine Frage hierher aus dem Versicherungsbereich, wo sie meiner Meinung nach auch hingehörte, hierher verschoben worden.

Welches Problem hast du denn mit meiner Frage, die doch wohl im Klartext dort steht?

Mit freundlichem Gruss
pty1

2 „Gefällt mir“

Hallo,
und die nun vollständige Frage lautet?

Hi Merger,

er möchte wissen, wie lange eine Versicherung in der Regel braucht um eine Rechnung zu begleichen. Ob die 4 Wochen hier im üblichen Rahmen lägen oder ob das schon unverhältnismässig lang ist.

Ging eigentlich deutlich aus dem Text hervor.

Gruß
Tina

1 „Gefällt mir“

{MOD] RS Versicherung: Was ist ueblich?
Hallo,

Wie bitte? Zunaechst einmal ist meine Frage hierher aus dem
Versicherungsbereich, wo sie meiner Meinung nach auch
hingehörte, hierher verschoben worden.

Die Verschiebung habe ich durchgeführt.
1.) gibt es keine direkten Fristen für eine Deckungszusage und
2.) gibt es aber in dem fiktiven Fall ggf. andere gerichtliche Fristen einzuhalten, die man nur hier im Brett ggf. beantwortet bekommen würde.

Und aus diesen beiden Gründen ist der Beitrag hierher verschoben worden.

VG
16BIT

1 „Gefällt mir“

Hi,

Die Verschiebung habe ich durchgeführt.

da du als einziger Mod in Versicherungen stehst, hab ich mir das schon gedacht :wink:

2.) gibt es aber in dem fiktiven Fall ggf. andere gerichtliche
Fristen einzuhalten, die man nur hier im Brett ggf.
beantwortet bekommen würde.

neben der Versicherungssicht könnte dann natürlich auch die RA Sicht hier beantwortet werden. Legen RA Kanzleien die Gerichtskosten (bei einem Betrag

neben der Versicherungssicht könnte dann natürlich auch die RA
Sicht hier beantwortet werden. Legen RA Kanzleien die
Gerichtskosten (bei einem Betrag

Hallo,

Mag sein, das der eine oder andere Anwalt für Mandanten, die
er gut kennt und weiß, das sie zahlen werden, da auch einmal
eine Ausnahme macht.

mag sein, dass der Anwalt den Gerichtskostenvorschuss bezahlt, wenn er der beste Kumpel vom Mandanten ist, mag auch sein, dass er seine eigene Bezahlung erst mal stundet, aber dass ein normaler Anwalt auch noch Auslagen für seinen Mandanten tätigt - nee, das kann ich mir wirklich nicht vorstellen.
Hast Du das tatsächlich irgendwann mal irgendwo erlebt?
Gruß

Hi,

Mag sein, das der eine oder andere Anwalt für Mandanten, die
er gut kennt und weiß, das sie zahlen werden, da auch einmal
eine Ausnahme macht.

mag sein, dass der Anwalt den Gerichtskostenvorschuss bezahlt,
wenn er der beste Kumpel vom Mandanten ist, mag auch sein,
dass er seine eigene Bezahlung erst mal stundet, aber dass ein
normaler Anwalt auch noch Auslagen für seinen Mandanten tätigt

  • nee, das kann ich mir wirklich nicht vorstellen.

drum schrieb ich ja, das die Auslage der Gerichtskosten unüblich ist.

Hast Du das tatsächlich irgendwann mal irgendwo erlebt?

Ja. In meinem Ausbildungsbetrieb geschah dies hin und wieder, aber nur bei Mandanten, die mein Chef sehr gut kannte und wußte, das sie ihm nichts schuldig bleiben würden. Das waren allerdings, wie ich auch bereits schrieb, Ausnahmen.

Gruß
Tina

Hi Tina,

mag sein, dass der Anwalt den Gerichtskostenvorschuss bezahlt,
wenn er der beste Kumpel vom Mandanten ist, mag auch sein,
dass er seine eigene Bezahlung erst mal stundet, aber dass ein
normaler Anwalt auch noch Auslagen für seinen Mandanten tätigt

also, um ehrlich zu sein, finde ich die Sache, dass ein Anwalt die Gerichtskosten für „Peanutsfälle“ wie diesen erstmal zahlen könnte, erstmal gar nicht so abwegig, erst recht dann nicht, wenn durch einen Schrieb der RV die Kostenübernahme bereits bestätigt wurde (Wir würden in diesem Fall ja nicht über zigtausend Euro reden, selbst dann nicht, wenn der Anwalt zeitgleich 20 Fälle mit vergleichbarem Streitwert auslegen müsste).

Ich als Freiberufler (und auch alle anderen in meiner Branche) muss dieses regelmäßig für meine Kunden tun, und nicht nur für einen Kunden. Hier ist es eher die Ausnahme, dass die Kunden im vorhinein zahlen. Hinzu kommt, dass die Rechnungen erst nach 30 Tagen oftmals erst nach 60 Tagen gestellt werden können (mit einem Zahlungsziel von weiteren 30 Tagen). Somit stauen sich dort auch gelegentlich und monatelang zusätzliche hohe 4stellige Beträge auf (Ich rede hier nicht von meinem eigentlichen Tagessätzen, sondern von anderen Leistungen, Sachmitteln oder auch Reisekosten, die vorgestreckt werden müssen).

Und selbst Angestellte müssen in aller Regelmäßigkeit ihre Reisekosten erstmal auslegen, selbst dann, wenn es mehrere tausend Euro sind. Das passiert auch nicht nur bei Firmen, sondern auch dann, wenn man beim Staat angestellt ist (zumindestens war das während meiner Assi Zeit an der Uni so).

Mit freundlichem Gruß
pty1

Hi,

also, um ehrlich zu sein, finde ich die Sache, dass ein Anwalt
die Gerichtskosten für „Peanutsfälle“ wie diesen erstmal
zahlen könnte, erstmal gar nicht so abwegig, erst recht dann
nicht, wenn durch einen Schrieb der RV die Kostenübernahme
bereits bestätigt wurde (Wir würden in diesem Fall ja nicht
über zigtausend Euro reden, selbst dann nicht, wenn der Anwalt
zeitgleich 20 Fälle mit vergleichbarem Streitwert auslegen
müsste).

das mag sein, die Gefahr - gerade bei Mandanten die man nicht kennt - ist aber groß, dann auf diesen Kosten sitzen zu bleiben. Es reicht dann ja schon, wenn man für die geleistete Arbeit kein Geld bekommt, aber auch noch auf Kosten sitzen zu bleiben, die eigentlich der Mandant verauslagen muß, ist gelinde gesagt unschön.

Und mit den Versicherungen ist es halt auch so eine Sache. Die eine oder andere Versicherung ist für ihre schlechte Zahlungsmoral auch schon bekannt.

Was spricht denn eigentlich dagegen, bei der Versicherung nachzuhaken, warum sie nicht den geforderten Vorschuß bezahlt?

Gruß
Tina