In einer RTLShow wurde berichtet, dass ein Mann von seinem Urlaubsanbieter aufgrund eines Systemfehlers ein Reiseangebot von 0€uro bekam. Der Rechtsexperte meinte, dass ein Vertrag zustande käme, falls er diese akzepi
tiert.
Nun wollte ich fragen, ob das tatsächlich so ginge, und ob man tatsächlich für lau verreisen könnte. Ich habe mal in der Schule gelernt, dass ein Vertragspartner wegen „Irrtums“ von einen Vertrag auflösen kann. Könnte das der Reiseveranstalter denn nicht auch?
der Rechtsanwalt sagt dort, dass Einigung über den Reisepreis herrschen muß d.h. wenn der Veranstalter aufgrund eines Systemfehlers eine Bestätigung mit einem Reisepreis von 0,00 verschickt, muss der Kunde diesen aktiv annehmen.
Spätestens bei der Annahme des Reisepreises wird der Veranstalter auf den Fehler aufmerksam werden. Und dann hat er in den AGB´s eine Klausel die es ihm erlaubt, den Vertrag zu kündigen.
"6.3.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der
Veranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Die in diesem Absatz genannten, wechselseitigen Rechte und Pflichten gelten auch im Falle
einer zulässigen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung.
6.3.5 Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
Klappen würde das Ganze also nur bei einer Buchung ab 20 Tage vor Reiseantritt. Sonst bleibt natürlich der kostenlose Rücktritt…