Hallo,
hier eine Rechts- und Steuerfrage, bewusst allgemein formuliert:
Angenommen, mein Freund und ich hätten sich vor zwei Jahren ein Haus gekauft, zu gleichen Teilen.
Wenn wir das jetzt würden rückgängig machen wollen, etwa so, dass er mir seinen Anteil verkauft, will ja doch das Finanzamt an dem Mehrwert beteiligt werden, der sich innerhalb der zwei Jahre seit damals ergeben hat (sogenannte Schenkungssteuer, und außerdem nochmal Grunderwerbsteuer, weil er ja seinen Anteil an mich verkauft).
Wäre das anders, wenn wir heiraten würden? Das heisst, könnte einer aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft dem anderen jederzeit seinen Anteil am Grundstück verkaufen, ohne dass Schenkungs- oder Grundsteuer anfällt?
Wo steht das geschrieben?
Vielen Dank an alle Expertenmeinungen!