Rückabwicklung Gebrauchtwagen-Kaufvertrag

Hallo! Ich habe im Frühjahr als Privatperson einen gebrauchten VW Fox (EZ
2006) beim Händler kauft, der sich als „Montagsmodell“ entpuppt hat.

War jetzt dreimal beim Händler zum nachbessern:
Zuletzt 5 Monate nach Kauf weil die Steuerkette gelängt war (war deswegen mehrmals liegengeblieben). Direkt nach dem Abholen diese Woche (6 Monate sind jetzt um, aber der Wagen war schon vorher in der Werkstatt) ist der Wagen nach 10 km plötzlich liegengeblieben, der Händler hat den Wagen vom Straßenrand abgeholt und hat sich einverstanden erklärt den Wagen zurückzunehmen.

Soweit so gut. Derr Händler will mir möglichst einen anderen Gebrauchtwagen stattdessen geben,
ABER: seine Vorstellung ist, nur einen Wert von nur € 1.500 gutzuschreiben, ich habe aber vor 6 Monaten und 4.500 seitdem gefahrenen Kilometern € 2.800 dafür bezahlt!

Kann ich auf Barauszahlung von einem Betrag nahe dem Kaufpreis pochen?

Ich muss noch dazu sagen, dass der Wagen zwischenzeitlich eine Beule durch Drücken mit der Hüfte gegen die Kofferraumklappe eingefangen hat.

Hallo,

nicht jeder Defekt ist ein Sachmangel.
Bei Gebrauchtfahrzeugen kommt immer auch „Verschleiß“ als Ursache in Frage.
Der ADAC hat eine Liste erstellt, wie die Gerichte bislang geurteilt hatten:

https://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/gebrauchtfahrzeuge/gebrauchtwagenkauf/liste-mangel-verschleiss/

Bei Defekten durch Verschleiß hast du gar keine Ansprüche, außer im Rahmen einer ggf. abgeschlossenen Gebrauchtwagengarantie.
Ein Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag könnte bestehen (die Informationen hier reichen nicht aus). Wenn er nicht besteht, ist das Angebot des Händlers „Kulanz“. Stimme zu, oder lass es.

Wenn etwas nicht durch Garantien abgedeckt ist dann Verschleiß.

Ich kenne nicht alle Bedingungen aller auf dem Markt befindlicher Garantiversicherungen.
Ich bekam definitiv dereinst von einer VW Versicherung einen neuen Turbolader bezahlt - bei über 180.000km Fahrleistung zwar nur anteilig, aber immerhin.
Laut ADAC Liste hatte der BGH schon mal geurteilt, dass „Verschließ nahe liegt“ und einen Sachmangel für nicht bewiesen erachtet.

Mit Verschleiß ist in den meisten Garantiebedingungen mehr der „normale“ Verschleiß an z.B. Bremsklötzen oder Bremsscheiben gemeint. Dieser Verschleiß wird nicht versichert. Als grobe Faustformel kann man die Garantie auf ölführende Teile anwenden.

Data

Das nennt man Kulanz, müßen hätten sie das nicht.

Allein die Logik sollte Dir sagen, dass das Unsinn ist. Wenn es kein Verschleiß ist, ist es vermutlich ein Mangel und vom Verkäufer zu tragen. Welchen Sinn hätte dann wohl eine Garantieversicherung?

Lies Dir bitte mal durch, was da genau versichert ist:
https://www.garantie-direkt.de/leistungsumfang.html
https://www.ggg-garantie.de/garantienehmer/unsere-leistungen
http://www.bmw.de/de/topics/gebrauchtfahrzeuge/garantien/premium-selection-garantie.html

Gruß
anf

Du hast meine Aussage nicht verstanden. Macht nix, lies sie doch einfach noch mal, ist doch nur ein Satz.

Deine Aussage ist falsch. Weil Du nicht weißt, was Verschleiß überhaupt ist. Und das ist dementsprechend das, was DU nicht verstanden hast.
Gruß
anf

Nein. Das nennt man ‚Gebrauchtwagenversicherung‘. Und dementsprechend wurde genau das bezahlt, was den Vertragsbestimmungen entspricht.

Vielleicht solltest Du doch einfach mal nachlesen, statt irgendwelche Behauptungen in die Gegend zu werfen. Das nutzt nämlich NIEMANDEM irgendwas.
Gruß
anf

Ja genau, ich weiß nicht, was Verschleiß ist. Unsinnig, mit jemanden zu diskutieren, der andere für verblödet hält. EoD.

Schön, dasss Du das einsiehst. Weniger schön, dass Du immer noch nicht ein einziges mal in die versicherungsbedingungen geschaut hast, von denen Du hier fabulierst.

Was glaubst Du eigentlich, wem Deine dementsprechenden Ergüsse dann irgendwas nutzen?
Gruß
anf