Hallo,
Ich habe folgendes Problem. Ich habe über eBay Winterreifen bestellt, welche als „Demo“ angegeben waren. Also auf einem Vorführfahrzeug montiert waren. Leider haben sie nicht gepasst und die Rückgabezeit war vorbei. Nun habe ich sie wieder über eBay weiterverkauft. Die Reifen waren noch genauso verpackt wie ich sie erhalten habe. Mein Käufer hat bei Übergabe schon versucht einen Teil erst zu zahlen, wenn die Reifen auch wirklich OK sind. Nun habe ich eine Nachricht bekommen, dass er das Geld für einen Reifen zurück möchte, weil laut Atu ein Reifen mit einem Reparaturpilz geflickt worden sein soll. Er droht auch direkt mit einem Rechtsanwalt. Nachweise hat er keine erbracht. Ich habe die Reifen damals nicht so sehr begutachtet kann also nicht beurteilen ob er repariert wurde oder ob er es nur „erfindet“ (kommt mir betrügerisch vor). Ich habe die selbe Beschreibung wie der Reifenhändler zuvor die verwendet hatte und sie auch als gebraucht und mit besten gewissen verkauft. Was soll ich nun tun? Wer ist ersatzpflichtig wenn der Reifen wirklich repariert wurde, bzw war es ja ein Privatverkauf mit deutlicher "keine Garantie, Rückgabe und Gewährleistung, da Privatverkauf " Anmerkung.
Ich hoffe ich erhalte eine schnelle Antwort und bedanke mich dafür bereits im vorraus.
Zum Wahren des Friedens solltest du ihm natürlich anbieten, den bemängelten Reifen gegen Erstattung des Kaufbetrags zurück zu nehmen. Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht!
Ich denke, da wird er sich nicht drauf einlassen, und dann dürfte klar sein, worum es ihm eigentlich geht. Volle Preiserstattung ohne Rückgabe der Ware??? Sollst du ihm auch noch den Rasen mähen oder mit seinem Hund Gassi gehen?
Und:
Ist die Verwendbarkeit des Reifens überhaupt durch den Flicken eingeschränkt?
Bei einigen Reifen ist das Flicken ja m.w. gar nicht zulässig.
Ach, und mein Standardsatz: Mit Rechtsanwalt drohen fast immer genau die Leute, die nicht zum Anwalt gehen werden.
Hallo!
Wenn man den Angebotstext des ursprünglichen Händlers verwendet, dann haftet man auch für diese Angaben !
Und wenn man nichts prüft, dann ist man selber Schuld, wenn einem Fehler vorgehalten werden.
Und wenn nichts von „geflickt“ steht, dann ist das ein Mangel, den sich auch ein Privater anrechnen lassen muss.
Ob das „flicken“ nun fachgerecht ist oder nicht spielt keine Rolle. Allein die Tatsache würde zählen.
Aber wie kann es über 2geflickjt" oder nicht Differenzen oder bewiesprpbleme geben.
Lasse den bemängelten Reifen zurückschicken oder lasse ihn auf deine Kosten von einem Paketdienst abholen.
Dann prüft man es und muss danach je nach Kundenwunsch den Preis erstatten (ist hier wohl gewünscht) oder einen Ersatzreifen besorgen.
Man kann dem Käufer gleich ansagen, sollte der Vorwurf „Reifen geflickt“ nicht zutreffen werden man die aufgewendeten Kosten von ihm einfordern und zusätzlich Anzeige wegen Betruges erstatten.
MfG
duck313
Hallo duck313,
bei technischen Geräten oder versigelten Dingen kann ich das ja nachvollziehen. Aber hier können wir doch davon ausgehen, dass der Reifen vor einer Rücksendung geflickt sein wird. Welcher Gutachter will hier „Fingerabdrücke“ vom „Täter“ finden können?
Hallo!
Dann müsste der Käufer ja noch Geld aufwenden, um den Reifen flicken zu lassen, bzw. erst mal ein Loch reinstechen.
Wozu ?
Nur weil er jetzt nur 3 Reifen braucht ? Oder den Preis drücken will ?
Kann sein, aber ist das so wahrscheinlich ?
Hallo Florian,
das hat nichts mit Garantie oder so zu tun. Wenn der Reifen geflickt wurde und Du dabei über den Tisch gezogen wurdest, ist das etwas was Du mit Deinem Verkäufer klären musst. Dein Käufer muss sich darauf verlassen können, dass er das bekommt, was Du ihm versprochen hast. Sonst würde ja jeder, der etwas defektes an den Man kriegen möchte, einfach sagen, er habe es so gekauft und nicht begutachtet.
Nicht dass ich Dir das unterstellen möchte, aber versetz Dich mal in die Lage des anderen!
Das Recht scheint mir hier klar auf der Seite Deines Käufers zu sein. Du kannst schlecht beweisen, dass er lügt. Nimm aber nicht nur den einen Reifen zurück, sondern alle. Du hast sie als Satz verkauft, dann kannst Du bei der Rückabwicklung auch den Satz verlangen. Wenn Dein Käufer das nur abzieht, weil er nicht alle Reifen braucht, würdest Du ihm damit den Wind aus den Segeln nehmen. Du kannst ja dann den Satz mit Angabe der Reparaturpfropfen nochmal verkaufen.
Gruß
Kleiner Racker